Beschreibung
Die Autonome Provinz Bozen sieht Beiträge für Unternehmen zur Entwicklung der Elektromobilität vor.
Folgende Investitionen sind beihilfefähig, sofern diese im Rahmen der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit durchgeführt werden und sich direkt auf diese auswirken:
Der Ankauf oder die Miete folgender Fahrzeuge der Klasse M1 zur Personenbeförderung. Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 für den Transport von Gütern sind ebenfalls eingeschlossen. Beispiele sind batteriebetriebene Elektrofahrzeuge BEV und H2-Brennstoffzellenfahrzeuge FCEV. Außerdem batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit Range Extender (BEV mit REX) mit einer Batteriekapazität von mindestens 15 kWh. Die letztgenannten Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen;
Der Ankauf von „Plug-in-Hybriden“ für den Personen- und Güterverkehr. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen;
Der Ankauf oder die Miete von zwei-, drei- oder vierrädrigen Elektrofahrzeugen der Klassen L1e-B, L2e, L3e, L5e und L6e. Dazu gehört auch der Ankauf oder die Miete von schweren vierrädrigen Elektrofahrzeugen der Klasse L7e;
Den Ankauf von Lastenfahrrädern mit oder ohne elektrischen Hilfsmotor (L1e-A) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 150 kg. Sie dürfen ausschließlich für den Transport von Material und Waren bestimmt sein;
Den Ankauf und die Installation von Heimladestationen für Elektrofahrzeuge oder der Abschluss von Kaufverträgen mit Eigentumsvorbehalt. Diese Verträge haben eine maximale Laufzeit von neun Jahren;
Im Falle des Erwerbs des Eigentums an bewegliche Güter gemäß vorstehendem Absatz 1 und 2 wird der Beitrag nur unter einer Bedingung gewährt. Diese Bedingung sieht vor, dass der Händler einen Preisnachlass in mindestens der gleichen Höhe gewährt (2.000 Euro für Elektrofahrzeuge, 1.000 Euro für Hybriden).
Fahrzeuge und Ausrüstungen müssen „fabrikneu“ sein.
