Beschreibung
Die Hauptuntersuchung ist in der italienischen Straßenverkehrsordnung und in den Richtlinien der Europäischen Union vorgesehen und dient dazu, die Sicherheitsbedingungen und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge zu überprüfen.

Die Hauptuntersuchung ist in der italienischen Straßenverkehrsordnung und in den Richtlinien der Europäischen Union vorgesehen und dient dazu, die Sicherheitsbedingungen und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge zu überprüfen.
Alle, die eines der folgenden Fahrzeuge besitzen:
Sie müssen die folgenden Unterlagen vorbereiten:
für die Vormerkung: Fahrzeugschein + pagoPA-Zahlungsbeleg;
Sie müssen folgende Gebühren bezahlen:
Kleinkrafträder, Krafträder und Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg oder bis höchstens 16 Sitzplätze insgesamt können nur bei den durch das Kraftfahrzeugamt der Autonomen Provinz Bozen ermächtigten Werkstätten der Hauptuntersuchung unterzogen werden. Diese Werkstätten sind von außen durch ein entsprechendes Schild zu erkennen.
Für die Hauptuntersuchung von Kraftwagen mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500 kg oder mit mehr als 16 Sitzplätzen insgesamt sowie von Anhängern ist das Kraftfahrzeugamt zuständig.
Hauptuntersuchungen, die bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge durchgeführt werden, können vorgemerkt werden:
Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken
Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken, den Sie zusammen mit den anderen für den Vorgang erforderlichen Unterlagen beim Kraftfahrzeugamt vorlegen müssen.
Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im ##2##.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.
Wenn Sie die Hauptuntersuchung innerhalb der Ablauffrist beim Kraftfahrzeugamt (auch über eine Autoagentur) vorgemerkt haben, können Sie bis zum Datum des Termins für die Hauptuntersuchung mit dem Fahrzeug fahren. Diese Begünstigung wird nicht gewährt, wenn die Hauptuntersuchung in einer zugelassenen Werkstatt vorgemerkt wird.
Wenn Sie vergessen, Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung zu bringen, sind eine Geldstrafe und die Stilllegung des Fahrzeuges vorgesehen, bis die Hauptuntersuchung vorgenommen wurde.
Die Ergebnisse einer Hauptuntersuchung können wie folgt aussehen:
Fahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg (ausgenommen Kraftomnibusse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer/Fahrerin, atypische Fahrzeuge und Krankenwagen) sowie Krafträder und Kleinkrafträder müssen die Hauptuntersuchung innerhalb folgender Fristen durchführen:
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, Kraftomnibusse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer/Fahrerin, atypische Fahrzeuge und Krankenwagen sowie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg müssen die Hauptuntersuchung innerhalb folgender Fristen durchführen:
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it