Wo muss ich die Genehmigung beantragen, um die Brennerautobahn befahren zu dürfen?
Der Antrag muss direkt bei der
Brennerautobahn gestellt werden.
Wo muss ich die Genehmigung beantragen, um Nebenstraßen zu befahren, die nicht als Gemeindestraßen klassifiziert sind?
Der Antrag zur Genehmigung zur Benutzung von öffentlichen, ländlichen Wege muss vom Antragsteller direkt bei den jeweiligen Straßenbesitzern gestellt werden. Dies gilt insbesondere für ländliche Straßen für den öffentlichen Gebrauch sowie für Güter- und Feldwege gemäß der Definition im Landesgesetz Nr. 50 vom 22. November 1988. Darüber hinaus auch für Neben- und Bodenerschließungsstraßen, die gemäß dem Landesgesetz Nr. 24 vom 19. August 1991 definiert sind.
Nebenstraßen sind in Privatbesitz, die Genehmigung wird jedoch von der Gemeinde erteilt. Die Genehmigung wird in Absprache mit den jeweiligen Eigentümern erteilt und muss daher direkt bei der Gemeinde beantragt werden.
Die Genehmigung zum Befahren von Forststraßen muss direkt beim zuständigen Amt der
Abteilung Forstdienst gestellt werden.
Woher weiß ich, wem die Straße gehört?
Sie können die offizielle Klassifizierung unter
MapView oder anhand der Straßenbeschilderung an der Kreuzung am Straßenanfang kontrollieren.
Wo finde ich weitere Informationen über den angebotenen Dienst?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung, bei dem es sich um das Technische Straßenamt des Straßendienstes handelt.
Wo kann ich weitere Informationen über das Portal finden?
Weitere Informationen zum Portal, praktische Hinweise und Tutorials finden Sie auf der folgenden Website: www.trasportoeccezionale.net.
Welche Möglichkeiten kann ich für die elektronische Authentifizierung nutzen?
Sie können eine der folgenden 4 Möglichkeiten nutzen:
- das öffentliche System für die digitale Identität (SPID);
- die elektronische Identitätskarte (CIE), oder;
- die aktivierte nationale Bürgerkarte (CNS), oder;
- die Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS/electronic IDentification Authentication and Signature).
Wie melde ich mich für den ersten Zugang zum Portal an?
Die Einschreibung muss durch Ausfüllen des Anmeldeformular beantragt werden, wobei neue Daten für das Unternehmen und ein neuer Benutzer für die Zugangsdaten (auch mehrere Benutzer, vorzugsweise mit digitaler Signatur) eingegeben werden müssen. Für Agenturen, Kfz-Sachverständigenbüros und Berufsverbände erfolgt die Registrierung eines noch nicht registrierten Kunden über dasselbe Anmeldeformular, wobei neue Stammdaten eingegeben werden, ohne dass neue Benutzer angegeben werden müssen. Darüber hinaus muss den Unterlagen auch die erforderliche Vollmacht beigefügt werden. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars finden Sie auf der Website www.trasportoeccezionale.net.
Wie melde ich mich als ausländischer Nutzer bzw. als ausländische Nutzerin für den ersten Zugang zum Portal an?
Ausländische Nutzer und Nutzerinnen, die objektiv und nachweislich nicht in der Lage sind, eIDAS zu nutzen, können einen Termin für einen Videoanruf mit dem zuständigen Amt des Dienstes für Sondertransporte vereinbaren. Sie können hierzu eine E-Mail an technisches.strassenamt@provinz.bz.it senden und müssen folgende Unterlagen beifügen:
- Kopie des Personalausweises/eines Erkennungsausweises;
- Telefonnummer;
- Erklärung über die objektive und nachweisliche Unmöglichkeit der Nutzung von eIDAS.
Alternativ können Sie sich auch an eine spezialisierte Agentur in Italien wenden.
Welche Kosten sind für jede eigene Genehmigung vorgesehen?
Entrichtung der Stempelsteuer: Die Stempelmarken können ausschließlich über den Dienst PagoPA bezahlt werden, indem der Punkt „Stempelmarken“ ausgewählt wird (siehe Handbuch für PagoPA-Zahlungen).
Für jeden neuen Antrag sind zwei Stempelmarken im Wert von 16 € erforderlich.
Für jeden neuen Antrag für landwirtschaftliche Maschinen sind drei Stempelmarken zu je 16 € erforderlich.
Für jeden Antrag auf Erneuerung ist eine Stempelmarke im Wert von 16 € erforderlich.
Zahlung der Straßenabnützungsgebühr (Art. 18 StVO): Diese muss ausschließlich über den Dienst PagoPA erfolgen, indem „Straßenabnützungsgebühr“ (siehe Handbuch für PagoPA-Zahlungen) ausgewählt wird. Bei Anträgen auf periodische Genehmigungen für Fahrzeugkonvois, die das gesetzlich vorgeschriebene Gewicht überschreiten, mit Ausnahme von Baustellenfahrzeugen, ist die herkömmliche Straßenabnützungsgebühr zu zahlen.
Der Betrag wird anhand der Tabelle berechnet, die auf der Website des Dienstanbieters (Online-Dienst myCIVIS) veröffentlicht ist und jährlich neu festgesetzt wird.
Die analytische Straßenabnützungsgebühr ist für Anträge auf Einzel- oder Mehrfachgenehmigung zu entrichten, wenn für dasselbe Fahrzeug keine herkömmliche Straßenabnützungsgebühr gezahlt wird. Der Betrag wird anhand der Anzahl der Achsen, der Achslast und der Gesamtkilometerzahl berechnet. Konkret gilt dies für alle angeforderten Fahrten mit einem Gewicht über dem gesetzlichen Höchstgewicht.
Zahlung der Straßenabnützungsgebühr für Baustellenfahrzeuge (ex-Viterbo-Steuer – gemäß Art. 34 StVO): Diese muss ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto IT54C0100003245BE0000000353 lautend auf das Ministerium für Infrastrukturen und Transporte erfolgen und nicht mehr an das Schatzamt von Viterbo.
Der zu zahlende Betrag entspricht dem Wert der KFZ-Steuer mit der gleichen Dauer, ohne den auf den Anhänger entfallenden Anteil.
Wie gehe ich vor, wenn ich mit einem Baustellenfahrzeug auf einem Straßenabschnitt mit Längen-, Gewichts- oder Anhängerbeschränkungen fahren muss?
Sie müssen:
- eine E-Mail an den Dienst für Sondertransporte senden;
- den Fahrzeugschein beifügen;
- Geben Sie die von der Beschränkung betroffene Strecke, den Grund und den Zeitraum an, in dem Sie die Strecke befahren möchten. Geben Sie abschließend auch die Nummer der bereits bestehenden periodischen Genehmigung für das betreffende Fahrzeug an.