Die Autonome Provinz Bozen gewährt zugunsten der Tourismusorganisationen gemäß dem Landesgesetzes Nr. 15/2017 Beiträge für die Durchführung von Vorhaben und Investitionen, die für den Tourismus von Interesse sind, wie zum Beispiel für:
- Neubau, Umbau und Ankauf von Büroräumen und deren Einrichtung;
- Neuerrichtung von Wander- und Themenwegen, Mountainbikewegen und Langlaufloipen;
- Neubau, Ersatz und Reparatur von Brücken auf Wanderwegen und auf Themenwegen mit Ausnahme von Hängebrücken;
- Arbeitsfahrzeuge etc.
