Ansuchen um ordentliche Beiträge, von denen Einrichtungen und Organisationen mit Sitz in der Provinz Bozen profitieren können. Anerkannte Ausgaben sind Personalkosten, Fort- und Weiterbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sowie spezifische Projekte.
Beiträge zur Förderung der Jahrestätigkeit der Jugendarbeit der ladinischen Sprachgruppe
Einrichtungen und Organisationen mit Sitz in der Provinz Bozen.
Ordentliche Beiträge können an Organisationen gewährt werden:
- deren Mitglieder überwiegend Jugendliche bis zum 30. Lebensjahr sind;
- die kontinuierlich mit Kindern und Jugendlichen gemäß dem Landesgesetz vom 1. Juni 1983, Nr. 13, tätig sind;
- die ihren Sitz oder eine organisatorische Einrichtung in der Provinz Bozen haben und ihre Tätigkeit in der Autonomen Provinz Bozen ausüben;
- deren Satzung die Grundsätze des Jugenddienstes gemäß dem Landesgesetz vom 1. Juni 1983, Nr. 13, vorsieht.
Antrag mit den folgenden Anlagen:
- Beschreibung und Begründung der Tätigkeit;
- Kostenvoranschlag;
- Finanzierungsplan mit obligatorischer Angabe der Eigenmittel und der weiteren Einnahmen;
- Beschreibung der Arbeitsstelle und Lebenslauf der Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen;
- im Fall eines Erstantrags oder von Änderungen: die Gründungsurkunde oder die Satzung.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen, um sie auf dem Antragsformular anzubringen. Im Fall einer Befreiung von der Stempelsteuer muss dies im Antrag angegeben werden. Im Fall einer digitalen Stempelmarke muss der Antrag die Nummer der digitalen Stempelmarke enthalten. Außerdem ist zu erklären, dass die genannte Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren verwendet wird, gemeinnützige Organisationen ausgenommen.
Senden Sie die Unterlagen an die E-Mail-Adresse: culturaladina@provinz.bz.it oder per PEC an die Adresse: repartiziun-scola-cultura-ladina@pec.prov.bz.it.
- Das Amt prüft Ihren Antrag nach den Kriterien, die in dem Beschluss der Landesregierung aufgeführt sind;
- wenn der Antrag positiv bewertet wird, wird ein Beitrag gewährt;
- Die finanziellen Vorteile können bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben betragen. Der gewährte wirtschaftliche Vorteil ist proportional zur Rentabilität des Vorhabens und darf das im Antrag ausgewiesene Defizit nicht übersteigen.
Beitragsanträge für die Jahrestätigkeit: bis zum 10. Dezember des dem Beitragsjahr vorangehenden Jahres. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
Wo kann ich weitere Informationen finden?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Welche Maßnahmen fallen unter die ordentlichen Beiträge?
Die ordentlichen Beiträge werden für die Umsetzung der jährlichen Tätigkeitsprogramme der Jugendeinrichtungen gewährt. Dazu gehören auch spezifische Projekte, die Teil der ordentlichen jährlichen Tätigkeit der Jugendeinrichtungen sind.
Welche Ausgabennachweise müssen am Sitz der begünstigten Organisation aufbewahrt werden?
Die Originalrechnungen und Ausgabenbelege für den Betrag der zulässigen Ausgaben müssen am Sitz des Begünstigten oder der Begünstigten aufbewahrt werden. Sie müssen zusammen mit den Zahlungsbelegen und den E-Mails über den Erhalt der elektronischen Rechnungen aufbewahrt werden. Rechnungen und Ausgabenbelege sind im Falle einer Kontrolle vorzulegen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz vom 1. Juni 1983, Nr. 13: „Förderung der Jugendarbeit in der Provinz Bozen“;
- Beschluss vom 12. November 2019, Nr. 937: „Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im Bereich der deutschen und ladinischen Jugendarbeit“.
Amt für ladinische Kultur und Jugend
Bindergasse 29, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 70 43
E-Mail: culturaladina@provinz.bz.it
PEC: repartiziun-scola-cultura-ladina@pec.prov.bz.it
Website: ladinische-kultur.provinz.bz.it
