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Cëdes dl servis: 1940

Wasserkonzession für industrielle Zwecke

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Beschreibung

Über diesen Dienst können Sie eine Konzession für die Wassernutzung in einer neuen Industrieanlage beantragen.

Darüber hinaus können Sie für die folgenden Verwendungszwecke nachträgliche Änderungen der bereits erteilten Konzession beantragen:

  • Beheizung von Gebäuden;
  • Kühlung in industriellen Prozessen;
  • in Obstlagern bei der Verarbeitung;
  • das Waschen von Aggregaten;
  • offene geothermische Anlagen, d. h. Wärmepumpensysteme, die Grundwasser als Energiequelle nutzen.

Wer kann den Dienst nutzen

Sie können entweder im eigenen Namen oder im Namen eines interessierten Unternehmens, eine Konzession beantragen.

Sie können außerdem Folgendes beantragen:

  • Allfällige Änderungen einer bereits erteilten Konzession beantragen, wenn Sie deren Inhaber oder Inhaberin sind;
  • oder die Übernahme einer Konzession beantragen, die einer dritten Person erteilt wurde, wenn Sie die Voraussetzungen hierzu erfüllen.

Voraussetzungen

Die Erteilung einer Konzession zur Ableitung von Wasser für industrielle Zwecke unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  • Ihr Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Konzession wird nur nach einer technischen und rechtlichen Prüfung angenommen;
  • das Wasser darf nur verwendet werden, wenn die Rechte Dritter gewährleistet sind und eine ausreichende Verfügbarkeit von Wasser gegeben ist;
  • die Ableitung von Wasser ist nur möglich, wenn die Vorgaben in der Konzession eingehalten werden;
  • als Betreiber oder Betreiberin der Anlage müssen Sie Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der festgelegten Verpflichtungen zu gewährleisten;
  • für die Nutzung von Wasser im Rahmen einer Konzession ist eine Gebühr zu entrichten.

Die zu entrichtende Gebühr variiert je nach Art der Nutzung und wird in der Maßnahme nach den von der Landesregierung beschlossenen Kriterien festgelegt.

Die Gebühr ist bei mehrjährigen Konzessionen jährlich und bei vorläufigen Genehmigungen im Voraus zu entrichten.

Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website.


Was benötigen Sie

Die Anträge sind ausschließlich bei dem zuständigen Amt zu stellen. Dazu müssen die entsprechenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden:

  • wenn Sie eine Wasserkonzession für die industrielle Nutzung beantragen, müssen Sie das Formblatt ##8## ausfüllen;
  • wenn Sie eine Lizenz für die Wasserableitung (Schöpfung) für einen Zeitraum von maximal drei Jahren beantragen, müssen Sie den ##9## ausfüllen;
  • Änderungen der Konzession werden je nach Art der Änderung genehmigt:
    • wenn Ihre Konzession die Ableitung von Wasser aus einem Tiefbrunnen betrifft, müssen Sie diesen möglicherweise ersetzen. Um ihn durch einen anderen Brunnen in der Nähe und mit den gleichen Merkmalen zu ersetzen, müssen Sie die ##10## ausfüllen;
    • in allen anderen Fällen der Änderung der Konzession ist es erforderlich, den ##11## auszufüllen;
  • um eine bestehende Konzession als Inhaber oder Inhaberin zu übernehmen, ist es erforderlich, den ##12## auszufüllen;
  • wenn Ihre Konzession demnächst abläuft, müssen Sie den Dienst „Erneuerung einer bestehenden Wasserkonzession“ konsultieren;
  • wenn Sie sich entschließen, das Wasser nicht mehr zu nutzen und die Konzession vor Ablauf der Frist zu beenden, müssen Sie die ##13## zusenden.

Die Verwaltungsakten werden auf telematischem Weg ausgestellt, und die Kosten für diesen Dienst belaufen sich auf:

  • 16 Euro, was dem Wert einer Stempelmarke entspricht. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die erworbene Stempelmarke muss auf dem Antragsformular in dem entsprechenden Feld mit der Identifikationsnummer und dem Datum der Stempelmarke angegeben werden;
  • zusätzlich 16 Euro für eine zweite Stempelmarke, die für die Ausstellung des abschließenden Verwaltungsaktes erforderlich ist. Sie können die Zahlung der Stempelmarke nachweisen, indem Sie die ##14## ausfüllen und an das Amt senden;
  • ggf. eine Kaution als Garantie für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten oder allfällige Registergebühren. In diesem Fall erhalten Sie vom Amt eine Mitteilung mit den Zahlungsanweisungen.


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag und nimmt ihn nur entgegen, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt wurde;
  • wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid;
  • Ihr Antrag wird dann in technischer Hinsicht geprüft und Sie erhalten gegebenenfalls eine Aufforderung, die fehlenden Unterlagen einzureichen.

Zeiten und Fristen

Für die Einreichung von Anträgen gibt es keine besonderen Fristen, außer für die Erneuerung einer Konzession. Die Erneuerung muss vor Ablauf der Konzession beantragt werden.

Wenn Sie eine Konzession beantragen, die sich mit einer anderen Konzession überschneidet, werden die Fristen für die Einreichung mit einer Anordnung des Amtes festgelegt.

Die Bearbeitungszeit hängt von den internen technischen Bewertungen und gesetzlichen Vorgaben, der Art des Antrags oder von Ereignissen ab, die den Abschluss des Verfahrens eventuell verhindern.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Bis wann muss ich die jährliche Gebühr bezahlen, wenn ich auf die Konzession verzichte?

Die Jahresgebühr ist bis zum Ende des Jahres fällig, in dem die Verzichtserklärung übermittelt wird.

Wie kann ich die Konzession im Todesfall eines Konzessionsinhabers/einer Konzessionsinhaberin übernehmen?

Um die Übertragung einer bestehenden Konzession zu beantragen, müssen Sie den entsprechenden Antrag einreichen, den Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ finden.

Was muss ich tun, wenn ich eine Industrieanlage mit einer gültigen Wasserkonzession kaufe oder erbe?

Sie können die Übertragung der bestehenden Konzession beantragen, indem Sie den entsprechenden Antrag einreichen, den Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ finden.

Was sind offene geothermische Anlagen?

Bei diesen Systemen wird das Grundwasser über einen Entnahmebrunnen entnommen und einer Wärmepumpe zugeführt, die dem Wasser eine bestimmte Menge an Wärme entzieht. Das Wasser wird dann über einen Rückgabebrunnen in den Grundwasserleiter zurückgeführt, nachdem seine Temperatur auf ein angemessenes Niveau gebracht wurde. Die von der Wärmepumpe erzeugte Energie wird für die Klimatisierung von Gebäuden genutzt.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt dem vereinheitlichen Gesetzestext vom 11. Dezember 1933, Nr. 1775 und den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

 

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