Descrizion
Das Land gewährt Beiträge für die Organisation von Freizeitveranstaltungen.

Das Land gewährt Beiträge für die Organisation von Freizeitveranstaltungen.
Freizeitvereine
Einen Beitrag beantragen können Körperschaften, die
Nicht termingerecht eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Sie können den Beitrag ausschließlich online im myCIVIS-Portal beantragen. Dafür können Sie sich im Portal anmelden und in Ihrem Profil eine Vertretung anfordern, um im Auftrag der Körperschaft den Antrag auf Beitrag ausfüllen zu können. Es genügt, diese Vertretung nur einmal für jede Körperschaft und gegebenenfalls für jeden Dienst anzufordern; sie ist dann bis auf Widerruf gültig.
Sie müssen die Vertretung mindestens 15 Arbeitstage vor Ablauf der vorgesehenen Frist für die Einreichung des Beitragsantrags anfordern, damit alle Schritte rechtzeitig abgewickelt werden können.
Sofern keine Befreiung vorgesehen ist, ist eine Stempelmarke zu 16 € erforderlich.
Sie können den Beitragsantrag online einreichen, indem Sie auf das myCIVIS-Portal gehen, sich mittels SPID oder CIE einloggen und den entsprechenden Dienst sowie die zutreffende Vertretung auswählen.
Füllen Sie den Beitragsantrag vollständig aus:
Das Amt erhält Ihr Ansuchen um Beitrag.
Sie erhalten an die E-Mailadresse, die Sie für die Mitteilungen angegeben haben, eine Versandbestätigung und die Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens für die Gewährung eines Beitrags für die Organisation von Freizeitveranstaltungen.
Auch alle weiteren Mitteilungen, wie etwas die eventuelle Aufforderung zur Ergänzung, die Gewährung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags, erfolgen über diese Mailadresse.
Reichen Sie innerhalb der vorgesehenen Fristen den Antrag auf Auszahlung des Beitrags für die Organisation von Freizeitveranstaltungen über myCIVIS ein. Berücksichtigen Sie auch die ##6##.
Die abzurechnende Summe entspricht 80% der im Beitragsantrag veranschlagten Gesamtausgabe.
Die zuständige Landesverwaltung ist angehalten, stichprobenartige Kontrollen der genehmigten Anträge durchzuführen, im Sinne des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung.
Sie müssen den Beitragsantrag innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres einreichen.
In der Regel müssen Sie den Auszahlungsantrag innerhalb 30. Juni des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres einreichen. In jedem Fall muss er zwingend bis zum Ende des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres eingereicht werden.
Wird ein Beitragsantrag nach dem 31. Jänner eingereicht, kann er nicht berücksichtigt werden.
Wird ein Auszahlungsantrag nicht bis zum Ende des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres eingereicht, erlischt das Anrecht auf den Beitrag.
Handelt es sich um eine bestehende Mailadresse des Landes, von der aus das Mail an das Amt für Sport weitergeleitet werden kann, gilt das ursprüngliche Versanddatum. Handelt es sich hingegen um eine nicht existierende Mailadresse – einschließlich bestehender, aber falsch geschriebener Adressen – oder um eine Mailadresse außerhalb der Landesverwaltung, gilt die Mitteilung als nicht zugestellt.
Brennerstraße 3, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 70 60
E-Mail: sport@provinz.bz.it
PEC: sport@pec.prov.bz.it
Website: sport.provinz.bz.it
(Nach Vereinbarung)
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.