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Genehmigung des Projekts zur Errichtung von Gesundheitseinrichtungen

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Partí

Beschreibung

Antrag auf Bewilligung des Projektes für die Errichtung medizinischer Einrichtungen.

Diese Bewilligung ist fakultativ. Sie wird nur dann obligatorisch, wenn die Absicht besteht, um einen Beitrag für Investitionen gemäß Landesgesetz Nr. 60/1973 und gemäß Art. 81 des Landesgesetzes Nr. 7/2001 anzusuchen.


Wer kann den Dienst nutzen

Der Eigentümer oder die Eigentümerin bzw. der gesetzlicher Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin von neuen Gesundheitseinrichtungen.


Voraussetzungen

Die Einrichtung muss sich in der Autonomen Provinz Bozen befinden.

Die Bewilligung des Projekts kann in folgenden Fällen erteilt werden:

  • Errichtung einer neue Gesundheitseinrichtung;
  • Umbau, Erweiterung oder Renovierung einer bestehenden Gesundheitseinrichtung.

Was benötigen Sie

Je nach Fall sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Im Falle eines Neubaus oder eines Umbaus mit Erweiterung:

  • allgemeine Zeichnungen im Maßstab 1:100, in denen die wichtigsten Merkmale der zu realisierenden Arbeiten, Oberflächen und Volumina beschrieben werden, einschließlich derjenigen zur Bestimmung der Art des Fundaments;
  • Erläuterungsbericht über die für das Projekt verwendeten Kriterien, sowie über die Eigenschaften der gewählten Materialien und die Einfügung des Bauwerks in das betreffende Gebiet;
  • Unterlagen für die Erteilung der Baukonzession und alle anderen Gutachten, Ermächtigungen und Unbedenklichkeitserklärungen, für die Fertigstellung des Bauwerks (statische Berechnungen, Erdbebenschutz, Brandschutz, Lärmschutz, thermo-sanitäre Anlagen und Elektroanlagen, Arbeitsschutz, architektonische Barrieren, Anlagen für die Verteilung der medizinischen Gase, usw.).

Im Falle eines Umbaus mit Baukonzession:

  • allgemeine Zeichnungen im Maßstab 1:100, in denen die wichtigsten Merkmale der Umbau-Arbeiten, Oberflächen und Volumina beschrieben sind;
  • Erläuterungsbericht über die für das Projekt verwendeten Kriterien sowie über die Eigenschaften der gewählten Materialien;
  • Unterlagen für die Erteilung der Baukonzession und alle anderen Gutachten, Ermächtigungen und Unbedenklichkeitserklärungen, für die Fertigstellung des Bauwerks (statische Berechnungen, Erdbebenschutz, Brandschutz, Lärmschutz, thermo-sanitäre Anlagen und Elektroanlagen, Arbeitsschutz, architektonische Barrieren, Anlagen für die Verteilung der medizinischen Gase, usw.).

Im Falle eines Umbaus ohne Baukonzession:

  • allgemeine Zeichnungen im Maßstab 1:100, in denen die wichtigsten Merkmale der Umbau-Arbeiten, Oberflächen und Volumina beschrieben sind;
  • Erläuterungsbericht über die für das Projekt verwendeten Kriterien sowie über die Eigenschaften der gewählten Materialien.

Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 32 € (2 Stempelmarken zu je 16,00 €): eine für den Antrag auf Bewilligung einer medizinischen Einrichtung und die zweite für die entsprechende Verwaltungsmaßnahme (Genehmigungsdekret).

 



So geht es weiter

Das Verfahren endet mit der Erteilung des Bewilligungsbescheids durch die Provinz.


Zeiten und Fristen

Sie können jederzeit einen Antrag stellen.


Häufig gestellte Fragen

Was muss ich erhalten, um eine Gesundheitseinrichtung zu eröffnen?

Die sanitäre Bewilligung durch die Provinz.

Welche Frist gilt für den Erhalt des Bewilligungsbescheids?

Die Höchstfrist beträgt 90 Tage.

Gibt es andere Möglichkeiten, einen Antrag einzureichen?

Nein, der Antrag muss über PEC (zertifizierte elektronische Post) eingereicht werden.