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Beratungsstudien für den Verkehr von Transportmitteln

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Partí

Beschreibung

Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Beratungsagentur für den Verkehr von Transportfahrzeugen.

Die Beratungsagenturen für den Verkehr von Transportfahrzeugen sind von der Provinz (im Sinne des Gesetzes 264/1991) ermächtigt, im Auftrag der Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen jede Art von Antrag einzureichen, der in die Zuständigkeit des Kraftfahrzeugamtes fällt.

Zum Beispiel: Zulassungen, Eigentumsübertragungen, Hauptuntersuchungen, Abnahmen usw.

Sie finden die einzelnen Beratungsagenturen in diesem Verzeichnis: ##1##.


Wer kann den Dienst nutzen

Beratungsagenturen, die Beratungstätigkeiten für den Verkehr von Transportfahrzeugen erbringen wollen.


Voraussetzungen

Zur Ausübung der Beratungstätigkeit für den Verkehr von Transportfahrzeugen müssen die vom Gesetz vom 8. August 1991, Nr. 264, vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein.


Was benötigen Sie

  • ##1##;
  • außerdem müssen Sie über den pagoPA-Zahlungsbeleg über 16 Euro mit dem Tarifcode N019 der Tarifliste von Bozen verfügen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

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