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Wirtschaftsförderung - Maßnahmen zur Entwicklung der Skigebiete 2024 - 2026 - Rechtliche Grundlagen

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Beschreibung

Ansuchen um Maßnahmen zur Entwicklung von Skigebieten, Beschluss der Landesregierung vom 8. März 2022, Nr. 155.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen, die gemäß den geltenden Vorschriften im Unternehmensregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind und in der Autonomen Provinz Bozen eine wirtschaftliche Tätigkeit gemäß der ATECO-Klassifikation 2007 Nr. 49.39.01 ausüben.


Voraussetzungen

  • Kategorie A: lokale Kleinstskigebiete, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, und Dorflifte. Diese Kategorie umfasst:
    • Kleinstskigebiete“ laut DLH 35/2021: Skigebiete mit einer Gesamtförderleistung von höchstens 5.500 Personen/Stunde;
    • Dorflifte“ laut DLH 35/2021, Anhang G.
  • Kategorie B: lokale Skigebiete, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Dies sind Skigebiete, die:
    • nicht mehr als 2.000 Hotelbetten für Skifahrer/Skifahrerinnen haben und
    • in denen weniger als 15 % der Gesamtzahl der Wochenskipässe verkauft werden, bezogen auf den Durchschnitt der letzten drei Jahre. Als Wochenskipässe gelten jene für 5, 6, 7 oder 8 Tage;
    • weniger als drei Anlagen mit einer geneigten Länge von höchstens 3.000 m haben. Alternativ handelt es sich um kleine Skigebiete mit einer Gesamtkapazität von in der Regel höchstens 5.500 Personen pro Stunde.
  • Kategorie C: lokale Skigebiete, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Anlagen dieser Kategorie sind in folgende Unterkategorien unterteilt:
    • C1: Anlagen eines kleinen bis mittleren Skigebiets mit Gesamtförderleistung von weniger als 20.000 Personen pro Stunde;
    • C2: Anlage eines mittelgroßen Skigebiets mit Gesamtförderleistung zwischen 20.000 und 50.000 Personen pro Stunde;
    • C3: Anlagen eines großen Skigebiets mit Gesamtförderleistung von mehr als 50.000 Personen pro Stunde.

Was benötigen Sie

  • ##4##;
  • ##5##;
  • Anträge zur Deckung der Betriebskosten ausschließlich für Dorflifte: ##6##.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Der Beitrag kann über den Online-Dienst myCIVIS beantragt werden, indem die folgenden Schritte befolgt werden:

  • Klicken Sie auf den Link: Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Ansuchen des Dienstes weitergeleitet;
  • Fordern Sie die Vollmacht an (hier finden Sie die Anleitungen zum Ansuchen ##3##; ##4##);
  • Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • Sie erhalten eine Mitteilung, dass Ihr Antrag erfolgreich eingereicht wurde;
  • Nach Gewährung des Zuschusses reicht er den Antrag auf Auszahlung über das Portal myCIVIS ein. Er fügt die Ersatzerklärung zur Mafia-Zertifizierung bei: ##2##;
  • Sie erhalten den Beitrag auf die von Ihnen angegebene IBAN.

Die Übernahme einer rechtlich bindenden Verpflichtung durch den Antragsteller, die die Investition unwiderruflich macht, hat erhebliche Konsequenzen.
Die Ausstellung von Ausgabebelegen, auch wenn sie nur Teilbeträge betreffen, wie z. B. Anzahlungsrechnungen, ist für die Gewährung der Förderung relevant.
Dazu gehören auch Vorverträge mit Anzahlung, Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder ähnliche Dokumente, die vor Einreichung des Antrags ausgestellt wurden.
Diese Umstände führen zum Ausschluss der gesamten Investition, auf die sie sich beziehen, von der Förderung.


Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Investition, für die Sie um einen Beitrag ansuchen, getätigt wird.

  • Sie können Anträge für den Erwerb von betrieblichen Investitionen ab dem 1. Jänner 2026 bis zum 30. Juni 2026 einreichen.
  • für Anträge zum Bau von Wasserspeicher oder Multifunktionsbecken läuft die Frist bis zum 30. April 2026.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe einen Skilift, aber ich bin nicht im DLH Nr. 35/2021 aufgeführt. Kann ich trotzdem einen Antrag einreichen?

Nein, Sie können keinen Antrag einreichen.

Muss ich Ausgabenbelege einreichen, bevor die Beihilfe ausgezahlt wird?

Nein, es müssen keine Unterlagen eingereicht werden.