Beschreibung
Übermittlung der Mitteilungen über den Verkauf, die Abmeldung oder die Umwidmung eines Fahrzeugs für den Gütertransport an das Kraftfahrzeugamt.

Übermittlung der Mitteilungen über den Verkauf, die Abmeldung oder die Umwidmung eines Fahrzeugs für den Gütertransport an das Kraftfahrzeugamt.
Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen GüKVU oder in das Register der Werkverkehrsunternehmen.
##1## ausfüllen im Falle von:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Die Mitteilung kann per PEC direkt von dem betreffenden Unternehmen an folgende Adresse gesendet werden: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it oder durch Einreichung der Unterlagen in Papierform beim Kraftfahrzeugamt, Fachbereich Transporte. Alternativ kann die Mitteilung auch durch eine Kfz-Agentur mit Vollmacht des betreffenden Unternehmens erfolgen.
Bei Fahrzeugen, die zur Beförderung von Gütern zugelassen sind, müssen Sie den Verkauf, die Verschrottung oder die Umwidmung innerhalb von 30 Tagen melden.
Ja, Sie müssen im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen für den Transport auf Rechnung Dritter eingetragen sein, oder im Verzeichnis der Provinz, wenn Sie im Werkverkehr transportieren.
Wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht fortsetzen wollen, können Sie die Streichung aus dem Berufsverzeichnis beantragen. Alternativ können Sie auch eine Aussetzung für bis zu zwei Jahre beantragen.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it