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Gleichstellung einer im Ausland erworbenen Befähigung als Skilehrer oder Skilehrerin

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Partí

Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, die im Ausland erworbene Befähigung als Skilehrer oder Skilehrerin in Südtirol anerkennen zu lassen, um Personen beruflich in die Fertigkeiten des Skilaufens unterweisen zu können.


Skilehrer oder Skilehrerinnen, die im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben.


Sie müssen den Beruf des Skilehrers oder der Skilehrerin in ihrem Herkunftsland selbständig oder innerhalb einer Skischule ausüben dürfen.

 


Antragsformular für die Anerkennung des im Ausland erworbenen Titels als Skilehrer oder Skilehrerin: ##2##.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.


Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie das Formular ausfüllen, das Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ finden. Senden Sie anschließend das ausgefüllt Formular mit der notwendigen Dokumentation an folgende E-Mail-Adresse: turismo@provincia.bz.it.


  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen.

  2. Ihr Antrag wird von der Landesberufskammer der Skilehrer und Skilehrerinnen geprüft.

  3. Die im Ausland erworbene Befähigung wird mit einem übereinstimmenden Gutachten der Landesberufskammer der Skilehrer und Skilehrerinnen vom zuständigen Landesrat als mit der in Südtirol erworbenen Befähigung gleichwertig anerkannt.

  4. Das Ergebnis des Verfahrens wird Ihnen offiziell per E-Mail mitgeteilt, der ein Schreiben mit der Entscheidung beigefügt ist.


Eventuelle, für die Gleichstellung erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, finden jährlich, üblicherweise im Zeitraum November - Mitte Dezember statt.


Wo kann ich die Informationen in englischer Sprache finden?

Die Informationen in englischer Sprache finden Sie im folgendem Dokument: ##4##.


Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen: