Beschreibung
Ansuchen um Probekennzeichen. Die Probekennzeichen sind in folgende Kategorien unterteilt: Kraftfahrzeuge und Anhänger, Motorräder, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen.
Die Fahrgenehmigung gilt nur für bestimmte Kategorien.
Es darf jeweils nur ein Fahrzeug gleichzeitig auf dem gesamten Staatsgebiet zu jeder Tages- und Wochenzeit fahren. Das Fahrzeug muss in Anwesenheit des Eigentümers, eines mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestatteten Mitarbeiters oder einer mit dem Eigentümer zusammenarbeitenden Person gefahren werden. Die Zusammenarbeit muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden. Die Person muss über eine Vollmacht verfügen, und die Fahrt muss in Anwesenheit des für die Testfahrten zuständigen Personals oder eventueller Käufer erfolgen.
Die Ermächtigung gilt auch für den Verkehr von Fahrzeugen in Reparatur oder ohne Karrosserieaufbau.
Sie gilt auch für den Verkehr in Deutschland, Österreich und San Marino auf der Grundlage bilateraler Abkommen.
In Deutschland muss der Genehmigung eine Erklärung auf dem Briefpapier des Unternehmens, das Inhaber der Genehmigung ist, beigefügt werden. Die Erklärung muss vom Inhaber unterzeichnet sein. Folgende Angaben müssen enthalten sein: Kennzeichen, Gültigkeit, Name und Sitz des Inhaberunternehmens, Fabrik- und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, zulässige Höchstlasten pro Achse (nur für Fahrzeuge, die für den Gütertransport bestimmt sind).
Diese Erklärung finden Sie hier: ##1##.
Obwohl das bilaterale Abkommen mit Deutschland keine Nutzungsbeschränkungen vorsieht, wird davon abgeraten, das italienische Testkennzeichen für die Einfuhr von in Deutschland zugelassenen und stillgelegten Fahrzeugen zu verwenden. Grund dafür sind wiederholte Beanstandungen seitens der deutschen Polizei.
