Descrizion
- Erdbeben;
- Überschwemmungen;
- Muren;
- Massenbewegungen;
- Lawinen.
Die Beiträge sind nicht mit anderen staatlichen Leistungen des Landes für denselben Zweck kumulierbar und es werden keine durch Versicherungen gedeckten Schäden finanziert.

Für die Einreichung des Gesuches um Wohnbauförderung müssen Sie folgendes vorbereiten:
dem Ansuchen ist ein Erhebungsprotokoll beizulegen, das von Bauamt der zuständigen Gemeinde unter Anführung der Einwände der Betroffenen anzufertigen ist. Im Protokoll sind die Zahl und die Zweckbestimmung der Räume des zerstörten oder beschädigten Gebäudes vor dem Ereignis sowie die voraussichtliche Höhe der Bau- und Instandsetzungskosten anzugeben.
Anstelle des erwähnten Protokolls kann das Protokoll vorgelegt werden, das vom Beamten des Amtes für Wohnbauförderung in den unmittelbar auf die Katastrophe folgenden Tagen verfasst worden ist, sofern es die erwähnten Angaben enthält.
Die EEVE-Erklärungen für die Jahre 2023 und 2024 müssen erstellt worden sein.
Im Falle von Schäden an Gebäuden oder an Möbeln und persönlichen Gegenständen:
Antragsformular für Notfallmaßnahmen bei Schäden an Wohngebäuden und Möbeln, ausgefüllt und unterschrieben und mit einer Stempelmarke von 16,00 € versehen: ##5##.
Allgemeine Anhänge:
Ihr Gesuch wird protokolliert und registriert. Dem Gesuch wird eine Nummer zugewiesen, die digitale Akte wird erstellt und dem Gesuchsteller zugewiesen.Sie erhalten eine Abgabebestätigungmit der Protokollnummer Ihres Gesuches. Falls Unterlagen zur Vervollständigung des Gesuches fehlen, werden Sie in der Abgabebestätigung darüber informiert, um welche Unterlagen es sich handelt und wie Sie diese nachreichen können.
Etwa einen Monat nach Einreichung des Antrags wird der CUP-Code(einheitlicher Projektcode) für Ihren Antrag ausgestellt. DerCUP-Code istder einheitliche Projektcode. Er wird Ihnen per E-Mail oder per Post zugesandt und muss auf allen Buchhaltungsunterlagen angegeben werden, die sich auf die Ausgaben des Kaufes beziehen, für die der Beitrag beantragt wird.
Ihr Antrag wird bearbeitetund die Unterlagen kontrolliert.
Das Genehmigungsschreiben wird Ihnen per Einschreiben zugestellt, in dem die Höhe des Beitrags und die für die Auszahlung des Beitrags erforderlichen Unterlagen angegeben sind.Im Genehmigungsschreiben finden Sie folgende Angaben und Informationen:
Katasterdaten des Objekts des Gesuches;
Dem Schreiben sind die Formulare beigefügt, die Sie ausfüllen und dem Amt übermitteln müssen:
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 143 17 16
E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it
PEC: wohnbaufoerderung.promozioneedilizia@pec.prov.bz.it
Website: gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
Öffnungszeiten der Schalter/Parteienverkehr, ausschließlich nach Terminvereinbarung, online vorzumerken: Terminvormerkung