web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 1689

Beitrage für Investitionen an Tourismusorganisationen

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Die Autonome Provinz Bozen gewährt  zugunsten der Tourismusorganisationen gemäß dem Landesgesetzes Nr. 15/2017 Beiträge für die Durchführung von Vorhaben und Investitionen, die für den Tourismus von Interesse sind, wie zum Beispiel für:

  • Neubau, Umbau und Ankauf von Büroräumen und deren Einrichtung;
  • Neuerrichtung von Wander- und Themenwegen, Mountainbikewegen und Langlaufloipen;
  • Neubau, Ersatz und Reparatur von Brücken auf Wanderwegen und auf Themenwegen mit Ausnahme von Hängebrücken;
  • Arbeitsfahrzeuge etc.

Tourismusorganisationen Südtirols.


Die Tourismusorganisationen müssen ordnungsgemäß in das vom Funktionsbereich Tourismus geführte Verzeichnis eingetragen sein.


##1##.

Dem Beitragsantrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • ausführlicher Bericht über das Vorhaben mit Beginn und Ende der Investition;
  • detaillierter Kostenvoranschlag;
  • Finanzierungsplan mit Finanzierungsplan;
  • Mehrwertsteuererklärung.
Falls vorgesehen:
  • Baukonzession, technische Unterlagen und Bewilligungen;
  • Fotodokumentation (z. B. Wege, Beschilderung).

Senden Sie das Ansuchen an den Funktionsbereich Tourismus mittels PEC an  tourismus.turismo@pec.prov.bz.it.

Fügen Sie Stempelmarke in Höhe von 16 Euro bei. Sie können auch eine elektronische Stempelmarke (@e.bollo) verwenden.


Das Amt erhält Ihren Antrag und sendet Ihnen per PEC den CUP-Code zu. Die Zuweisung eines CUP-Codes stellt noch keine Bewilligung des Ansuchens dar. Der CUP-Code muss auf allen Rechnungen ersichtlich sein.

nach der Prüfung des Antrages, kann dieser gewährt oder abgelehnt werden. Der Funktionsbereich Tourismus sendet Ihnen eine Mitteilung über die Gewährung oder Ablehnung des Beitrags zu.

Bei einer Genehmigung müssen Sie nach Abschluss des Vorhabens folgende Dokumentation einreichen:

  • Falls zutreffend: Fotodokumentation der ausgeführten Arbeiten.
  • Die Rechnungen müssen Art, Menge und Einheitspreise enthalten. Sollten diese Daten nicht vorhanden sein, ist eine von der Firma ausgestellte detaillierte Aufstellung beizufügen.
  • Bei Verweis auf ein Angebot in einer Rechnung ist dieses beizulegen.
  • Antrag um Auszahlung für einen Landesbeitrag gemäß Landesgesetz 15/2017: ##1##.
  • Bericht über den Abschluss des Vorhabens.
  • Liste der Rechnungen.
  • Quittierte Ausgabenbelege, die auf den Namen der Organisation ausgestellt sind: Elektronische Rechnungen mit Zahlungsbeleg und, im Falle von Arbeiten, für die eine Baukonzession erforderlich ist, die Benutzungsgenehmigung.

Sie können Ihr Beitragsansuchen jährlich zwischen dem 1. Jänner und dem 30. Juni einreichen.


Wo finde ich weitere Informationen über den Dienst?

Weitere Informationen zu den Tourismusorganisationen finden Sie auf  der Website Tourismus.