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Erweiterung der gastgewerblichen Beherbergungsbetriebe

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Die Projekte zur Erweiterung von Beherbergungsbetrieben gemäß Beschluss 887/2023, DLH 10/2021 und DLH 55/2007 erfordern ein positives Gutachten.

 

 


Die Planer oder Planerinnen von Beherbergungsbetrieben, die Erweiterungsmaßnahmen durchführen möchten.


Die Voraussetzungen betreffen die Art des Bauvorhabens und die entsprechende Rechtsgrundlage.

  • Bauvorhaben gemäß Artikel 5 Absatz 5 „Kriterien und Grenzen für die Erweiterung von gastgewerblichen Betrieben“ laut Beschluss Nr. 887 vom 10. Oktober 2023:
    Die Baugenehmigung für die Erweiterung wird nach Einholung eines positiven Gutachtens der für den Tourismus zuständigen Organisationseinheit des Landes erteilt. Das Gutachten beurteilt das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Einstufung gemäß Artikel 33 der in der Konzessionsanfrage angegebenen Gastgewerbeordnung.

Für bereits begonnene Projekte:

  • Bauvorhaben gemäß D.L.H. Nr. 10/2021:
    Die Baugenehmigung betrifft die qualitative Erweiterung von gastgewerblichen Betrieben. Sie wird gemäß Artikel 4 Absatz 5 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 29. März 2021, Nr. 10, erteilt, nach Einholung eines positiven Gutachtens der für den Tourismus zuständigen Organisationseinheit des Landes. Das Gutachten beurteilt das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Einstufung gemäß Artikel 33 der in der Konzessionsanfrage angegebenen Gastgewerbeordnung;
  • Bauvorhaben gemäß D.L.H. Nr. 55/2007:
    Die Baugenehmigung betrifft die quantitative und qualitative Erweiterung. Sie wird gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 18. Oktober 2007, Nr. 55, erteilt, nach Einholung eines positiven Gutachtens der für den Tourismus zuständigen Landesabteilung. Dieses Gutachten beurteilt das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Einstufung gemäß Artikel 33 der in der Konzessionsanfrage angegebenen Gastgewerbeordnung.

 


Füllen Sie das entsprechende Formular aus. Reichen Sie es dann zusammen mit dem Projekt beim zuständigen Gemeindeamt ein:

  • ##1##;
  • ##2##;
  • ##3##.

Sie können das Ansuchen stellen:

  • indem Sie das Formular zusammen mit dem Projekt beim zuständigen Gemeindeamt einreichen;
  • die Gemeinde übermittelt das Formular (einfache Kopie ohne weitere Unterlagen) mit den Angaben zum Projekt an den Funktionsbereich Tourismus zur Erstellung des Gutachtens.

 


Der Funktionsbereich Tourismus erstellt auf Antrag der Gemeinde das Gutachten über das Vorliegen der strukturellen Voraussetzungen für die Einstufung des Beherbergungsbetriebes.


Ab 30 Tage ab dem Ansuchen der Gemeinde für die Ausstellung des Gutachtens an die Gemeinde.