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Beiträge für betriebliche Investitionen zur Entwicklung der Elektromobilität 2024 - 2026

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Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen sieht Beiträge für Unternehmen zur Entwicklung der Elektromobilität vor.

Folgende Investitionen sind beihilfefähig, sofern diese im Rahmen der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit durchgeführt werden und sich direkt auf diese auswirken:

  1. Der Ankauf oder die Miete folgender Fahrzeuge der Klasse M1 zur Personenbeförderung. Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 für den Transport von Gütern sind ebenfalls eingeschlossen. Beispiele sind batteriebetriebene Elektrofahrzeuge BEV und H2-Brennstoffzellenfahrzeuge FCEV. Außerdem batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit Range Extender (BEV mit REX) mit einer Batteriekapazität von mindestens 15 kWh. Die letztgenannten Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen;

  2. Der Ankauf von „Plug-in-Hybriden“ für den Personen- und Güterverkehr. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen;

  3. Der Ankauf oder die Miete von zwei-, drei- oder vierrädrigen Elektrofahrzeugen der Klassen L1e-B, L2e, L3e, L5e und L6e. Dazu gehört auch der Ankauf oder die Miete von schweren vierrädrigen Elektrofahrzeugen der Klasse L7e;

  4. Den Ankauf von Lastenfahrrädern mit oder ohne elektrischen Hilfsmotor (L1e-A) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 150 kg. Sie dürfen ausschließlich für den Transport von Material und Waren bestimmt sein;

  5. Den Ankauf und die Installation von Heimladestationen für Elektrofahrzeuge oder der Abschluss von Kaufverträgen mit Eigentumsvorbehalt. Diese Verträge haben eine maximale Laufzeit von neun Jahren;

  6. Im Falle des Erwerbs des Eigentums an bewegliche Güter gemäß vorstehendem Absatz 1 und 2 wird der Beitrag nur unter einer Bedingung gewährt. Diese Bedingung sieht vor, dass der Händler einen Preisnachlass in mindestens der gleichen Höhe gewährt (2.000 Euro für Elektrofahrzeuge, 1.000 Euro für Hybriden).

Fahrzeuge und Ausrüstungen müssen „fabrikneu“ sein.


Wer kann den Dienst nutzen

Kleine, mittlere und große Unternehmen;

  • Freiberuflich Tätige und Selbstständige.


  • Voraussetzungen

    Ihr Unternehmen muss in einem der Bereiche Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus tätig sein.

    Ausgeschlossen sind:

    • Tätigkeiten in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei;

    • Tätigkeiten im Zusammenhang mit Urlaub auf dem Bauernhof sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lotterien, Wetten und Spielbanken;

    • Investitionen, die Gegenstand einer Handelstätigkeit oder für die Vermietung bestimmt sind.


    Was benötigen Sie

    Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen im PDF-Format beizufügen:

    • ##1##;
    • Kostenvoranschläge für die geplanten Investitionen.

    Für die Authentifizierung benötigen Sie:

    • Die Bürgerkarte, oder
    • SPID, oder
    • die elektronische Identitätskarte (CIE).

    Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.


    So wird es gemacht

    Das Ansuchen kann über den Online-Dienst myCIVIS erfolgen, indem Sie diese Schritte befolgen:

    1. Klicken Sie auf den Link: Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich über SPID an und Sie werden direkt zum Beitragsantrag weitergeleitet;
    2. Fordern Sie die Vollmacht an (hier finden Sie die Anleitungen zum Ansuchen ##1##; ##2##);
    3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (Sie finden sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“);
    4. Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

    So geht es weiter

    • Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
    • wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Förderung in Form eines Verlustbeitrags unter Berücksichtigung der „De-minimis“-Regelung gemäß Verordnung (EU) Nr. 2023/2831;
    • reichen Sie den Auszahlungsantrag über das myCIVIS-Portal ein;
    • Die Auszahlung des Beitrags erfolgt nach Durchführung der Investition und nur dann, wenn das realisierte Projekt dem im Beitragsantrag vorgesehenen entspricht;
    • Sie können die folgenden Beiträge auf die von Ihnen angegebene IBAN erhalten:
      • 2.000 € für den Ankauf oder die Miete von reinen Batterieelektrofahrzeugen, H2-Brennstoffzellenfahrzeugen und Batterieelektrofahrzeugen mit Range Extender;
      • 1.000 € für den Ankauf von „Plug-in-Hybridfahrzeugen“.

    Bei Erwerb des Eigentums an obgenannten Fahrzeugen wird der vorgesehene Beitrag unter der Bedingung gewährt, dass der Händler mindestens einen gleich hohen Preisnachlass gewährt.

    Der oben genannte Beitrag wird verdoppelt, falls die Fahrzeuge von „Fahrschulen“ oder Unternehmen mit Tätigkeit „Beförderung in Taxis“ angekauft werden.

    • 30% der zugelassenen Ausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € für den Ankauf von zwei-, drei- und vierrädrigen Elektrofahrzeugen;
    • 30% der zugelassenen Ausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € für den Ankauf von Lastenfahrrädern;
    • 70% der zugelassenen Ausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € für den Ankauf und die Installation von Heimladestationen für Elektrofahrzeuge oder den Abschluss von Kaufverträgen mit Eigentumsvorbehalt.

    Zeiten und Fristen

    • Sie können Ihren Beitragsantrag ab dem 1. Januar eines jeden Jahres über das Portal myCIVIS einreichen;
    • Sie können den Auszahlungsantrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember stellen;
    • Sie müssen Ihren Antrag vor der Durchführung der geförderten Investition einreichen, d. h. vor Ausstellung:
      • Der Endrechnungen,
      • und vor Abschluss der Langzeitmiet- und Leasingverträge bzw. der Kaufverträge mit Eigentumsvorbehalt.

    Häufig gestellte Fragen

    Muss der Preisnachlass des Lieferanten auf der Rechnung angegeben werden?

    Ja, der Preisnachlass in Höhe des mindestens gleichen Betrags wie der Beitrag muss beim Ankauf von Elektro- oder Hybridfahrzeugen in der Rechnung ausgewiesen werden.

    Wie lange ist die Erklärung des wirtschaftlichen Eigentümers bzw. der wirtschaftlichen Eigentümerin gültig?

    Die Erklärung hat eine Dauer von 6 Monaten.

    Kann ich einen Beitragsantrag stellen, wenn ich eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübe?

    Nein, landwirtschaftliche Unternehmen sind ausgeschlossen.