Qualitätskontrolle Mystery-Guest-Check für 5-Sterne-Betriebe
Die Voraussetzungen beziehen sich auf die Einstufung des Beherbergungsbetriebs, sowie auf die Anforderungen an die Drittanbieter, die die Kontrolle durchführen.
- Die Drittanbieter müssen nachweisen, dass sie Kontrollen an mindestens 5 Beherbergungsbetrieben durchgeführt haben.
- Als gleichwertig gelten Mystery-Guest-Checks, die im Rahmen der Mitgliedschaft des Betriebs bei einer Hotelkooperation, einer Angebotsgruppe oder einer Hotelkette durchgeführt werden. In diesem Fall müssen alle vom System des „Mystery-Guest-Checks“ vorgesehenen Punkte der Checkliste unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Bewertungssystems überprüft und bewertet werden.
- Erklärung des Drittanbieters, dass er alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, um einen „Mystery Guest Check“ in einem Beherbergungsbetrieb durchzuführen; diese ist vorab an die für Tourismus zuständige Einrichtung des Landes zu übermitteln. ##1##
- Der Drittanbieter muss die Erklärung über die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung eines „Mystery Guest Check“ jährlich erneuern. ##2##
- Nachdem der Drittanbieter in einem 5-Sterne-Beherbergungsbetrieb einen ‚Mystery Guest Check‘ durchgeführt hat, muss er die Mitteilung der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes übermitteln.
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- Der Beherbergungsbetrieb, der mit 5-Sternen eingestuft ist, beauftragt auf eigene Kosten einen Drittanbieter, der die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, mit der Durchführung eines „Mystery Guest Check“.
- Der Drittanbieter übermittelt nach der Durchführung des „Mystery Guest Check“ der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes die Erklärung, die die erfolgte Kontrolle bestätigt. ##1##
- Der Beherbergungsbetrieb mit 5 Sternen muss auf Anfrage der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes jährlich den Kontrollbericht übermitteln. Zusätzlich sind die Daten der offiziellen Nächtigungsstatistik sowie die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen anzugeben.
Die für den Tourismus zuständige Einrichtung des Landes prüft die Erklärung der Drittanbieter und stellt fest, ob diese alle Voraussetzungen für die Durchführung von „Mystery Guest Checks“ erfüllen. Die für Tourismus zuständige Einrichtung des Landes überprüft die Berichte des „Mystery Guest Checks“ und verwendet die entsprechenden Ergebnisse zur Durchführung entsprechender Kontrollen.
Der Bericht des „Mystery Guest Check“ muss zusammen mit den Anlagen, jährlich auf Anfrage der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes, übermittelt werden.
Was sind die Qualitätskriterien für Fünf-Sterne-Hotels?
Sie können die Kriterien unter dem folgenden Link einsehen: Qualitaetskriterien 5 Sterne Haeuser.
Wie funktioniert das Bewertungssystem?
Um mehr darüber zu erfahren, wie das Bewertungssystem funktioniert, können Sie den Leitfaden unter dem folgenden Link lesen: Leitfaden Bewertungssystem Mystery-Guest-Check.
Wo finde ich die spezialisierten Drittanbieter?
Die Inhaber von Beherbergungsbetrieben können frei wählen, welchen Drittanbieter sie mit der Durchführung eines ‚Mystery Guest Checks‘ beauftragen. Vor der Beauftragung müssen sie jedoch sicherstellen, dass der ausgewählte Drittanbieter gegenüber der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes erklärt hat, alle gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
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