Beschreibung
Genehmigung und Kontrolle der Abbautätigkeit.

Genehmigung und Kontrolle der Abbautätigkeit.
Unternehmen, welche die technischen, wirtschaftlich-finanziellen Voraussetzungen besitzen und im Bereich der Herstellung mineralischer Baustoffe tätig sind, sofern sie von den Grundeigentümern dazu ermächtigt sind.
Das Unternehmen muss die technischen, wirtschaftlich-finanziellen Voraussetzungen besitzen und im Bereich der Herstellung mineralischer Baustoffe tätig sein, sofern sie von den Grundeigentümern oder -eigentümerinnen dazu ermächtigt sind.
Für Anträge auf Eröffnung, Erweiterung und Variante:
Für Anträge auf Verlängerung:
Für Anträge auf Übertragung:
Für Anträge auf Abänderung eines oder mehrerer Punkte des Auflagenverzeichnisses:
Für Anträge auf Errichtung von Infrastrukturen:
Für Anträge zum Betrieb von mobilen Anlagen:
Für Anträge auf Freistellung/Rückgabe der Kaution/Bankbürgschaft:
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen.
Senden Sie die für den jeweiligen Antrag genannten Unterlagen an folgende PEC-Adresse: industrie.industria@pec.prov.bz.it.
Sie können die Anträge jederzeit einreichen.
Fehlende Projektunterlagen für den Antrag müssen innerhalb von 30 Tagen nachgereicht werden.
Das Unfallverzeichnis: ##12## muss an jedem Monatsende per PEC eingereicht werden: industrie.industria@pec.prov.bz.it.
Die Jährliche Statistik der Abbautätigkeit: ##11## muss bis Ende März jeden Jahres per PEC eingereicht werden: industrie.industria@pec.prov.bz.it.
Für Gruben mit einer ermächtigten Abbaumenge über 30.000 m³, muss bis Ende März eines jeden Jahres (sowie bei Untertagebau sobald es die klimatischen Bedingungen zulassen aber in jedem Fall innerhalb des laufenden Jahres) ein fotogrammetrisch oder mit Laserscan generiertes digitales 3D-Farbpunktmodell mit hoher Punktdichte (mindestens 1 Punkt/10cm) im LiDAR Aerial Survey-Format (LAS) hinterlegt werden.
Die Stempelmarke kann entrichtet werden, indem Sie die Identifikationsnummer und das Datum der gekauften Stempelmarke in das entsprechende Feld auf dem Antrag eintragen oder indem Sie den Betrag per F23 bezahlen.
Es wird das Verfahren gemäß Landesgesetz Nr. 17/1993 eingeleitet. Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung der Einleitung.
Dieses Amt verschickt etwa sechs Monate vor Auslaufen eine entsprechende Mitteilung.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##3##.
Garibaldistraße 14, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 37 00
E-Mail: industrie@provinz.bz.it
PEC: industrie.industria@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr