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Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses als Pflichteinstellung von Personen mit Behinderung

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Beschreibung

Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses als Pflichteinstellung in Übereinstimmung mit der Pflicht zur Anstellung von Menschen mit Behinderung.


Wer kann den Dienst nutzen

Öffentliche und private Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen den Invaliditätsgrad des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin und seine/ihre Zustimmung.

  1. Invaliditätsgrad:
  • Zivilinvalidität von mindestens 60 %;
  • Arbeitsinvalidität von mindestens 34 %;
  • Kognitive oder psychische Invalidität von mindestens 46 %, wenn diese bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses anerkannt wurde.
  1. Zustimmung:
  • Das Ansuchen kann nur mit Zustimmung der betreffenden angestellten Person eingereicht werden.

Was benötigen Sie

Für das Ansuchen um Anerkennung müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Invaliditätsbescheinigung (im Fall eines Invaliditätsgrades von 46 % bis 60 % muss auf der Bescheinigung auch die Art der Invalidität oder die Diagnose angegeben sein);
  • Ausweis des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin;
  • Ausweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin;
  • Bewertung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin, sofern vorgesehen;
  • Ansuchen um Anerkennung als Pflichteinstellung von Personen mit Behinderung:  ##1##.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Sie können Ihr Ansuchen per PEC an das Amt für Arbeitsmarktintegration an folgende Adresse übermitteln: as.sl@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

  • Das Amt für Arbeitsmarktintegration wird Ihr Ansuchen nach einem Ortsaugenschein im Betrieb an die zuständige Ärztekommission weiterleiten;
  • Der/die betreffende Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin muss sich zur Feststellung der Vereinbarkeit der zugewiesenen Arbeitstätigkeit einer Untersuchung unterziehen.

Zeiten und Fristen

Das Ansuchen kann jederzeit beantragt werden.


Häufig gestellte Fragen

Worum handelt es sich bei der Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses als Pflichteinstellung?

Dies ist das Verfahren, mit dem ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwecks Erfüllung der Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als gültig anerkennen lassen kann.

Ist die Zustimmung der eingestellten Person erforderlich?

Ja, das Ansuchen kann nur mit der Zustimmung der bereits beschäftigten Person mit Behinderung gestellt werden.

Ist eine allgemeine Invaliditätsbescheinigung gültig?

Nein. Bei einer Invalidität zwischen 46 % und 60 % muss die Bescheinigung auch die Art der Invalidität oder die Diagnose enthalten.