web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 1308

Rekurs im Bereich der indirekten Krankenhausleistungen oder ambulanten chirurgischen Versorgung

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Beschreibung

Einreichung eines Rekurs beim Amt für Gesundheitssteuerung im Falle der Nichtgewährung der Kostenerstattung für indirekte Krankenhausbetreuung oder für ambulante chirurgische Leistungen durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die keine Erstattung der Kosten für indirekte Krankenhausbetreuung oder für ambulante chirurgische Leistungen erhalten haben.
 

Voraussetzungen

Um einen Rekurs einzureichen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen haben.
 

Was benötigen Sie

  • Maßnahme des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
  • Kopie des gültigen Personalausweises.
  • Antragsformular: ##1##.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen.
 


So geht es weiter

Der Rekurs wird von der Landeskommission für die Entscheidung über Beschwerden in Bezug auf die Gesundheitsversorgung behandelt, die endgültig über den Ausgang des Rekurses entscheidet. Die Kommission wird von der Landesregierung ernannt und besteht aus sieben Mitgliedern. Der Vorsitz  oder sein Stellvertreter führt der Kommission.  Mindestens vier Mitglieder sind Ärzte oder Ärztinnen und mindestens einer von ihnen ist Freiberufler oder Freiberuflerin. Die restlichen Mitglieder sind Landesbeamte.
 

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Rekurs innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Ablehnungsschreibens des Sanitätsbetriebes einreichen.
 

Häufig gestellte Fragen

Wie setzt sich die Kommission zusammen?

Die Kommission wird von der Landesregierung ernannt und besteht aus dem Vorsitzenden oder einem seiner Bevollmächtigten, die von der Abteilung Gesundheit festgelegt werden, und aus sechs weiteren Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder sind Ärzte oder Ärztinnen, von denen mindestens einer oder eine freiberuflich tätig sein muss. Die restlichen Mitglieder sind Landesbeamte.

An wen muss ich mich wenden, um den Vorgang zu vervollständigen, wenn der Antrag angenommen wird?

Wird der Antrag angenommen, ist der zuständige Gesundheitssprengel für die Weiterverfolgung des Falles zuständig.

Wo kann ich weitere Informationen finden?