Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie den Antrag auf Ratenzahlung bei dem Landesamt ein, bei dem die Schulden bestehen.
In den beiden Einzelfällen:
- Bei Schulden, für die bereits das Verfahren zur Zwangseintreibung eingeleitet wurde, müssen Sie den Antrag auf Ratenzahlung an den Beauftragten oder die Beauftragte für die Zwangseintreibung (z. B. Südtiroler Einzugsdienste AG, Agentur für Einnahmen-Eintreibung) richten.
- Für die Ratenzahlung von Verwaltungsstrafen müssen Sie den Antrag auf Ratenzahlung an die für die Verhängung der Geldbuße zuständige Verwaltungsbehörde richten. Reichen Sie den Antrag gemäß den Bestimmungen und den darin vorgesehenen Formularvorschriften ein (Landesgesetz vom 7. Januar 1977, Nr. 9, Art. 5, Absatz 2).