Voraussetzungen für Förderungen
Die Voraussetzungen für Förderungen gemäß Landesgesetz 79/1973 betreffen die Relevanz der Tätigkeiten. Die Tätigkeiten müssen für den Tourismussektor relevant sein und allgemein das Wachstum des Tourismussektors in Südtirol fördern und dürfen sich nicht an einzelne Unternehmen richten.
Das sind Initiativen, die für den Tourismus von Interesse und interregionaler Natur sind und sich positiv auf die Wirtschaft und die Produktivität des Sektors auswirken.
Gefördert werden Tätigkeiten wie:
- Veranstaltungen zur Förderung des Tourismus;
- Werbeinitiativen;
- Studien, Forschungs-, Analyse- und Entwicklungsprojekte von besonderer touristischer und interregionaler Relevanz;
- Initiativen zur Sensibilisierung für die Sicherheitsvorschriften auf den Skipisten und in den Bergen.
Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten (L.G. 79/73):
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- ##6##;
- Erläuternder Bericht über die Initiative;
- detaillierter Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan.
Voraussetzungen für Beiträge
Die Voraussetzungen für Beiträge gemäß Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4 in geltender Fassung, Art. 23-quater, betreffen die Relevanz der Tätigkeiten:
- ##15##
- ##16##
- Die Tätigkeiten müssen auf die Förderung der Wirtschaft und der Produktivität sowie auf die Aufwertung und Spezialisierung des Tourismussektors in Südtirol ausgerichtet sein.
Gefördert werden Tätigkeiten wie:
- Studien, Forschungs-, Analyse- und Entwicklungsprojekte;
- Ausbildungs- oder Weiterbildungskurse und Informationsveranstaltungen;
- Organisation von und Teilnahme an Messen und Ausstellungen in der Region Trentino-Südtirol;
- Beratung;
- Gründung von Unternehmenskooperationen in Form eines Konsortiums, einer Genossenschaft oder einer anderen Rechtsform;
- andere Initiativen für die Entwicklung von Unternehmen in ihren jeweiligen Sektoren, Wirtschaftszweigen oder Berufen.
Außerdem müssen Sie eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.