Die Projekte zur Erweiterung von Beherbergungsbetrieben gemäß Beschluss 887/2023, DLH 10/2021 und DLH 55/2007 erfordern ein positives Gutachten.

Die Projekte zur Erweiterung von Beherbergungsbetrieben gemäß Beschluss 887/2023, DLH 10/2021 und DLH 55/2007 erfordern ein positives Gutachten.
Die Planer oder Planerinnen von Beherbergungsbetrieben, die Erweiterungsmaßnahmen durchführen möchten.
Die Voraussetzungen betreffen die Art des Bauvorhabens und die entsprechende Rechtsgrundlage.
Für bereits begonnene Projekte:
Füllen Sie das entsprechende Formular aus. Reichen Sie es dann zusammen mit dem Projekt beim zuständigen Gemeindeamt ein:
Sie können das Ansuchen stellen:
Der Funktionsbereich Tourismus erstellt auf Antrag der Gemeinde das Gutachten über das Vorliegen der strukturellen Voraussetzungen für die Einstufung des Beherbergungsbetriebes.
Ab 30 Tage ab dem Ansuchen der Gemeinde für die Ausstellung des Gutachtens an die Gemeinde.
Garibaldi-Straße 14, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.