Meldung von unerwünschten Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen
Wer kann den Dienst nutzen
Ärzte und Ärztinnen, Sanitätspersonal, Bürger und Bürgerinnen.
Voraussetzungen
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen.
Was benötigen Sie
Für die Meldung müssen Sie das entsprechende Meldeformular ausfüllen:
- ##5##;
- ##6##.
Die folgenden Anleitungen können beim Ausfüllen des Formulars hilfreich sein:
- ##7##;
- ##8##.
So wird es gemacht
Sie können eine vermutete Nebenwirkung auf eine der folgenden Arten melden:
- indem Sie das Meldeformular ausfüllen und per E-Mail an den lokalen Pharmakovigilanzverantwortlichen oder die lokale Pharmakovigilanzverantwortliche Ihres Gesundheitsbezirks senden;
- direkt online auf der Website der AIFA (https://servizionline.aifa.gov.it/schedasegnalazioni)
Nachstehend finden Sie die Kontaktdaten aller lokalen Verantwortlichen für Pharmakovigilanz der vier Gesundheitsbezirke der Autonomen Provinz Bozen:
Meran
Dr.in Catia Nadia Venanzi
- G.-ROSSINI-STRASSE 5, Meran (BZ)
- catianadia.venanzi@sabes.it
- Telefon: +39 0473 26 49 48
Bozen
Dr.in Michela Falciani
- LORENZ-BÖHLER-STRASSE 5, Bozen (BZ)
- michela.falciani@sabes.it
- Telefon: +39 0471 41 12 40
Brixen
Dr.in Kathrin Gluderer
- DANTESTRASSE 51, Brixen (BZ)
- kathrin.gluderer@sabes.it
- Telefon: +39 0472 81 32 67
Bruneck
Dr. Martin Großgasteiger
- SPITALSTRASSE 11, Bruneck (BZ)
- martin.grossgasteiger@sabes.it
- Telefon: +39 0474 581905
So geht es weiter
Der oder die lokale Verantwortliche für Pharmakovigilanz gibt die Meldungen über vermutete Nebenwirkungen in das Nationale Pharmakovigilanz-Netzwerk ein. Auf diese Weise wird eine ständige und kontinuierliche Überwachung der Nebenwirkungen und der Sicherheit bei der Verwendung von Arzneimitteln erreicht.
Zeiten und Fristen
Für Ärztinnen, Ärzte sowie das Gesundheits- und Pflegepersonal gelten folgende Meldefristen: Vermutete Nebenwirkungen von biologischen Arzneimitteln (einschließlich Impfstoffen) sind innerhalb von 36 Stunden nach Kenntnisnahme zu melden. Bei allen anderen Arzneimitteln muss die Meldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen erfolgen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel der Pharmakovigilanz?
Was ist ein Pharmakovigilanz-Signal?
Welche Arzneimittel werden überwacht?
Wann ist eine Meldung gültig? (Die 4 Mindestanforderungen)
- Identifizierbare meldende Person: Das einzige Pflichtfeld ist die Angabe Ihrer Qualifikation (Berufsgruppe). Wir bitten Sie jedoch, auch Name e Kontaktmöglichkeit anzugeben, falls Rückfragen für weitere Details zum Fall nötig sind.
- Patient/Patientin: Wir benötigen mindestens eine Angabe zur Zuordnung, wie z. B. Initialen, Geburtsdatum, Alter oder Geschlecht. Die Informationen werden unter strikter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen behandelt.
- Nebenwirkung: Es muss mindestens ein unerwünschtes Ereignis (Symptom oder Diagnose) beschrieben werden, das in potenziellem Zusammenhang mit der Behandlung steht.
- Verdächtiges Arzneimittel: Die Angabe des Medikaments, das als Auslöser der Reaktion vermutet wird.
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Alle Rechtsgrundlagen für die Pharmakovigilanz werden auf der Website der AIFA (italienische Arzneimittelagentur) zur Verfügung gestellt und aktualisiert.
Zuständige Stelle
Amt für Gesundheitssteuerung
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 80 50
Telefon 2: +39 0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it
