Beschreibung
Es handelt sich um die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Kraftrades (Motorrades) wegen Ausfuhr (Export).

Es handelt sich um die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Kraftrades (Motorrades) wegen Ausfuhr (Export).
Alle, die diesen Dienst nutzen möchten.
Für die Abmeldung vor der Ausfuhr (vor dem Export) ins Ausland müssen Sie über Folgendes verfügen:
Für die Verschrottung eines Fahrzeuges müssen Sie über Folgendes verfügen:
Sie können Ihr Ansuchen auf folgende Weise einreichen:
Sie können die Dienste des Kraftfahrzeugamtes nur noch mit dem neuen Zahlungssystem zwischen Bürgern/Bürgerinnen und der öffentlichen Verwaltung namens pagoPA bezahlen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Die Rechtsgrundlage ist Artikel 103 der Straßenverkehrsordnung.
Sigismund-Schwarz-Straße 40, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 34 50
Fax: +39 0471 41 34 62
E-Mail: kfz-pruefstelle@provinz.bz.it
PEC: lpf.crv@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it