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Rekurs im Bereich der zahnärztlichen Betreuung

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Beschreibung

Falls der Südtiroler Sanitätsbetrieb einen Beitrag für zahnärztliche Leistungen nicht gewähren sollte, können Sie einen Rekurs beim Amt für Gesundheitssteuerung einreichen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die einen Rekurs im Bereich der zahnärztlichen Leistungen einreichen wollen.


Voraussetzungen

Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben.


Was benötigen Sie

Für das Rekurs müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Maßnahme der Gesundheitsbehörde;
  • Kopie des gültigen Personalausweises;
  • ##2##.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.

 



So geht es weiter

Der Rekurs wird von der Landeskommission für die Entscheidung über Beschwerden in Bezug auf die Gesundheitsversorgung behandelt, die endgültig über den Ausgang des Rekurses entscheidet. Der Ausgang wird Ihnen in der Regel schriftlich in einem Schreiben oder, falls angegeben, per PEC (zertifizierte elektronische Post) mitgeteilt. Im Falle einer Ablehnung wird Ihnen dies per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt.


Zeiten und Fristen

Sie müssen den Rekurs innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Ablehnungsschreibens des Sanitätsbetriebes einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Wie setzt sich die Kommission zusammen?

Die Kommission wird von der Landesregierung ernannt und besteht aus dem Vorsitzenden oder einem seiner Bevollmächtigten, die von der Abteilung Gesundheit festgelegt werden, und aus sechs weiteren Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder sind Ärzte, von denen mindestens einer freiberuflich tätig sein muss. Die restlichen Mitglieder sind Landesbeamte.

Wie kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Institution.

An wen muss ich mich wenden, um den Vorgang zu vervollständigen, wenn der Antrag angenommen wird?

Wird der Antrag angenommen, ist der zuständige Gesundheitssprengel für die Weiterverfolgung des Falles zuständig.