Gibt es eine Liste mit allen Dokumenten, Formularen und Unterlagen, die für Einreichung des Antrags nützlich sind?
Ja, hier: finden Sie eine ##13##, die für die Einreichung eines Antrags um einen Zuschuss für Sprachaufenthalte wichtig sind.
Gibt es eine Zusammenfassung zu den Zuschüssen der Sprachaufenthalte?
Ja, lesen Sie hier wichtigsten Informationen in den ##14##.
Wie hoch wird der Zuschuss sein?
Die Höhe der Zuschüsse wird aufgrund von Tagessätzen errechnet, wobei die
wirtschaftliche Lage der Kernfamilie (FWL) und die Kursdauer berücksichtigt werden, unabhängig von den effektiven Kosten. Die Zuschüsse reichen von 175,00 Euro bis maximal 5.800,00 Euro, und werden in einer einzigen Rate ausbezahlt.
Wie oft kann ich einen Zuschuss bekommen?
- Im Zeitraum der Wettbewerbsausschreibung können die Zuschüsse nur ein einziges Mal in Anspruch genommen werden.
- Für das Erlernen der Zweitsprache kann höchstens zwei Mal ein Zuschuss gewährt werden.
- Zum Erlernen von Fremdsprachen kann insgesamt höchstens vier Mal ein Gesuch für eine Förderung beim Amt für Hochschulförderung eingereicht werden, wobei für dieselbe Fremdsprache höchstens zwei Mal ein Zuschuss gewährt wird.
Kann der Kurs weniger Stunden oder weniger Lektionen pro Woche haben?
Nein, die Stunden oder Lektionen pro Woche müssen den Informationen zur Kursdauer wie im Punkt 3 des Abschnittes „Voraussetzungen“ beschrieben, entsprechen.
Gibt es einen maximalen FWL-Schwellenwert?
- Der maximale Schwellenwert des FWL beträgt 4,00.
- Für jedes Familienmitglied der Kernfamilie, das im akademischen Jahr an mindestens 150 Tagen aus schulischen oder Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht ist, werden die FWL – Schwellenwerte um 0,50 Punkte angehoben.
Muss ich die Erklärung für die Steuerabzüge und die Mitteilung für die Zuerkennung der Zusatzbehandlung des Art. 1 vom G.D. Nr. 3/2020 ausfüllen?
Ja,
sowohl die Erklärung für die Steuerabzüge als auch die Mitteilung für die Zuerkennung der Zusatzbehandlung sind wesentliche Bestandteile des Antrages und sind auszufüllen. Dies, weil der Zuschuss der Einkommenssteuer (IRPEF) unterliegt. Für Informationen können Sie die folgende ##15## ausdrucken und sich an ein ##16## wenden.