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Cëdes dl servis: 1845

Beiträge für Investitionen für die Jugendarbeit der ladinischen Sprachgruppe

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I contribuc por investimënc vëgn conzedüs por intervënc de costruziun, restrotoraziun y ampliamënt de strotöres joniles y por la cumpra de bëgns che vá debojëgn por la realisaziun dl'ativité.

Per d'autra nfurmazions prions bel de jì sun la plata dla istituzion cumpetënta per chësc servisc.


Personen, Einrichtungen und Organisationen mit Sitz in der Provinz Bozen.

 



Antrag mit den folgenden Anlagen:

  • Beschreibung und Begründung der baulichen Maßnahme oder Investition;
  • Vorprojekt und Ausführungsprojekt der Baumaßnahme;
  • Kostenvoranschlag;
  • Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenmittel und der weiteren Einnahmen;
  • im Fall eines Erstantrags oder von Änderungen: die Gründungsurkunde oder die Satzung.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen, um sie auf dem Antragsformular anzubringen. Im Fall einer Befreiung von der Stempelsteuer muss dies im Antrag angegeben werden. Im Fall einer digitalen Stempelmarke muss der Antrag die Nummer der digitalen Stempelmarke enthalten. Außerdem ist zu erklären, dass die genannte Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren verwendet wird, gemeinnützige Organisationen ausgenommen.

 



  1. Das Amt prüft Ihren Antrag nach den Kriterien, die mit Beschluss der Landesregierung genehmigt sind;
  2. wenn der Antrag positiv bewertet wird, wird ein Beitrag gewährt;
  3. der Beitrag kann sich auf bis zu 80 % der zugelassenen Ausgaben belaufen. Der gewährte Beitrag ist proportional zur Rentabilität des Vorhabens und darf das im Antrag ausgewiesene Defizit nicht übersteigen.

 


Der Antrag kann im Laufe des Jahres eingereicht werden, jedoch in jedem Fall vor Durchführung der entsprechenden Ausgaben.