Chi possa pa nuzé l servisc
Für die Beantragung des Dienstes sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen.

Für die Beantragung des Dienstes sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen.
Für die Beantragung des Dienstes sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie eine gültige digitale Identität (z. B. SPID oder elektronischer Personalausweis).
Sie können das Ansuchen an das Verwaltungsamt für Straßen richten. Für die Einreichung des Ansuchens in Papierform füllen Sie bitte die vorgedruckten Formulare aus, die Sie auf der Homepage finden. Reichen Sie das Ansuchen dann wie in den Vorjahren beim Amt 12.7 – Dienst für Konzession der Provinz Bozen ein.
Alternativ können Sie den Online-Dienst myCIVIS nutzen:
Das Amt erhält Ihren Antrag.
Der zuständige Straßendienst der Autonomen Provinz Bozen erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen eine entsprechende Stellungnahme.
Das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen sendet dem Antragsteller/der Antragstellerin den Auflagenbogen zur Unterschrift zu und verlangt in manchen Fällen eine Kaution.
Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen stellt das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Konzession oder Genehmigung aus.
Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten oder der Benutzung der Zufahrt eingereicht werden.
Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Konzession aus.