web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 1961

Wirtschaftsförderung - Maßnahmen zur Entwicklung von Skigebieten

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Beschreibung

Antrag auf Beiträge zur Entwicklung der Skigebiete, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 2. Februar 2024, Nr. 18, abgeändert mit Beschluss der Landesregierung vom 15. Juli 2025, Nr. 518.


Wer kann den Dienst nutzen

Für eine Förderung nach diesen Kriterien kommen in Frage:

  • Unternehmen, die gemäß den geltenden Vorschriften im Unternehmensregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind und in der Autonomen Provinz Bozen eine wirtschaftliche Tätigkeit gemäß den Klassifikationscodes ATECO 2007 Nr. 49.39.01 bzw. 49.34 und Nr. 93.11.9 ausüben;
  • Skigebiete, die in den Anwendungsbereich des Landesgesetzes vom 23. November 2010, Nr. 14 „Ordnung der Skigebiete“ fallen;

Von dieser Fördermaßnahme ausgeschlossen:

  • die Skischulen und Langlaufloipen im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h) des genannten Landesgesetzes

Voraussetzungen

  • Kategorie A: lokale Kleinstskigebiete, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, und Dorflifte. Diese Kategorie umfasst:
    • Kleinstskigebiete“ laut DLH 35/2021: Skigebiete mit einer Gesamtförderleistung von höchstens 5.500 Personen/Stunde;
    • Dorflifte“ laut DLH 35/2021, Anhang G.
  • Kategorie B: lokale Skigebiete, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Das sind die Skigebiete:
    • Mit einer stündlichen Gesamtförderleistung von weniger als 8.000 Personen pro Stunde;
    • für die weniger als 15 % der Gesamtzahl der Wochenskipässe verkauft werden, bezogen auf den Durchschnitt der letzten drei Jahre. Als Wochenskipässe gelten jene für 5, 6, 7 oder 8 Tage, oder:
    • mit weniger als drei Anlagen, mit einer Gefällestrecke von höchstens 3.000 m, oder
    • Kleinstskigebiete mit einer Gesamtförderleistung von normalerweise nicht mehr als 5.500 Personen pro Stunde. Die in Anlage G des Dekrets des Landeshauptmanns vom 09. November 2021, Nr. 35 aufgeführt sind.
  • Kategorie C: lokale Skigebiete, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Anlagen dieser Kategorie sind in folgende Unterkategorien unterteilt:
    • C1: Anlagen, die zu kleinen bis mittelgroßen Skigebieten gehören, mit einer Gesamtförderleistung von weniger als 20.000 Personen pro Stunde;
    • C2: Anlagen, die zu mittelgroßen Skigebieten gehören, mit einer Gesamtförderleistung zwischen 20.000 und 30.000 Personen pro Stunde;
    • C3: Anlagen, die zu großen Skigebieten gehören, mit einer Gesamtförderleistung von mehr als 30.000 Personen pro Stunde.

Was benötigen Sie

  • ##1##;
  • für den Beitragsantrag zur Beteiligung an den Betriebskosten der Dorflifte: ##2##, für den folgenden Antrag müssen Sie keinen Auszahlungsantrag einreichen.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Der Beitrag kann über den Online-Dienst myCIVIS beantragt werden, indem die folgenden Schritte befolgt werden:

  • Klicken Sie auf den Link: Online-Dienst , melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Ansuchen des Dienstes weitergeleitet;
  • Fordern Sie die Vollmacht an;
  • Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

Informationen zum SPID finden Sie in myCIVIS.


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • Sie erhalten eine Mitteilung, dass Ihr Antrag erfolgreich eingereicht wurde;
  • Nach Bewilligung des Beitrags reichen Sie den Antrag auf Auszahlung über das Portal myCIVIS. Fügen die Erklärung zum Ersatz einer Antimafia-Bescheinigung bei: ##1##;
  • Sie erhalten den Beitrag auf die von Ihnen angegebene IBAN.

Die Übernahme einer rechtsverbindlichen Verpflichtung durch die antragstellende Person, die die Investition unumkehrbar macht, hat erhebliche Auswirkungen.
Die Ausstellung von Ausgabenbelegen, auch für Teilbeträge – wie Anzahlungsrechnungen – ist für die Förderfähigkeit maßgeblich.
Dazu zählen auch Vorverträge mit Anzahlung, Kaufaufträge, Auftragsbestätigungen oder ähnliche Dokumente, die vor der Antragstellung ausgestellt wurden.
Solche Umstände führen zum Ausschluss des gesamten betreffenden Investitionsvorhabens von der Förderung.


Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor die bezuschusste Investition getätigt wird.

Sie können bis zum 30.06. des Jahres Anträge für den Erwerb von betrieblichen Investitionen einreichen.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für den Bau von multifunktionalen Wasserspeichern endet am 30.04. eines jeden Jahres.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich mehrere Anträge pro Jahr stellen?

Nein, es ist nur ein Antrag pro Jahr zulässig.

Kann ich die Investitionen im Jahr der Antragstellung beginnen und im darauffolgenden Jahr abschließen?

Ja, es ist möglich, Investitionen über mehrere Jahre zu tätigen.

Kann ich gebrauchte Güter kaufen?

Ja, es ist möglich, gebrauchte Güter zu kaufen.