Chi possa pa nuzé l servisc
Tourismusorganisationen Südtirols.

Tourismusorganisationen Südtirols.
Die Tourismusorganisationen müssen ordnungsgemäß in das vom Funktionsbereich Tourismus geführte Verzeichnis eingetragen sein.
##1##.
Dem Beitragsantrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
Senden Sie das Ansuchen an den Funktionsbereich Tourismus mittels PEC an
tourismus.turismo@pec.prov.bz.it.
Fügen Sie Stempelmarke in Höhe von 16 Euro bei. Sie können auch eine elektronische Stempelmarke (@e.bollo) verwenden.
Das Amt erhält Ihren Antrag und sendet Ihnen per PEC den CUP-Code zu. Die Zuweisung eines CUP-Codes stellt noch keine Bewilligung des Ansuchens dar. Der CUP-Code muss auf allen Rechnungen ersichtlich sein.
Nach der Prüfung des Antrages, kann dieser gewährt oder abgelehnt werden. Der Funktionsbereich Tourismus sendet Ihnen eine Mitteilung über die Gewährung oder Ablehnung des Beitrags zu.
Bei einer Gewährung des Beitrags müssen Sie nach Abschluss des Vorhabens folgende Dokumentation einreichen:
Sie können Ihr Beitragsansuchen jährlich zwischen dem 1. Jänner und dem 30. Juni einreichen.
Weitere Informationen zu den Tourismusorganisationen finden Sie auf der Website Tourismus.
Garibaldistraße 14, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.