Beschreibung
Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme von Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen in Form eines Verlustbeitrages, der bis zu 100 % der förderbaren Kosten abdecken kann.

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.