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Beiträge für gewerbliche Schutzrechte

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Partí

Descrizion

Gewährung von Vergünstigungen für gewerbliche Schutzrechte. Ziel der Maßnahme ist es, die Unternehmen dabei zu fördern und zu unterstützen, Patente und andere gewerbliche Schutzrechte zu erlangen, zu validieren und zu verteidigen.


Chi possa pa nuzé l servisc

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen.


Recuisic

Begünstigte sind Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen, sofern sie ordnungsgemäß in das Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.

 


Cie che n adrova

  1. Beihilfeantrag:
Um den Beihilfeantrag einzureichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
  • ##1##.
Die Kosten für die Einreichung des Antrags belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht.
 
  1. Rechnungslegung:
Für die Rechnungslegung von Anträgen müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
  • ##20##;
  • Erklärung CUP ##6##
  • Erklärung CUP ##3##.
HINWEIS: Die Klassifikation ATECO 2025 hat die Klassifikation ATECO 2007 ersetzt. Daher ist der Code „ATECO 2025“ falls erforderlich anzugeben.

Coche fé dumanda

Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß bestritten worden sein, d.h. alle Rechnungen und Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.

 


Nscila vala inant

Beihilfeantrag

  1. Der Antrag wird auf Vollständigkeit überprüft.
  2. Die Bewertung des Antrags wird vorgenommen.
  3. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird das Dekret zur Beitragsgewährung ausgefertigt.

Antrag auf Rechnungslegung

  1. Die Rechnungslegung wird auf Vollständigkeit überprüft.
  2. Die Rechnungslegung wird kontrolliert.
  3. Die Auszahlung wird vorgenommen.

 


Tëmps y scadënzes

Für die Einreichung der Beihilfeanträge sind keine Fristen vorgesehen. Es können mehrere Anträge in einem Jahr eingereicht werden.
Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rechnungslegung siehe Artikel “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfe”:
  • Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##10##
  • Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##11## geändert durch ##12## und durch ##13##
Art. 26 Absatz 3 und 4 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##14## geändert durch ##15##.

Dumandes che vën dant suvënz

Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?

Nein, nur Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen können einen Antrag stellen, sofern sie ordnungsgemäß im Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.

Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?

Für Anträge, die ab dem 24. April 2023 eingereicht wurden, kann die Erklärung fehlender CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP (einheitlicher Projektcode) nach der Ausstellung der Rechnung oder der Honorarnote mitgeteilt wurde.

Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um den Antrag auf Rechnungslegung einreichen zu können?

Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.

 


Referimënc normatifs

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Rechtsgrundlagen:

 
Anwendungsrichtlinien des LG 14/2006, die ab dem 14.11.2025 in Kraft sind:
Beschluss 853/2025 (##10##), abgeändert mit Beschluss 149/2026 (##16##)
 
Richtlinien, die vom 29.12.2023 bis zum 13.11.2025 in Kraft waren:
Beschluss 1038/2023 (##11##), abgeändert mit Beschluss 243/2024 (##12##) und mit Beschluss 795/2024 (##13##)
 
Richtlinien, die vom 25.05.2018 bis zum 28.12.2023 in Kraft waren:
Beschluss 397/2018 (##14##), abgeändert mit Beschluss 1177/2018 (##15##)
 

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##4##.