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Beantragung eines Prüfkennzeichens

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Partí

Beschreibung

Ansuchen um Probekennzeichen. Die Probekennzeichen sind in folgende Kategorien unterteilt: Kraftfahrzeuge und Anhänger, Motorräder, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen.

Die Fahrgenehmigung gilt nur für bestimmte Kategorien.

Es darf jeweils nur ein Fahrzeug gleichzeitig auf dem gesamten Staatsgebiet zu jeder Tages- und Wochenzeit fahren. Das Fahrzeug muss in Anwesenheit des Eigentümers, eines mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestatteten Mitarbeiters oder einer mit dem Eigentümer zusammenarbeitenden Person gefahren werden. Die Zusammenarbeit muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden. Die Person muss über eine Vollmacht verfügen, und die Fahrt muss in Anwesenheit des für die Testfahrten zuständigen Personals oder eventueller Käufer erfolgen.

Die Ermächtigung gilt auch für den Verkehr von Fahrzeugen in Reparatur oder ohne Karrosserieaufbau.

Sie gilt auch für den Verkehr in Deutschland, Österreich und San Marino auf der Grundlage bilateraler Abkommen.

In Deutschland muss der Genehmigung eine Erklärung auf dem Briefpapier des Unternehmens, das Inhaber der Genehmigung ist, beigefügt werden. Die Erklärung muss vom Inhaber unterzeichnet sein. Folgende Angaben müssen enthalten sein: Kennzeichen, Gültigkeit, Name und Sitz des Inhaberunternehmens, Fabrik- und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, zulässige Höchstlasten pro Achse (nur für Fahrzeuge, die für den Gütertransport bestimmt sind).

Diese Erklärung finden Sie hier: ##1##.

Obwohl das bilaterale Abkommen mit Deutschland keine Nutzungsbeschränkungen vorsieht, wird davon abgeraten, das italienische Testkennzeichen für die Einfuhr von in Deutschland zugelassenen und stillgelegten Fahrzeugen zu verwenden. Grund dafür sind wiederholte Beanstandungen seitens der deutschen Polizei.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Hersteller von Kraftfahrzeugen und Anhängern, ihre Vertreter, Händler, Kommissionäre und Handelsvertreter können diesen Dienst in Anspruch nehmen.

Ebenso können autorisierte Händler dieser Fahrzeuge, einschließlich Unternehmen, die noch nicht zugelassene Fahrzeuge auf der Straße von oder zu Lagerplätzen über eine Entfernung von höchstens 100 km befördern, diesen Dienst in Anspruch nehmen. Zugang haben auch Hochschulen und öffentliche und private Forschungseinrichtungen, die Fahrzeugversuche durchführen.

  • Karosserie- und Reifenhersteller;
  • Hersteller von Systemen oder Ausrüstungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger können den Dienst nutzen.

Dies gilt, wenn der Einbau dieser Systeme oder Vorrichtungen eine Aktualisierung des Fahrzeugscheins gemäß Artikel 236 der Straßenverkehrsordnung erforderlich macht. Dazu gehören auch ihre Vertreter, Händler, Kommissionäre und Handelsvertreter. Ebenfalls eingeschlossen sind autorisierte Händler von Fahrzeugen, die mit solchen Systemen oder Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sind.

• Betreiber von Reparatur- und Umbauwerkstätten, auch in Eigenregie.

Die Anzahl der erhältlichen Probekennzeichen hängt von der Anzahl der Bediensteten des Betriebes ab ##1##.

 


Was benötigen Sie

Um ein Kennzeichen zu beantragen, müssen Sie vorlegen:

  • Personalausweis;
  • Steuernummer;
  • nicht EU-Bürger/Bürgerinnen müssen die Aufenthaltsgenehmigung im Original oder, sollte diese verfallen sein, eine Ablichtung davon samt Einzahlungsbestätigung von der Post zur Erneuerung vorweisen;
  • ##1##;
  • Auszug über die Eintragung bei der Handelskammer, aus welcher die ausgeübte Tätigkeit hervorgeht, oder eine Ersatzerklärung der Bescheinigung.

Wenn Sie Ihr Kennzeichen erneuern möchten, müssen Sie es einreichen:

  • Erkennungsausweis;
  • die abgelaufene Ermächtigung;
  • den ##2##.

Die Kosten für den Dienst betragen:

  • für die erste Ausstellung: 10,20 € Gebühr + 32,00 € Stempelmarke + 18,37 €; Einzahlungskodex pagoPA B034 - Kraftfahrzeuge, Kleinkrafträder, landwirtschaftliche Maschinen und Arbeitsmaschinen;
  • für die Erneuerung: 10,20 € Gebühr + 32,00 € Stempelmarke (Einzahlungskodex pagoPA B003 - Erneuerung, Ermächtigung ohne Austausch des Kennzeichens).

So wird es gemacht

Durch Vereinbarung eines Termins beim Schalterdienst für Fahrzeuge, Landesprüfstelle für Fahrzeuge, Sigismund-Schwarz-Straße 40, Bozen, über den Online-Dienst myCIVIS oder bei einer Autoagentur.

Sie können die vorgeschriebenen Beträge über das System pagoPA bezahlen, indem Sie die Provinz „Bozen“ auswählen und wie folgt vorgehen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie den Tarif von Bozen aus, was sehr wichtig ist, da die Zahlung sonst nicht am Schalter des Kraftfahrzeugamts Bozen verwendet werden kann;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die persönlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  6. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Die Zahlungen können hingegen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vorgenommen werden, indem Sie auf die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder

Nach der Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken und sie am Tag des Termins beim Schalterdienst für Fahrzeuge zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen vorlegen. Die einzige gültige Zahlungsbestätigung ist die vom „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte, nicht die, die über den elektronischen oder physischen Kanal, über den die Zahlung erfolgt ist, erstellt wurde.

Ausdrucken der Bestätigung:

  1. auf den reservierten Bereich des „Portale dell’Automobilista“ zugreifen;
  2. den Punkt „I miei pagamenti“ und den bezahlten Antrag wählen;
  3. die Schaltfläche „+“ und den Punkt „Stampa ricevuta di pagamento“ (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden) wählen.

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.

Weitere Informationen finden Sie hier: ##1##.


So geht es weiter

Sie erhalten eine Bestätigung der erfolgten Terminvereinbarung.
Am Tag des Termins werden Sie mit der Ihnen zugewiesenen Nummer aufgerufen, ohne dass Sie eine Nummer ziehen müssen.

 


Zeiten und Fristen

Das Probekennzeichen ist ab dem Datum der Ausstellung oder Erneuerung ein Jahr lang gültig.

Für die Erneuerung des Probekennzeichens haben Sie ab dem Ablaufdatum 6 Monate Zeit. Danach müssen Sie das Kennzeichen an das Kraftfahrzeugamt zurückgeben, auch über eine Autoagentur.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung, Artikel 98.

  • Straßenverkehrsordnung, Artikel 100.

  • Rundschreiben des Ministeriums für Infrastrukturen und Transporte vom 2. Mai 2024, Nr. 12666.

 

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