Das Land gewährt Beiträge an Hotelbetriebe für die Weiterbildung von Inhabern oder Inhaberinnen, Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen sowie Beschäftigten, die bei der Handelskammer eingetragen sind.
Es kann ein Beitrag in Höhe von 30 % der zulässigen Ausgaben für die Teilnahme an internen oder externen Weiterbildungskursen gewährt werden, die mit der Tätigkeit des Betriebes oder der Sprachbildung zusammenhängen.
