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Beiträge für die Produktion und wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken - Musikfonds

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Descrizion

Mit Beschluss Nr. 94 vom 11.02.2025 hat die Südtiroler Landesregierung sämtliche Tätigkeiten, die die Musikförderung betreffen, an die Hilfskörperschaft IDM Südtirol übertragen.

Für neue Förderanträge ab 01.01.2025 wenden Sie sich bitte an die IDM Film Commission.

Die Abteilung Wirtschaftsentwicklung bleibt zuständig für die Anträge auf Auszahlung der gewährten Beiträge laut Call 1 und Call 2 des Jahres 2024.

 


Chi possa pa nuzé l servisc

Die Auszahlung des Beitrages für Call 1 und 2 kann beantragt werden. Da die Beiträge im Jahr 2025 gewährt wurden, kann der Antrag auf Auszahlung bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

 


Recuisic

Förderfähig sind Gesamtprojekte der Produktion und wirtschaftlichen Verwertung von Musikwerken, bestehend aus:

  • Vor-Produktion und Entwicklung von Musikwerken (Komposition, Arrangement)
  • Aufnahme (Herstellung von Ton- und Bildtonträgern, Pressung u.Ä., Mix und Mastering, Digitalisierung, professionelle Studio-Tonaufnahmen und audiovisuelle Aufnahmen)
  • Post-Produktion (Vertrieb von Musikwerken, Konzerte, Tourneen, Bewerbung)

Cie che n adrova

Um die Auszahlung eines Beitrags zu beantragen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen: ##2##.

 

 



Nscila vala inant

  1. Das Amt erhält Ihren Auszahlungsantrag;
  2. das Amt prüft die Übereinstimmung der abgerechneten Ausgaben mit dem genehmigten Projekt;
  3. auf Grundlage der zulässigen Ausgaben wird der Beitrag auf die von Ihnen angegebene IBAN ausgezahlt.

Tëmps y scadënzes

Für neue Beitragsanträge ab dem 1. Januar 2025 wenden Sie sich bitte an IDM Film Commission.

 


Dumandes che vën dant suvënz

Muss der CUP (einheitlicher Projektcode) auf allen Rechnungen angegeben werden?

Der CUP muss auf allen Rechnungen angegeben werden.

Bis wann wird der Beitrag ausgezahlt?

In der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Auszahlungsantrags.

Kann eine Vorauszahlung verlangt werden?

Auf Anfrage des Begünstigten können 50 % des genehmigten Beitrags als Vorschuss ausbezahlt werden.


Referimënc normatifs

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Landesgesetz vom 17. Januar 2011, Nr. 1, Artikel 1 und in geltender Fassung: „Film- und Musikförderung“;
  • ##4## vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen;
  • Beschluss der Landesregierung vom 10. September 2024, Nr. 735: ##5##;
  • ##6##: Delegierung von Tätigkeiten an IDM.