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Aufnahmeprogramm zur stufenweisen Anstellung von Personen mit Behinderung

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Beschreibung

Vereinbarung von Aufnahmeprogrammen für die Anstellung von Personen mit Behinderung.

Mit der Vereinbarung eines Aufnahmeprogramms planen Betriebe gemeinsam mit einer Fachkraft für Arbeitsintegration, in welchen Zeitabschnitten und auf welche Art und Weise die Anstellungen vorgenommen werden sollen.

Es können folgende Vereinbarungen getroffen werden:

  • numerische oder namentliche Aufnahme;
  • Durchführung von Praktika;
  • Anstellung durch befristete Aufnahme (mindestens 6 Monate);
  • Verlängerung der Probezeit.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Das Aufnahmeprogramm zur Anstellung von Personen mit Behinderung kann sowohl mit verpflichteten als auch mit nicht verpflichteten Arbeitgebern oder Arbeitgeberinnen abgeschlossen werden.


Voraussetzungen

Für das Ansuchen sind keine Voraussetzungen erforderlich. Alle öffentlichen oder privaten Unternehmen können um ein Aufnahmeprogramm ansuchen.

Was benötigen Sie

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.

In den digital zugesendeten Vereinbarungsvorschlägen müssen Sie die Kennnummer der Stempelmarke in das entsprechende Textfeld eintragen.

 


So wird es gemacht

Um ein Aufnahmeprogramm zur stufenweisen Anstellung von Personen mit Behinderung abzuschließen, setzen Sie sich bitte mit einer Fachkraft für Arbeitsintegration in Ihrem jeweiligen Bezirk in Kontakt.

 


So geht es weiter

Nach dem Ansuchen wird ein Termin im Unternehmen vereinbart, um den Inhalt des Aufnahmeprogramms zu verhandeln. Die Fachkraft für Arbeitsintegration des Amtes für Arbeitsmarktintegration schreibt dann das Programm und schickt es zwecks Stempelmarke und Unterschrift an das betreffende Unternehmen. Das Unternehmen leitet das unterzeichnete Aufnahmeprogramm mit der Stempelmarke an das Amt für Arbeitsmarktintegration zwecks Unterschrift des Leiters oder der Leiterin der Abteilung weiter.

Das unterzeichnete und protokollierte Aufnahmeprogramm wird per PEC an das Unternehmen zurückgeschickt.

 


Zeiten und Fristen

Die Dauer des Einstellungsprogramms richtet sich nach der Anzahl der zu besetzenden Stellen: Bei einer offenen Quote von 1 beträgt die Dauer 12 Monate, bei 2 oder mehr offenen Quoten beträgt die Dauer 24 Monate.


Häufig gestellte Fragen

Können sich die im Programm angegebenen Berufsbilder ändern oder muss ein neues Programm geschrieben werden?

Bei Problemen, die Stellen zu besetzen, kann das Unternehmen von den angegebenen Berufsbildern abweichen. Diese Änderung muss mit der Fachkraft für Arbeitsintegration abgesprochen werden und erfordert keine Änderung des Aufnahmeprogramms.

Kann das Aufnahmeprogramm widerrufen werden?

Im Falle schwerwiegender Unregelmäßigkeiten kann das Aufnahmeprogramm vom Amt für Arbeitsmarktintegration widerrufen werden. Gegebenenfalls wird das Amt für Arbeitsmarktintegration Unregelmäßigkeiten dem Arbeitsinspektorat melden.

Wie viele Personen müssen über das Aufnahmeprogramm angestellt werden?

Das Aufnahmeprogramm für die schrittweise Besetzung der Pflichtquote muss alle freien Stellen in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Körperschaft berücksichtigen. Bei einer Mindestzahl von drei zu besetzenden Stellen kann nur ein Drittel der Pflichtquote berücksichtigt werden.

 



Zuständige Stelle

Amt für Arbeitsmarktintegration

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon: +39 0471 418600

E-Mail: as@provinz.bz.it

PEC: as.sl@pec.prov.bz.it

Website: arbeit.provinz.bz.it/ams

Ansprechpartner:

Parteienverkehr: Terminvereinbarung auf Anfrage.