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Cëdes dl servis: 1503

Beiträge für Managementsysteme

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Partí

Beschreibung

Gewährung von Beiträgen für Managementsysteme mit national oder international anerkannter Zertifizierung oder der Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich:

  • SOA-Zertifikat;
  • CE-Zertifizierung;
  • ESG-Zertifizierung;
  • Produktzertifizierung;
  • Zertifizierungen in der Lebensmittelindustrie;
  • ISO 9001:2015 (Qualität);
  • ISO 14001:2015 (Umwelt);
  • ISO 45001:2018 (Sicherheit);
  • ISO 50001:2015 (Energie);
  • SA 8000.


Wer kann den Dienst nutzen

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Großunternehmen mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Unternehmen und Projekte.

  1. Unternehmen:

Begünstigte der Beihilfen sind Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen, sofern sie ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in der Provinz Bozen ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.

  1. Projekte:
  • für KMU werden Beiträge für Projekte mit einem Volumen von bis zu 70.000 Euro pro System gewährt;
  • für Großunternehmen werden Beiträge für Projekte mit einem Volumen von bis zu 100.000 Euro pro System gewährt.


Was benötigen Sie

Beihilfeantrag

Um den Beihilfeantrag einzureichen, müssen Sie folgende Erklärung vorbereiten: ##1##.
Die Kosten für die Einreichung des Antrags belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht.

Rechnungslegung

Um die Rechnungslegung einzureichen, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten: ##2##.

    Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden: ##3##.
    Für die Rechnungslegung bei Anträgen, die bis zum 28 dicembre 2023 eingereicht werden, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:

    • ##4##;
    • ##5##.

    Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden: ##6##.

     


    So wird es gemacht

    1. Beihilfeantrag:
      Um den Beihilfeantrag einzureichen, müssen Sie die angegebenen Unterlagen in myCIVIS hochladen.
       
    2. Rechnungslegung:
    • um die Rechnungslegung einzureichen, müssen Sie die angegebenen Unterlagen in myCIVIS hochladen;
    • für die Rechnungslegung müssen Sie bei Anträgen, die bis zum 28.12.2023 eingereicht werden, müssen Sie die angegebenen Unterlagen per zertifizierte elektronische Post an folgende PEC-Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.

    Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß aufgewendet worden sein, d. h., alle Rechnungen und sämtliche Personalkosten müssen VOR der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.


    So geht es weiter

    Beihilfeantrag

    1. Die Vollständigkeit des Antrags wird überprüft.
    2. Der Antrag wird bewertet.
    3. Im Falle eines positiven Ausgangs wird das Dekret über die Gewährung ausgestellt.

    Rechnungslegung

    1. Die Vollständigkeit der Rechnungslegung wird überprüft.
    2. Die Rechnungslegung wird kontrolliert.
    3. Die Auszahlung wird vorgenommen.
    Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß aufgewendet worden sein, d. h., alle Rechnungen und sämtliche Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein: ##1##.

     


    Zeiten und Fristen

    Für die Einreichung der Beihilfeanträge sind keine Fristen vorgesehen. Es können mehrere Anträge in einem Jahr eingereicht werden.
    Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rechnungslegung siehe Artikel “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfe”:
    • Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##10##
    • Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##11## geändert durch ##12## und durch ##13##
    Art. 26 Absatz 3 und 4 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##14## geändert durch ##15##.

    Häufig gestellte Fragen

    Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?

    Nein. Den Antrag können nur Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen stellen, sofern sie ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in der Provinz Bozen ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.

    Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?

    Bei Anträgen, die nach dem 24. April 2023 eingereicht werden, kann die Erklärung über den fehlenden CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP nach der Ausstellung der Rechnung oder Honorarnote mitgeteilt wurde.

    Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um die Rechnungslegung einreichen zu können?

    Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.

     


    Rechtliche Grundlagen

    Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
    Rechtsgrundlagen:

    Die Datenschutzerklärung können Sie unter folgendem Link nachlesen: ##3##.