Beschreibung
Ansuchen um Maßnahmen zur Entwicklung von Skigebieten, Beschluss der Landesregierung vom 8. März 2022, Nr. 155.

Ansuchen um Maßnahmen zur Entwicklung von Skigebieten, Beschluss der Landesregierung vom 8. März 2022, Nr. 155.
Unternehmen, die gemäß den geltenden Vorschriften im Unternehmensregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind und in der Autonomen Provinz Bozen eine wirtschaftliche Tätigkeit gemäß der ATECO-Klassifikation 2007 Nr. 49.39.01 ausüben.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.
Der Beitrag kann über den Online-Dienst myCIVIS beantragt werden, indem die folgenden Schritte befolgt werden:
Die Übernahme einer rechtlich bindenden Verpflichtung durch den Antragsteller, die die Investition unwiderruflich macht, hat erhebliche Konsequenzen.
Die Ausstellung von Ausgabebelegen, auch wenn sie nur Teilbeträge betreffen, wie z. B. Anzahlungsrechnungen, ist für die Gewährung der Förderung relevant.
Dazu gehören auch Vorverträge mit Anzahlung, Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder ähnliche Dokumente, die vor Einreichung des Antrags ausgestellt wurden.
Diese Umstände führen zum Ausschluss der gesamten Investition, auf die sie sich beziehen, von der Förderung.
Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Investition, für die Sie um einen Beitrag ansuchen, getätigt wird.
Nein, Sie können keinen Antrag einreichen.
Nein, es müssen keine Unterlagen eingereicht werden.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Sie können die ##2## unter folgendem Link nachlesen.
Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 00
E-Mail: industrie@provinz.bz.it
PEC: industrie.industria@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr