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Cëdes dl servis: 3016

Anerkennung von Leiharbeiter/innen als Pflichtanstellung

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Partí

Beschreibung

Private Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können der Pflicht zur Anstellung von Menschen mit Behinderung auch im Falle von Leiharbeit nachkommen.


Wer kann den Dienst nutzen

Arbeitsagenturen.


Voraussetzungen

Vertrag: Der Leiharbeitsvertrag muss eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben und kontinuierlich bei demselben entleihenden Unternehmen bestehen.

Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin:

  • Zivilinvalidität von 46 % oder mehr, oder
  • Arbeitsinvalidität von 34 % oder mehr, und
  • Eintragung in die Listen für die gezielte Arbeitsvermittlung.

Was benötigen Sie

Um die Anerkennung zu beantragen, müssen Sie das folgende ##1## vorbereiten.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Das ausgefüllte Formular ist über PEC as.sl@pec.prov.bz.it an das Amt für Arbeitsmarktintegration zu senden.


So geht es weiter

Das entleihende Unternehmen kann beantragen, dass die Einstellung eines Leiharbeiters/einer Leiharbeiterin zur Erfüllung der Einstellungsverpflichtung gemäß der Pflichtquote anerkannt wird.

Die Anerkennung wird per PEC an die Adresse geschickt, von der das Ansuchen ausgeht.


Zeiten und Fristen

Das Ansuchen um Anerkennung muss mindestens 15 Tage vor dem geplanten Einstellungstermin eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Was ist die Pflichtquote?

Die Pflichtquote ist die Mindestzahl von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die geschützten Kategorien angehören und die der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin beschäftigen muss, um seine/ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Zu diesen geschützten Personengruppen gehören beispielsweise Menschen mit Behinderungen. Diese Verpflichtungen sind gesetzlich vorgeschrieben.

Kann das Ansuchen direkt vom Unternehmen gestellt werden?

Nein, das Ansuchen muss von der Arbeitsagentur gestellt werden, die den Leiharbeitsvertrag abgeschlossen hat.

Welche Laufzeit muss der Leiharbeitsvertrag haben?

Der Leiharbeitsvertrag muss eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben und kontinuierlich bei demselben entleihenden Unternehmen bestehen.