Beschreibung
Über diesen Dienst können Sie eine Konzession für die Wassernutzung in einer neuen Beschneiungsanlage sowie für spätere Änderungen der bereits erteilten Konzession beantragen.

Über diesen Dienst können Sie eine Konzession für die Wassernutzung in einer neuen Beschneiungsanlage sowie für spätere Änderungen der bereits erteilten Konzession beantragen.
Sie können eine Konzession für die Wasserableitung und Wassernutzung entweder in Ihrem eigenen Namen oder im Namen eines interessierten Unternehmens beantragen.
Außerdem können Sie Folgendes beantragen:
Die Erteilung einer Konzession zur Ableitung von Wasser für technische Beschneiung unterliegt folgenden Voraussetzungen:
Die Verwaltungsakten werden auf telematischem Weg ausgestellt, und die Kosten für diesen Dienst belaufen sich auf:
Senden Sie die Formulare im PDF/A-Format an die Landesverwaltung über eine der folgenden Adressen:
Für die Einreichung von Anträgen gibt es keine besonderen Fristen, außer für die Erneuerung einer Konzession. Die Erneuerung muss vor Ablauf der Konzession beantragt werden.
Wenn Sie eine Konzession beantragen, die sich mit einer anderen Konzession überschneidet, werden die Fristen für die Einreichung mit einer Anordnung des Amtes festgelegt.
Der zeitliche Ablauf des Verfahrens hängt von folgenden Faktoren ab:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Die Jahresgebühr ist bis zum Ende des Jahres fällig, in dem die Verzichtserklärung übermittelt wird.
Um die Übertragung einer bestehenden Konzession zu beantragen, müssen Sie den entsprechenden Antrag einreichen.
Sie können die Übertragung der bestehenden Konzession beantragen, indem Sie den entsprechenden Antrag einreichen.
Unter programmierter Beschneiung versteht man den Prozess, bei dem Wasser aus einer Quelle mit Hilfe von Druckluft durch Kanonen in Form von Tropfen versprüht wird. Diese Tropfen gefrieren bei Kälte, bevor sie den Boden erreichen, und lagern sich in Form von Schneekristallen auf dem Boden ab.
Der Dienst unterliegt dem vereinheitlichen Gesetzestext vom 11.12.1933, Nr. 1775 und den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8, „Bestimmungen über die Gewässer“.
Beschluss der Landesregierung vom 19. August 2025, Nr. 636: Richtlinien für die Wassernutzungen zur technischen Schneeerzeugung.
Alte Mendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 47 70
E-Mail: gewaessernutzung@provinz.bz.it
PEC: gewaessernutzung.risorseidriche@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
Es wird empfohlen, einen Termin bei den Ämtern zu vereinbaren.