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Cëdes dl servis: 1534

Mindestöffnungszeiten für Apotheken

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Beschreibung

Mitteilung der regulären Öffnungszeiten von Apotheken. Apotheken müssen wöchentlich mindestens 40 Stunden geöffnet sein. Die Mindestöffnungszeiten umfassen die obligatorische Öffnung von Montag bis Samstag an fünf Vormittagen von 9:00 bis 12:00 Uhr und an vier Nachmittagen von 15:30 bis 18:30 Uhr. 

 


Wer kann den Dienst nutzen

Die Apotheken in der Provinz Bozen. 

 


Voraussetzungen

Die Apotheke muss im Verzeichnis der Apotheken beim Amt für Gesundheitssteuerung eingetragen sein.


Was benötigen Sie

Bitte füllen Sie das folgende Formular für die Mitteilung aus: ##2##.

 



So geht es weiter

Die regulären Öffnungszeiten der Apotheken werden im Abschnitt Turnusapotheken veröffentlicht.

 


Zeiten und Fristen

Bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres teilen die Apotheken dem Amt für Gesundheitssteuerung die regulären Öffnungszeiten für das kommende Jahr mit. Werden die im Vorjahr mitgeteilten regulären Öffnungszeiten weitergeführt, ist keine Mitteilung erforderlich.

 


Häufig gestellte Fragen

Welche Apotheken haben Notdienst?

Die geöffneten Apotheken findest du unter folgendem Link: Apotheken im Notdienst.