Die Voraussetzungen betreffen die Arbeitszeiten, den Wohn- und Arbeitsort sowie die Sozialversicherungsbeiträge.
Arbeitszeiten
- Arbeitsverträge mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Bei Sozialgenossenschaften Arbeitsverträge mit mindestens 12 Stunden pro Woche.
Wohn- und Arbeitsort
Der Wohn- und Arbeitsort der geförderten Person muss in Südtirol liegen.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß entrichtet werden.
Weitere Informationen
Um die Anstellungsprämie beantragen zu können, darf die angestellte Person vorher nicht beim selben Arbeitgeber bzw. bei derselben Arbeitgeberin beschäftigt gewesen sein.
Die Prämien sind nicht mit anderen Zuschüssen für denselben Zweck kumulierbar. Für Personen, die eine Altersrente beziehen, wird keinerlei Prämie gewährt.