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Cëdes dl servis: 1227

Beiträge für die Teilnahme von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte an Qualitätsregelungen

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Partí

Beschreibung

Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme von Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen in Form eines Verlustbeitrages, der bis zu 100 % der förderbaren Kosten abdecken kann.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Organisationen von Erzeugern oder Erzeugerinnen oder andere landwirtschaftliche Organisationen sowie deren Vereinigungen mit Unternehmenssitz im Landesgebiet.
 

Voraussetzungen

Es sind alle Kosten für die verpflichtenden Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Qualitätsregelungen zulässig, die nicht von den Unternehmen getragen werden müssen.
 

Was benötigen Sie

  • Das Antragsformular für die Teilnahme von Erzeugern oder Erzeugerinnen landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen: ##1##;
  • Ausweisdokument, falls der Antrag nicht digital unterzeichnet wird;
  • Beschreibung der Qualitätsregelung und der vorgesehenen Kontrollen;
  • Aufstellung der Kosten der Pflichtkontrollen, getrennt nach Regelung und Tätigkeit, mit gesondertem Ausweis des Mehrwertsteuerbetrags;
  • Quellensteuererklärung.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 

So wird es gemacht

  • Füllen Sie das Antragsformular aus, das im Abschnitt “Was benötigen Sie für den Antrag” angegeben ist, und bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor;
  • Reichen Sie den Beihilfeantrag per PEC beim Amt für Viehzucht ein unter der Adresse: viehzucht.zootecnia@prov.bz.it.

So geht es weiter

  1. Das Amt für Viehzucht prüft Ihren Antrag. Es kontrolliert, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen nach den Kriterien im folgenden Formular: ##3##.
  2. Sie erhalten umgehend per Post eine Bestätigung, dass Ihr Antrag geprüft wurde. Die Bestätigung enthält die Kennnummer des Projekts (CUP) und das Protokoll des eingereichten Antrags. Diese Unterlagen müssen Sie an alle Lieferanten weiterleiten.
  3. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie als Förderung 100% der angefallenen Kosten.
  4. Es wird ein Dekret der Abteilung erlassen, das Ihnen die Förderung entsprechend den für diese Tätigkeit angefallenen Kosten auszahlt.

Zeiten und Fristen

Sie können die Beihilfe jeweils bis zum 31. Dezember für das folgende Jahr beantragen.
 

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Beihilfe auch beantragen, wenn ich keine Organisation der Viehwirtschaft, sondern ein einzelner landwirtschaftlicher Betrieb bin?

Nein, das können Sie nicht. Die Beihilfe ist nur für Organisationen der Viehwirtschaft und deren Vereinigungen vorgesehen, sofern sie ihren Betriebssitz in der Autonomen Provinz Bozen haben. Einzelne Betriebe können keinen direkten Antrag stellen.

Welche Ausgaben werden vom Beitrag zu 100 % übernommen?

Der Beitrag übernimmt die Kosten verpflichtender Qualitätskontrollen, ohne direkte Zahlungen der Firma. Sie müssen diese Kosten jedoch klar auflisten und nach Tätigkeiten getrennt angeben, einschließlich der Mehrwertsteuer.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/ , sowie den EU-Vorschriften.

Rechtsgrundlage: Richtlinien für die Teilnahme von Erzeugern und Erzeugerinnen landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen (Beschluss der Landesregierung vom 30. Mai 2023, Nr. 468).

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##5##. 
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