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Dienstgutscheine für Hauspflegestunden

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Beschreibung

In bestimmten Fällen können im Rahmen der Pflegeeinstufung Dienstgutscheine für Hauspflegestunden verordnet werden.

Dieses Instrument wurde eingeführt, um:

  • die Qualität der Pflege zu gewährleisten;
  • die Familien zu unterstützen;
  • die Bedürfnisse und Rechte der pflegebedürftigen Personen zu schützen.

Die betroffene Person hat durch Dienstgutscheine das Anrecht auf eine bestimmte Anzahl von Hauspflegestunden. Diese Pflege kann von den ambulanten Betreuungsdiensten der Sprengel oder von anderen akkreditierten öffentlichen oder privaten Anbietern von Pflegeleistungen erbracht werden.

Die Verschreibung der Dienstgutscheine ist verbindlich. Sie gilt bis zu Widerruf von Amts wegen oder bis zur Abänderung durch Entscheidung des Einstufungsteams. Eine solche Änderung kann im Rahmen einer Wiedereinstufung oder eines unangekündigten Überprüfungsbesuches erfolgen. Die Verschreibung der Dienstgutscheine kann auch durch eine Entscheidung der Berufungskommission aufgrund eines Rekurses geändert werden.

Anspruch auf Dienstgutscheine haben pflegebedürftige Personen, deren Pflegebedarf den Pflegestufen 1, 2, 3 oder 4 entspricht.

Die Anzahl der verordneten Dienstgutscheine bezieht sich auf den Zeitraum von einem Monat.

Dienstgutscheine, die nicht beansprucht werden, verfallen am Ende des Monats und können nicht für einen späteren Zeitraum akkumuliert oder eingelöst werden.

Wenn sich die Pflegesituation seit der letzten Pflegeeinstufung erheblich verändert hat, kann die Streichung oder Änderung der Dienstgutscheine beantragt werden. Dieser Antrag kann von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung durch schriftliche Mitteilung an das Amt für Pflegeeinstufung gestellt werden. In diesem Fall entscheidet das Amt im Rahmen eines unangekündigten Überprüfungsbesuches oder auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen über diese Abänderung.


Voraussetzungen

Um Anspruch auf Dienstgutscheine zu haben, muss Ihr Pflegebedarf den Pflegestufen 1, 2, 3 oder 4 entsprechen.


Was benötigen Sie

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch an den zuständigen Sozialsprengel oder an die zuständige Anlaufstelle für Pflege und Betreuung; dort erhalten Sie Informationen zum ambulanten Betreuungsdienst und zur Tarifbegünstigung.

Der Brief, mit dem das Ergebnis der Einstufung und die Anzahl der verordneten Hauspflegestunden mitgeteilt werden, gilt als Dokument zur Inanspruchnahme der Betreuung durch akkreditierte Pflegedienste.

Um den anzuwendenden Tarif berechnen zu können, wird der Sprengel auch die Unterlagen zur Vermögens- und Einkommensberechnung verlangen.


So geht es weiter

  • Wenn Sie Anspruch auf Dienstgutscheine haben, werden Ihnen diese vom Einstufungsteam oder von der Berufungskommission verordnet;

  • Der Tarif für die verordneten Dienstgutscheinen wird direkt vom Betrag des Pflegegeldes abgezogen. Der Tarif wird auch für nicht genutzte Pflegestunden vom monatlichen Pflegegeld abgezogen. Der Restbetrag wird durch den Sozialfond des Landes Südtirol finanziert.

    Übersicht zu den Mindest- und Höchsttarifen pro Stunde: (2025):
    • ohne Einstufung: min. 3,90 €, max. 24,00 €;

    • Pflegestufe 1: min. 4,40 €, max. 24,00 €;

    • Pflegestufe 2: min. 6,40 €, max. 24,00 €;

    • Pflegestufe 3: min. 10,90 €, max. 24,00 €;

    • Pflegestufe 4: min. 13,00 €, max. 24,00 €.

      Wenn keine Tarifberechnung beantragt wird, gilt der Höchsttarif von 24,00 €. Bei Minderjährigen mit einer Zivilinvalidität von 100 % wird der Tarif um 50% reduziert.
  • Sie können die Löschung oder Änderung der Dienstgutscheine beantragen, indem Sie einen schriftlichen Antrag an das Amt für Pflegeeinstufung senden. Geben Sie an, ob sich die Pflegesituation seit der letzten Einstufung erheblich verändert hat, zum Beispiel aufgrund einer Besserung des Gesundheitszustands oder dank zusätzlicher Pflegepersonen. Sie können dafür das folgende Formular verwenden: ##1##.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Website der für diesen Dienst zuständigen Institution (externer Link) zu besuchen. Für weitere Auskünfte steht das "Pflegetelefon" unter der Nummer 848 800 277 zur Verfügung.

Wo finde ich Infomaterial zu den Dienstgutscheinen?

Weitere Informationen zu den Dienstgutscheinen finden Sie im ##1##.

Welche sind die akkreditierten ambulanten Betreuungsdienste in Südtirol?

Weitere Informationen zu den ambulanten Betreuungsdiensten finden Sie auf der Website der Abteilung Soziales (externer Link).

Informationen zu den Öffnungszeiten und Leistungen erhalten Sie bei den gebietsmäßig zuständigen Sozialsprengeln (externer Link).


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##1##.

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