web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 1513

Beiträge für Investitionen im Gesundheitsbereich

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag für Investitionen im Gesundheitswesen. Er unterstützt Neubau, Umbau und außerordentliche Instandhaltung von Gesundheitseinrichtungen.
Gefördert wird auch die Verbesserung bestehender Strukturen. Der Beitrag umfasst den Erwerb von Immobilien, die bereits der Gesundheitsversorgung dienen. Er wird ausschließlich öffentlichen Körperschaften gewährt. Die Gebäude müssen Allgemeinmediziner und -medizinerinnen sowie Kinderärzten und Kinderärztinnen freier Wahl zur Verfügung stehen. Gefördert werden auch Mobiliar, Ausrüstungen und Büromaschinen.
Ebenso umfasst der Beitrag Computersysteme, Software und bestimmte medizinische Geräte. Elektromedizinische Geräte sind jedoch ausgeschlossen. Alle Investitionen müssen zur Erreichung der Ziele des Gesundheitsplans des Landes Südtirol beitragen.


Wer kann den Dienst nutzen

Die Beiträge werden Stiftungen, öffentlichen und privaten Körperschaften, Sozialgenossenschaften, Komitees und Vereinen, ohne Gewinnabsicht, oder jenen juristischen Personen gewährt, die Leistungen erbringen, für welche eine Vereinbarung mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb besteht.


Voraussetzungen

Die Beiträge werden gewährt, wenn:

  • sich die Gesundheitseinrichtung sich auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befindet;
  • der Begünstigte satzungsgemäß im Bereich des Gesundheitswesens tätig ist.


Was benötigen Sie

  • ##10##;
  • Kopie des Statutes und der Gründungsurkunde;
  • Erklärung über den Vorsteuereinbehalt - ##11##;
  • Erklärung über die Abzugsfähigkeit der MwSt. - ##12##;
  • Begründung der geplanten Investitionen;
  • Mehrjahresplanung - ##13##;
  • Finanzierungsplan - ##14##.

Beilzulegende Unterlagen bei Bauarbeiten (Neu-, Aus- und Umbauten und außergewöhnliche Arbeiten):

  • eine Erklärung, mit der bestätigt wird, dass die juristische Person satzungsgemäß im Bereich der Gesundheitsversorgung tätig ist; ausgenommen davon sind öffentliche Körperschaften, insofern die Beiträge ausschließlich für Gesundheitszwecke dienen;
  • eine Erklärung, dass für denselben Zweck nicht bei einem anderen Landesamt oder bei einer anderen gleichwertigen öffentlichen Körperschaft ein Antrag gestellt wurde;
  • eine beglaubigte Kopie der Satzung und der Gründungsurkunde, falls der Antrag zum ersten Mal gestellt wird, oder falls diese Dokumente geändert oder ergänzt wurden;
  • Erklärung über den Einbehalt bezüglich der Einkommenssteuer von juristischen Personen im Sinne von Artikel 28 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 23. September 1973, Nr. 600 in geltender Fassung in Bezug auf die Position - ##11##;
  • Erklärung hinsichtlich der Mehrwertsteuerpflicht (MwSt.) - ##12##;
  • Darlegung der Gründe, welche die geplante Anschaffung oder Arbeit rechtfertigen;
  • Gesamtprojekt mit volumetrischem Plan mit Ausweisung des sanitären Bereiches mit entsprechender Angabe der m² und m³ und %, welcher für den sanitären Bereich reserviert ist (Format 1:100 in zweifacher Ausfertigung);
  • Begründung für die Durchführung der Arbeiten und detaillierter technischer Bericht;
  • detaillierter Kostenvoranschlag des sanitären Bereiches des Bauvorhabens;
  • Bewilligung des Projektes einer medizinischen Einrichtung, die durch das Amt 23.2. für Gesundheitssteuerung ausgestellt wird;
  • Stellungnahme des Technischen Landesbeirates, sofern dies gemäß dem Landesgesetz vom 21. Oktober 1992, Nr. 38, erforderlich ist;
  • eine Erklärung, mit der bestätigt wird, dass die juristische Person satzungsgemäß im Bereich der Gesundheitsversorgung tätig ist; ausgenommen davon sind öffentliche Körperschaften, insofern die Beiträge ausschließlich für Gesundheitszwecke dienen;
  • eine Erklärung, dass für denselben Zweck nicht bei einem anderen Landesamt oder bei einer anderen gleichwertigen öffentlichen Körperschaft ein Antrag gestellt wurde;
  • eine beglaubigte Kopie der Satzung und der Gründungsurkunde, falls der Antrag zum ersten Mal gestellt wird, oder falls diese Dokumente geändert oder ergänzt wurden;
  • Darlegung der Gründe, welche die geplante Anschaffung oder Arbeit rechtfertigen;
  • Begründung für die Durchführung der Arbeiten und detaillierter technischer Bericht;
  • Detaillierter Kostenvoranschlag des sanitären Bereiches des Bauvorhabens;
  • Bewilligung des Projektes einer medizinischen Einrichtung, die durch das Amt 23.2. für Gesundheitssteuerung ausgestellt wird;
  • Genehmigungsprotokoll des zuständigen Organs bezüglich der Ausführung der Arbeiten;
  • Erklärung, die geltenden landes- und europäischen Vorschriften im Bereich öffentliche Ausschreibungen zu beachten;
  • alle Stellungnahmen, Genehmigungen und Rechtstitel, die von der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind;
  • Mehrjahresplan (##13##);
  • Finanzierungsplan (##14##).

Beizulegende Unterlagen für den Kauf von Immobilien, die bereits für die Gesundheitsversorgung und ausschließlich für öffentlichen Körperschaften bestimmt sind, die diese Immobilien den Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen und den Kinderärzten und Kinderärztinnen freier Wahl zur Verfügung stellen (nur für öffentliche Einrichtungen):

  • eine Erklärung, mit der bestätigt wird, dass die juristische Person satzungsgemäß im Bereich der Gesundheitsversorgung tätig ist; ausgenommen davon sind öffentliche Körperschaften, insofern die Beiträge ausschließlich für Gesundheitszwecke dienen;
  • eine Erklärung, dass für denselben Zweck nicht bei einem anderen Landesamt oder bei einer anderen gleichwertigen öffentlichen Körperschaft ein Antrag gestellt wurde;
  • eine beglaubigte Kopie der Satzung und der Gründungsurkunde, falls der Antrag zum ersten Mal gestellt wird, oder falls diese Dokumente geändert oder ergänzt wurden;
  • Darlegung der Gründe, welche die geplante Anschaffung oder Arbeit rechtfertigen;
  • Gesamtprojekt mit volumetrischem Plan mit Ausweisung des sanitären Bereiches mit entsprechender Angabe der m² und m³ und %, welcher für den sanitären Bereich reserviert ist (Format 1:100 in zweifacher Ausfertigung);
  • Genehmigungsprotokoll des zuständigen Organs bezüglich der Anschaffung und der Arbeiten
  • Erklärung, die geltenden landes- und europäischen Vorschriften im Bereich öffentliche Ausschreibungen zu beachten;
  • alle Stellungnahmen, Genehmigungen und Rechtstitel, die von der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind;
  • Mehrjahresplan (##13##);
  • Finanzierungsplan (##14##);
  • eine Stellungnahme zur Angemessenheit der Kosten, die vom Landesamt für Schätzungen zum Wert der Gesundheitsstruktur ausgestellt wurde;
  • Erklärung über den Einbehalt bezüglich der Einkommenssteuer von juristischen Personen im Sinne von Artikel 28 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 23. September 1973, Nr. 600 in geltender Fassung in Bezug auf die Position - ##11##;
  • Erklärung hinsichtlich der Mehrwertsteuerpflicht (MwSt.) - ##12##.

Beizulegende Unterlagen bei Anschaffungen (Geräte und Einrichtung):

  • mindestens 3 Kostenvoranschläge;
  • Begründung für die Anschaffungen mit Angabe des ausgewählten Kostenvoranschlages und entsprechender technischer Bericht;
  • Protokoll über die vom zuständigen Organ erteilte Ermächtigung zur Durchführung der Anschaffungen;
  • Mehrjahresplan (##13##;)
  • Finanzierungsplan (##14##);
  • Erklärung über den Einbehalt bezüglich der Einkommenssteuer von juristischen Personen im Sinne von Artikel 28 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 23. September 1973, Nr. 600 in geltender Fassung in Bezug auf die Position - ##11##;
  • Erklärung hinsichtlich der Mehrwertsteuerpflicht (MwSt.) - ##12##.

Die Ausgabenbelege müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, auf den Namen des Antragstellers oder der Antragstellerin lauten und dürfen nicht vor dem Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Beitragsantrags datiert sein.

Andere konsultierbare Formulare:

  • ##15##;
  • ##16##;
  • ##17##;
  • ##18##;
  • ##19##.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen, es sei denn, Sie sind freigestellt.

 


So wird es gemacht

Der vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnete Antrag mit seinen Anlagen ist per zertifizierter E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an folgende Adresse zu übermitteln: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it.

Wenn der Beitrag den Erwerb einer bereits für die Gesundheitsversorgung genutzten Einrichtung betrifft, muss der Antrag eingereicht werden:
  • bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird;
  • bis zum 31. Januar des Referenzjahres.
Die förderfähigen Maßnahmen dürfen nicht vor dem Jahr der Antragstellung beginnen.

 


So geht es weiter

  1. Die Anträge werden vom Amt nach der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft.
  2. Das Amt legt die Höhe des zu gewährenden Zuschusses fest.
  3. Das Amt kann zur Bewertung von Projekten und Kostenvoranschlägen externe Sachverständige hinzuziehen.
  4. Das Amt kann Sie auffordern, den Antrag zu vervollständigen oder zu berichtigen. Sie haben dann eine Antwortfrist von 30 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Aufforderung. Wenn Sie den Antrag nicht vervollständigen oder berichtigen, wird der Antrag archiviert.
Wenn es sich um eine mehrjährige Maßnahme handelt, müssen Sie das gesamte Projekt einreichen. Das Amt bewertet den Umfang des Projekts und seine voraussichtliche Dauer. Die Umsetzung muss laut dem Zeitplan innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Höhere Kosten können nur gefördert werden, wenn:
  • sie dem Amt im Voraus mitgeteilt werden;
  • sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorhersehbar waren;
  • sie durch höhere Gewalt verursacht werden;
  • sie nicht auf Konstruktionsfehler oder Preiserhöhungen zurückzuführen sind;
  • sie mindestens 10 % der ursprünglich geplanten Kosten betragen;
  • eine Anpassung des Beitrags ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Landeshaushalts möglich.
Änderungen der Investitionen sind innerhalb des Haushaltsjahres, in dem die Mittelbindung vorgenommen wurde, zulässig, wenn:
  • sie vor der Ersatzinvestition mitgeteilt werden;
  • sie nicht zu einer Änderung der Projektgenehmigung führen;
  • sie durch das Amt validiert werden.
  • Sie können mit den geförderten Maßnahmen nicht vor dem Jahr der Antragstellung beginnen;
  • ein neuer Antrag für dieselbe Art von Investition kann erst 5 Jahre nach dem vorherigen Antrag gestellt werden;

Wenn der Landeshaushalt nicht alle förderfähigen Anträge abdeckt, gelten die folgenden Prioritäten:

  1. Umstrukturierungsarbeiten, die laut dem Gesundheitsplan der Provinz bereits im Gange sind;
  2. Neubau, Umbau, außerordentliche Instandhaltung und Verbesserung von Einrichtungen;
  3. Anschaffung von Mobiliar im Rahmen der Umbauarbeiten;
  4. Erwerb von Immobilien in Gebieten, in denen ein Mangel an Gesundheitseinrichtungen herrscht.

Die anderen Anträge werden mit einer proportionalen Kürzung des Beitrags finanziert, je nach:

  • Restverfügbarkeit;
  • den im Landesgesundheitsplan festgelegten Prioritäten.

Rechnungslegung (##5##):

  • die Beiträge werden auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen und dokumentierten Ausgaben gezahlt;
  • liegen die tatsächlichen Ausgaben unter den genehmigten Ausgaben, wird der Beitrag anteilig gekürzt;
  • die Ausgaben müssen den zulässigen Projekt- oder Haushaltsausgaben entsprechen.

Die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten oder Anschaffungen wird vom Amt wie folgt festgestellt.

Im Falle von Mobiliar und medizinischen Geräten:
  • quittierte (bezahlte) elektronische Rechnungen;
  • andere gleichwertige Buchhaltungsunterlagen.
Bei Bauarbeiten oder dem Erwerb von Grundstücken durch öffentliche Körperschaften:
  • quittierte elektronische Rechnungen;
  • eidesstattliche Erklärung des Bauleiters/der Bauleiterin;
  • oder eine Erklärung des Antragstellers/der Antragstellerin, wenn es keinen Bauleiter bzw. keine Bauleiterin gibt.
Beim Kauf von Immobilien für Basismediziner/Basismedizinerinnen und Kinderärzte/Kinderärztinnen (von öffentlichen Körperschaften):
  • quittierte elektronische Rechnungen;
  • Kopie des notariell beglaubigten Kaufvertrags (abgeschlossen im Jahr der Antragstellung).

Die Rechnungslegung muss gemäß den auf der Website des Landesgesundheitsamtes angegebenen nationalen und Landesvorschriften bei der zuständigen Landesabteilung Gesundheit eingereicht werden.

Der Antrag (##4##) mit seinen Anlagen, der vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnet ist, muss per zertifizierter E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden.

Um die Systeme zur Überwachung öffentlicher Investitionen zu stärken und die Transparenz des Verwaltungsgebarens zu gewährleisten, sieht das Gesetz Nr. 120/2020 Folgendes vor:

  • Jede öffentliche Finanzierung muss einen einheitlichen Projektcode (##6##) haben;
  • der CUP-Code wird von der öffentlichen Verwaltung erstellt und dem/der Begünstigten mit dem Bewilligungsbescheid mitgeteilt.

Nach Erhalt des CUP-Codes:

  • alle Buchungsbelege und Zahlungsnachweise (Rechnungen, Überweisungen, Quittungen) müssen den entsprechenden CUP enthalten;
  • nur Ausgaben, die mit dem CUP versehen sind, werden für die Rechnungslegung akzeptiert;
  • die Ausgaben müssen nach der Mitteilung des CUP getätigt werden.

 


Zeiten und Fristen

Sie können den Antrag vom 1. Januar bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres einreichen.

Das Amt teilt das Ergebnis des Antrags innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf der Einreichungsfrist mit.


Häufig gestellte Fragen

Was ist zu tun, wenn der Antrag auf einen Beitrag für Investitionen im Gesundheitswesen vom zuständigen Amt abgelehnt wird?

Der Antragsteller oder die Antragstellerin kann beim Regionalen Verwaltungsgericht - TAR - Rekurs einlegen.

Kann ich auch nach dem 31. Januar des Haushaltsjahres Anträge auf Beiträge für Investitionen im Gesundheitswesen stellen?

Nein, es ist nicht möglich, nach dem Stichtag zum 31. Januar des Haushaltsjahres Beiträge für Investitionen im Gesundheitswesen zu beantragen.

Bis wann kann ich mit einer Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung des Beitragsantrags rechnen?

Das Amt muss den Antragsteller oder der Antragstellerin innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf der Einreichungsfrist über das Ergebnis der Prüfung des Antrags informieren.