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Abmeldung eines Kraftfahrzeugs oder Motorrads für den Export

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Partí

Beschreibung

Es handelt sich um die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Kraftrades (Motorrades) wegen Ausfuhr (Export).


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die diesen Dienst nutzen möchten.


Was benötigen Sie

Für die Abmeldung vor der Ausfuhr (vor dem Export) ins Ausland müssen Sie über Folgendes verfügen:

  • italienischer Fahrzeugschein;
  • ##2##;
  • Eigentumsbescheinigung, falls vorgesehen;
  • gültiger Erkennungsausweis;
  • italienische Kennzeichen;
  • die Hauptuntersuchung muss gültig (nicht abgelaufen) sein.

Für die Verschrottung eines Fahrzeuges müssen Sie über Folgendes verfügen:

  • Kennzeichen;
  • Fahrzeugschein;
  • die Eigentumsbescheinigung oder das Beiblatt, falls erforderlich.

So wird es gemacht

Sie können Ihr Ansuchen auf folgende Weise einreichen:

  • Seit dem 1. Jänner 2020 können Sie die Abmeldung nicht mehr beim Schalterdienst für Fahrzeuge in der Sigismund-Schwarz-Str. 40 durchführen, sondern müssen sich an das Öffentliche Kraftfahrzeugregister (Alte Mendelstraße Nr. 19/a) mittels Vormerkung auf der Website des ACI oder an eine Autoagentur wenden;
  • Für die Ausgabe der provisorischen Kennzeichen (C1) und die Abmeldung von Anhängern, Kleinkrafträdern, landwirtschaftlichen Maschinen und Arbeitsmaschinen können Sie sich weiterhin an den Schalterdienst Fahrzeuge in der Sigismund-Schwarz-Straße 40 in Bozen werden;
  • Im Falle der Verschrottung eines Fahrzeuges, müssen Sie sich an ein Verschrottungsunternehmen wenden und dort die oben genannten Unterlagen aushändigen. Das Verschrottungsunternehmen leitet alles an das Öffentliche Kraftfahrzeugregister weiter;
  • wenn Sie ein Kraftfahrzeug exportieren wollen, um es bei einem Händler/einer Händlerin oder Konzessionär/Konzessionärin im Ausland einzugeben, ist es notwendig das Fahrzeug vor der Ausfuhr abzumelden, wobei Sie stets überprüfen sollten, dass die Hauptuntersuchung vor weniger als sechs Monaten durchgeführt wurde.

Sie können die Dienste des Kraftfahrzeugamtes nur noch mit dem neuen Zahlungssystem zwischen Bürgern/Bürgerinnen und der öffentlichen Verwaltung namens pagoPA bezahlen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Die Rechtsgrundlage ist Artikel 103 der Straßenverkehrsordnung.

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