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Ausgabe des Wiederholungskennzeichens (Gelbes Kennzeichen)

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Partí

Beschreibung

Mit diesem Dienst können Sie die Ausstellung eines gelben Wiederholungskennzeichen ansuchen.
Das Wiederholungskennzeichen darf auch für abnehmbare Vorrichtungen verwendet werden (z. B. Gepäckträger, Skiträger oder Fahrradträger, die gemäß der UN/ECE-Regelung Nr. 26 genehmigt sind) und über eine Vorrichtung zur Anbringung des Kennzeichens verfügen.
Das Kennzeichen wird ohne Buchstaben und Zahlen ausgegeben. Diese müssen vom Benutzer oder von der Benutzerin selbst gekauft und angebracht werden. Buchstaben und Zahlen können in Fachgeschäften für Autozubehör erworben werden.


Wer kann den Dienst nutzen

Jede Person, in deren Fahrzeugschein eine Anhängevorrichtung eingetragen ist.


Was benötigen Sie

  • Fahrzeugschein;
  • Erkennungsausweis;
  • pagoPA-Zahlungsbeleg.

Die folgenden Beträge sind zu zahlen:

  • für Kraftfahrzeuge: 10,20 € + 16,00 + 24,74 € pagoPA Tarif B094 – Gelbe Wiederholungskennzeichen Typ A und B (Kraftfahrzeuge);;
  • für Motorräder, Kleinmotorräder, landwirtschaftliche Maschinen und Arbeitsmaschinen: 10,20 + 16,00 + 18,37 € pagoPA Tarif B034 – Krafträder, Kleinkrafträder, Landwirtschaftliche Maschinen Und Arbeitsmaschinen.

So wird es gemacht

Wenden Sie sich an eine Autoagentur oder merken Sie einen Termin am Schalter Fahrzeuge vor, indem Sie sich über den Online-Dienst myCIVIS anmelden.
Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge für Fahrzeuge über das System pagoPA zu bezahlen, müssen Sie in der Tarifliste „Bozen” auswählen und folgendermaßen vorgehen:
  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Zugang zu den Diensten“ und dann „pagoPA-Online-Zahlungen“;
  3. Wählen Sie „Neue Zahlung“;
  4. Wählen Sie die Tarifliste „Bozen“ aus, was sehr wichtig ist, da die Zahlung ansonsten nicht am Schalter des Bozner Kraftfahrzeugamts verwendet werden kann;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die persönlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  6. Wählen Sie den Punkt „Meine Zahlungen“ und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „plus +“ klicken

  • Mit „Online-Zahlung“: Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder

Nach erfolgter Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken, die beim Schalter Fahrzeuge vorgelegt werden muss.

Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals “Portale dell’automobilista” an;
  2. Wählen Sie den Punkt „Meine Zahlungen“ und dann den bezahlten Antrag;
  3. Wählen Sie die Schaltfläche „+“ und den Punkt „Zahlschein ausdrucken“ (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden).

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

Am Schalter müssen Sie keine Nummer ziehen, sondern werden mit der Nummer aufgerufen, die Ihnen bei der Terminvereinbarung zugewiesen wurde und in Ihrer Terminbestätigung aufgeführt ist (z. B. P-0001).
Am Tag des Termins wird Ihnen das Wiederholungskennzeichen ausgehändigt.


Häufig gestellte Fragen

Was ist das gelbe Wiederholungskennzeichen?

Das gelbe Wiederholungskennzeichen ist ein zusätzliches Kennzeichen, das in Italien bei bestimmten Fahrzeugen, insbesondere bei Anhängern, verwendet wird, um das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu wiederholen.


Rechtliche Grundlagen

  • Ministerialdekret vom 19.12.2024 (Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 16 vom 21.1.2025) – Artikel 4 Abs. 2;
  • Artikel 100 der Straßenverkehrsordnung.
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