Beschreibung
Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses als Pflichteinstellung in Übereinstimmung mit der Pflicht zur Anstellung von Menschen mit Behinderung.

Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses als Pflichteinstellung in Übereinstimmung mit der Pflicht zur Anstellung von Menschen mit Behinderung.
Öffentliche und private Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen.
Die Voraussetzungen betreffen den Invaliditätsgrad des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin und seine/ihre Zustimmung.
Für das Ansuchen um Anerkennung müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Sie können Ihr Ansuchen per PEC an das Amt für Arbeitsmarktintegration an folgende Adresse übermitteln: as.sl@pec.prov.bz.it.
Das Ansuchen kann jederzeit beantragt werden.
Dies ist das Verfahren, mit dem ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwecks Erfüllung der Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als gültig anerkennen lassen kann.
Ja, das Ansuchen kann nur mit der Zustimmung der bereits beschäftigten Person mit Behinderung gestellt werden.
Nein. Bei einer Invalidität zwischen 46 % und 60 % muss die Bescheinigung auch die Art der Invalidität oder die Diagnose enthalten.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 86 00
E-Mail: as@provinz.bz.it
PEC: as.sl@pec.prov.bz.it
Website: arbeit.provinz.bz.it/ams