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Beiträge für Kooperationsprojekte für industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung

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Partí

Beschreibung

Gewährung von Beiträgen für Kooperationsprojekte für industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Durch die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung werden mit der Maßnahme folgende Ziele verfolgt:

  • Die Schaffung von Synergien zwischen Unternehmen, die in komplementären Sektoren tätig sind;
  • Die Förderung eines Know-how-Transfers der die Entwicklung technologisch fortschrittlicher Produkte ermöglicht.

 


Wer kann den Dienst nutzen

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Großunternehmen mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen.


Voraussetzungen

Begünstigte sind Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen, sofern sie ordnungsgemäß in das Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.

 


Was benötigen Sie

Beihilfeantrag
Um den Beihilfeantrag einzureichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • ##1##
  • ##2##;
  • ##3##;
  • ##4##;
  • ##5##;
  • ##6##.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.

Antrag auf Rechnungslegung

Für die Rechnungslegung von Anträgen müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
  • ##7##
  • ##8##;
  • ##9##;
  • ##10##.
Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden:
  • Erklärung CUP ##11##.

Für die Rechnungslegung von Anträgen, die bis zum 13.11.2025 eingereicht wurden, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
  • ##12##
  • ##8##;
  • ##9##;
  • ##10##.
Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden:
  • Erklärung CUP ##11##.

Für die Rechnungslegung von Anträgen, die bis zum 28.12.2023 eingereicht wurden, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
 
  • ##13##;
  • ##16##;
  • ##14##;
  • ##15##;
  • ##18##;

Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden:
  • Für bis zum 23.04.2023 eingereichte Anträge - Rechnungslegung - Anlage - Erklärung CUP ##11##;
  • Für ab 24.04.2023 eingereichte Anträge - Rechnungslegung - Anlage - Erklärung CUP ##17##.

So wird es gemacht

Um den Beihilfeantrag einzureichen, müssen Sie die genannten Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.
Um den Antrag auf Rechnungslegung einzureichen, müssen Sie die genannten Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) an folgende Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.

Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß getätigt worden sein, d.h. alle Rechnungen und Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.

 


So geht es weiter

Beihilfeantrag

  1. Der Antrag wird auf Vollständigkeit überprüft.
  2. Die Bewertung des Antrags wird vorgenommen.
  3. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird das Dekret zur Beitragsgewährung ausgefertigt.

Antrag auf Rechnungslegung

  1. Die Rechnungslegung wird auf Vollständigkeit überprüft.
  2. Die Rechnungslegung wird kontrolliert.
  3. Die Auszahlung wird vorgenommen.

Zeiten und Fristen

Für die Einreichung der Beihilfeanträge sind keine Fristen vorgesehen. Es können mehrere Anträge in einem Jahr eingereicht werden.
Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rechnungslegung siehe Artikel “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfe”:
  • Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##10##
  • Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##11## geändert durch ##12## und durch ##13##
Art. 26 Absatz 3 und 4 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##14## geändert durch ##15##.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?

Nein, nur Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen können einen Antrag stellen, sofern sie ordnungsgemäß im Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.

Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?

Für Anträge, die ab dem 24. April 2023 eingereicht wurden, kann die Erklärung fehlender CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP (einheitlicher Projektcode) nach der Ausstellung der Rechnung oder der Honorarnote mitgeteilt wurde.

Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um den Antrag auf Rechnungslegung einreichen zu können?

Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##3##.