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Rekurs im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

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Beschreibung

Einreichung eines Rekurses beim Amt für Gesundheitssteuerung bei Ablehnung einer Rückerstattung für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Bürger oder Bürgerinnen, denen keine Rückerstattung der Kosten für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung gewährt wurde.
 

Voraussetzungen

Um Rekurs einzulegen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen haben.
 

Was benötigen Sie

  • Maßnahme des Südtiroler Sanitätsbetriebs;
  • Kopie des gültigen Personalausweises;
  • Antragsformular: ##1##
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.
 


So geht es weiter

Der Rekurs wird von der Landeskommission für die Entscheidung über Beschwerden in Bezug auf die Gesundheitsversorgung behandelt, die endgültig über den Ausgang des Rekurses entscheidet.
 

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Rekurs innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt des Ablehnungsschreibens des Sanitätsbetriebes einreichen.
 

Häufig gestellte Fragen

Wie setzt sich die Kommission zusammen?

Die Kommission wird von der Landesregierung ernannt und besteht aus dem Vorsitzenden oder einem seiner Bevollmächtigten, die von der Abteilung Gesundheit festgelegt werden, und aus sechs weiteren Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder sind Ärzte oder Ärztinnen, von denen mindestens einer oder eine freiberuflich tätig sein muss. Die restlichen Mitglieder sind Landesbeamte.

An wen muss ich mich wenden, um den Vorgang zu vervollständigen, wenn der Antrag angenommen wird?

Wird der Antrag angenommen, ist der zuständige Gesundheitssprengel für die Weiterverfolgung des Falles zuständig.

Wo kann ich weitere Informationen finden?