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Wasserkonzession für kleine und mittlere Wasserkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 3000 kW

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Beschreibung

Über diesen Dienst können Sie Folgendes beantragen:

  • Eine neue Konzession für die hydroelektrische Nutzung;
  • die Erneuerung einer Konzession;
  • die Übernahme einer bereits erteilten Konzession;
  • Änderungen an einer bereits erteilten Konzession;
  • neue Konzessionen für bestehende Wasser-, Beregnungs- und Beschneiungsleitungen für Wasserkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 3.000 kW.

Wer kann den Dienst nutzen

Sie können eine Konzession für die Ableitung und Nutzung von Wasser entweder im eigenen Namen oder im Namen eines interessierten Unternehmens beantragen.


Voraussetzungen

Die Erteilung einer Konzession für die Wasserableitung zur Erzeugung elektrischer Energie unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  • ihr Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Konzession wird nur nach einer technischen und rechtlichen Prüfung angenommen;
  • das Wasser darf nur verwendet werden, wenn die Rechte Dritter gewährleistet sind und eine ausreichende Verfügbarkeit von Wasser gegeben ist;
  • die von Ihnen eingereichten Unterlagen müssen den technischen Leitlinien zu den Gesuchen betreffend die Ableitung von öffentlichen Gewässern zur Erzeugung elektrischer Energie entsprechen;
  • für die Nutzung von Wasser im Rahmen einer Konzession ist eine staatliche Gebühr zu entrichten. Die zu entrichtende Gebühr variiert je nach Art der Ableitung alle zwei Jahre gemäß den Bestimmungen der Landesregierung. Die Gebühr ist jährlich zu entrichten. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website.

Was benötigen Sie

Antrag auf Erteilung einer neuen Konzession

Wie in den sektoralen Vorschriften festgelegt, sind die für den Antrag auf Erteilung einer neuen Konzession zur Erzeugung elektrischer Energie erforderlichen Unterlagen unterschiedlich:

  • Kleine Ableitungen mit einer Leistung von bis zu 220 kW, oder
  • mittlere Ableitungen mit einer Leistung zwischen 220 kW und 3.000 kW.

Wenn die Leistung größer oder gleich 50 kW ist, müssen Sie außerdem eine vorläufige Der Antrag auf eine neue Wasserkraftkonzession muss mit einem spezifischen Projekt einhergehen. Bei einer Leistung von mindestens 50 kW muss außerdem eine vorläufige Umweltstudie vorgelegt werden. Diese Studie muss auch vorgelegt werden, wenn sich die Entnahmestelle über einer Höhe von 1.600 m ü.d.M. befindet. Befindet sich die Entnahmestelle unterhalb einer Höhe von 1.600 m ü.d.M., muss immer eine vorläufige Umweltstudie vorgelegt werden. In diesem Fall jedoch nur bei einer Leistung von mindestens 100 kW. Es gibt verschiedene Antragsverfahren, die von der Art der Energienutzung abhängen:

  • Nicht wettbewerbsorientiertes Verfahren: Betrifft Konzessionsanträge für Anlagen an einem Abschnitt eines Wasserlaufs, der für andere Akteure nicht von Interesse ist. Außerdem wird bei diesem Wasserlauf keine Energie in das öffentliche Netz eingespeist. In diesem Fall müssen Sie das Formular: ##1##;
  • konkurrierendes Verfahren als erster Antragsteller (Projektträger): wird angewandt, wenn Sie eine Konzession für einen Abschnitt eines Wasserlaufs beantragen, für den es wahrscheinlich weitere interessierte Wirtschaftsteilnehmer gibt. In diesem Fall müssen Sie folgende Formblätter ausfüllen:
  • ##3## (für den Projektträger);
  • ##5## (für den Projektträger).

Bestehende Anlage

Die gleichen Formulare müssen verwendet werden, wenn Sie eine bestehende Anlage nutzen möchten. Insbesondere eine Anlage, die Wasser für die Bewässerung oder programmierte Beschneiung nutzt, dabei jedoch die genehmigte Durchflussmenge und/oder den genehmigten Zeitraum überschreitet;

  • Konkurrierendes Verfahren als Wirtschaftsteilnehmer (Mitbewerber): wird angewandt, wenn Sie eine Konzession für einen Abschnitt eines Wasserlaufs beantragen, bei dem Energie in das öffentliche Netz eingespeist wird. In diesem Abschnitt hat eine andere Partei bereits ein Verfahren eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Fall müssen Sie das ##7## ausfüllen.

Aktuellen Konzessionsanträge

Auf der Website Veröffentlichung der Ansuchen um Erteilung einer Konzession zur Erzeugung elektrischer Energie werden die aktuellen Konzessionsanträge veröffentlicht;

  • Sie können eine Konzession beantragen, wenn Sie Konzessionär einer Anlage sind. Alternativ können Sie auch eine bestehende Anlage nutzen, die Wasser für Trinkwasser, Bewässerung oder programmierte Beschneiung verwendet. Darüber hinaus können Sie dasselbe Wasser für denselben genehmigten Zeitraum auch in einem Wasserkraftwerk verwenden. In diesem Fall müssen Sie je nach Art der Konzession Folgendes ausfüllen:
    • das ##9## – es dient dazu, die Genehmigung für die Nutzung von Wasserkraft für Trinkwasserleitungen zu beantragen;
    • das ##11## von Beregnungs- oder Beschneiungsanlagen – es dient dazu, die Genehmigung für die Nutzung von Wasserkraft für Trinkwasserleitungen zu beantragen.

Erneuerung einer Konzession

  • Wenn Ihre Konzession demnächst abläuft und sich auf kleine Ableitungen für die Wasserkraftnutzung bezieht, müssen Sie das Formblatt ##13## zur Erzeugung elektrischer Energie (<220 kW) ausfüllen. Wenn die Konzession eine mittlere Ableitung betrifft, erfolgt die Erneuerung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitscharakter;
  • wenn Sie Konzessionär einer mittleren Wasserentnahme sind oder diese erneuern möchten oder wenn Sie Konzessionär werden möchten, müssen Sie zusammen mit dem Antrag ein Angebot einreichen. Insbesondere ##15##. Dieses ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Diese Fonds beziehen sich auf Wasserentnahmen für die Stromerzeugung aus Wasserkraft. Wenn Sie eine historische Genossenschaft sind, dürfen die im Angebot anzugebenden Daten nur die obligatorischen Angaben betreffen. Darüber hinaus ist das Verfahren für die Erneuerung das gleiche wie für kleine Ableitungen, unabhängig davon, ob es sich um eine kleine oder eine mittlere Ableitung handelt.

Übernahme als Inhaber oder Inhaberin

Die Übernahme als Inhaber oder Inhaberin einer bestehenden Konzession erfordert das Ausfüllen des ##17## elektrischer Energie. . Dieser Antrag muss die Annahmeerklärung des bisherigen Konzessionsinhabers oder der bisherigen Konzessionsinhaberin enthalten.

Ausstellung der Abnahmebescheinigung

Nach Abschluss des Baus des Wasserkraftwerks ist ein provisorischer Betrieb vorgesehen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie das ##19## für die Rückerstattung der Kaution einreichen.

 

Die Verwaltungsakten werden auf telematischem Weg ausgestellt, und die Kosten für diesen Dienst belaufen sich auf:

  • 16 Euro, was dem Wert einer Stempelmarke entspricht. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die erworbene Stempelmarke muss auf dem Antragsformular in dem entsprechenden Feld mit der Identifikationsnummer und dem Datum der Stempelmarke angegeben werden;
  • zusätzlich 16 Euro für eine zweite Stempelmarke, die für die Ausstellung des abschließenden Verwaltungsaktes erforderlich ist. Sie können die Zahlung der Stempelmarke nachweisen, indem Sie die ##21## ausfüllen und an das Amt senden;
  • ggf. eine Kaution als Garantie für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten oder allfällige Registergebühren. In diesem Fall erhalten Sie vom Amt eine Mitteilung mit den Zahlungsanweisungen.


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag und nimmt ihn nur entgegen, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt wurde;
  • wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid;
  • ihr Antrag wird dann in technischer Hinsicht geprüft und Sie erhalten gegebenenfalls eine Aufforderung, die fehlenden Unterlagen einzureichen.

Zeiten und Fristen

Für die Einreichung von Anträgen gibt es keine besonderen Fristen, außer für die Erneuerung einer Konzession. Die Erneuerung muss in diesem Fall beantragt werden:

  • bei kleinen Ableitungen frühestens ein Jahr vor und spätestens sechs Monate nach Ablauf der Konzession;
  • bei mittleren Ableitungen frühestens zwei Jahre vor und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Konzession.

Der zeitliche Ablauf des Verfahrens hängt von folgenden Faktoren ab:

  • internen technischen Bewertungen;
  • Umweltprüfungen;
  • gesetzlichen Auflagen;
  • der Art des Ansuchens;
  • Ereignisse, die den Abschluss verhindern.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Kann ich das abgeleitete Wasser, das für Beregnungs-, Trink- oder Beschneiungszwecke vorgesehen ist, auch zur Wasserkraftnutzung verwenden?

Ja. In diesem Fall ist die Konzession für die hydroelektrische Nutzung den Konzessionsinhabern oder Konzessionsinhaberinnen für andere Nutzungen vorbehalten, sofern der Ableitungszeitraum und die Wassermengen die gleichen der ursprünglichen Konzession bleiben. Wenn diese Parameter geändert werden, muss zur Erlangung der Konzession für die hydroelektrische Nutzung das Verfahren mit Öffentlichkeitscharakter durchgeführt werden.

Wie kann ich die Konzession im Todesfall eines Konzessionsinhabers/einer Konzessionsinhaberin übernehmen?

Um die Übertragung einer bestehenden Konzession zu beantragen, müssen Sie den entsprechenden Antrag einreichen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

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