Beschreibung
Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Beratungsagentur für den Verkehr von Transportfahrzeugen.
Die Beratungsagenturen für den Verkehr von Transportfahrzeugen sind von der Provinz (im Sinne des Gesetzes 264/1991) ermächtigt, im Auftrag der Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen jede Art von Antrag einzureichen, der in die Zuständigkeit des Kraftfahrzeugamtes fällt.
Zum Beispiel: Zulassungen, Eigentumsübertragungen, Hauptuntersuchungen, Abnahmen usw.
Sie finden die einzelnen Beratungsagenturen in diesem Verzeichnis: ##1##.
