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Nachfolge in der Wohnbauförderung: Umschreibung, Widerruf, Verzicht

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Partí

Im Todesfall des Empfängers einer Wohnbauförderung für Bau, Kauf oder Wiedergewinnung der Erstwohnung können die Nachfolger Folgendes beantragen: 
  • die Übertragung (Umschreibung) der Förderung auf ihren Namen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen;
  • die Übertragung (Umschreibung) mit Vermietung oder Leihe an einen Dritten beantragen, der die Voraussetzungen erfüllt;
  • auf die Förderung (Widerruf) verzichten und den Beitrag zurückzahlen, wenn keiner die Voraussetzungen erfüllt.

Ansuchen können die gesetzlichen oder testamentarischen Nachfolger des verstorbenen Begünstigten, der eine Wohnbauförderung auf die Erstwohnung erhalten hat.

Gesetzliche Erbfolge (ohne Testament):

  • Ehepartner;
  • Kinder;
  • Eltern;
  • Geschwister;
  • Verwandte bis zum sechsten Grad.

Testamentarische Erbfolge (mit Testament):

  • Erben;
  • Vermächtnisnehmer.

Die Voraussetzungen betreffen Ihren Wohnsitz, Ihr Eigentum, Ihr Einkommen und das Vorhandensein anderer Förderungen.
  • Wohnsitz: Sie müssen seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren in der Provinz Bozen ansässig sein.
  • Kein angemessenes Eigentum: Sie dürfen in den vergangenen fünf Jahren nicht Eigentümer (auch nicht Nutznießer des Fruchtgenuss-, Gebrauchs- oder Wohnungsrechts) einer Wohnung gewesen sein, die dem Bedarf Ihrer Familie angemessen ist.
  • Förderungen: Sie dürfen nicht Mitglied einer Familie sein, die bereits Wohnbauförderungen des Landes in Anspruch genommen hat.
  • Einkommensgrenze: Ihr Einkommen muss innerhalb der von der Provinz festgelegten Grenzen liegen.

Antragstellung

Für die Antragstellung benötigen Sie das Formular: ##4##. Füllen Sie es aus und unterschreiben es. Bringen Sie entweder eine Stempelmarke an oder fügen Sie die 14-stellige Identifikationsnummer ins  entsprechende Feld ein.

Fügen Sie dem Formular folgende Unterlagen bei: 

  • Kopie eines gültigen Ausweises und Steuernummer der Nachfolger, auf welche die Förderung umgeschrieben wird;
  • Kopie des Erbscheins oder des Testaments;
  • Kopie des Grundbuchsantrags mit Tagebuchzahl (T.Z.) oder Kopie des Grundbuchsdekrets;
  • Ermächtigung zur Überprüfung der geförderten Wohnung. Diese muss ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • bei minderjährigen Nachfolgern: Ermächtigung des Vormundschaftsrichters.

Umschreibung mit Vermietung

Um die Umschreibung mit Vermietung zu beantragen, benötigen Sie das Formular: ##4##. Füllen Sie es aus und unterschreiben es. Bringen Sie entweder eine Stempelmarke an oder fügen Sie die 14-stellige Identifikationsnummer in das entsprechende Feld ein.

Fügen Sie dem Formular folgende Unterlagen bei: 

  • Kopie eines gültigen Ausweises und Steuernummer der Nachfolger, auf welche die Förderung umgeschrieben wird;
  • Kopie des Erbscheins;
  • Kopie des Grundbuchsantrags mit T.Z. (Tagebuchzahl) oder Kopie des Grundbuchsdekrets;
  • Ermächtigung zur Überprüfung der geförderten Wohnung;
  • registrierter Vertrag (sofern bereits vom Amt geprüft);
  • Wohnsitzwechsel des Mieters;
  • bei minderjährigen Nachfolgern: Ermächtigung des Vormundschaftsrichters;
  • Formular zur Überprüfung der Voraussetzungen des potenziellen Mieters, vollständig ausgefüllt und vom Mieter unterzeichnet;
  • Kopie des Ausweises und der Steuernummer des Mieters;
  • Kopie des bei der Agentur für Einnahmen registrierten Miet- oder unentgeltlichen Leihvertrages (nur wenn das Amt die Voraussetzungen des Mieters bereits positiv überprüft hat;
  • Kopie der Wohnsitzänderung des Mieters.

Widerruf

Um den Widerruf zu beantragen, benötigen Sie das Formular: ##5##. Füllen Sie es aus und unterschreiben es. Bringen Sie entweder eine Stempelmarke an oder fügen Sie die 14-stellige Identifikationsnummer in das entsprechende Feld ein.

Fügen Sie dem Formular folgende Unterlagen bei: 

  • Kopie des Erbscheins;
  • Kopie des Grundbuchsantrags mit T.Z. (Tagebuchzahl) oder Kopie des Grundbuchdekrets;
  • Kopie eines gültigen Ausweises und der Steuernummer aller Nachfolger;
  • bei minderjährigen Nachfolgern: Ermächtigung des Vormundschaftsrichters.

Fristverlängerung

Um die Fristverlängerung zu beantragen, benötigen Sie das Formular: ##6##. Füllen Sie es aus und unterschreiben es. Bringen Sie entweder eine Stempelmarke an oder fügen Sie die 14-stellige Identifikationsnummer in das entsprechende Feld ein.

Fügen Sie dem Formular folgende Unterlagen bei: 

  • Kopie eines gültigen Personalausweises;
  • Steuernummer aller Nachfolger.


Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Es können folgende Fälle eintreten:

Umschreibung

  • Alle erfüllen oder auch nur ein Nachfolger erfüllt die allgemeinen Voraussetzungen für die Wohnbauförderung.
  • Die Förderung wird auf alle Nachfolger übertragen, wenn mindestens einer von ihnen die allgemeinen Voraussetzungen (siehe Abschnitt „Voraussetzungen”) erfüllt und die geförderte Wohnung dauerhaft und tatsächlich besetzt ist.
  • Die Förderung wird auf einen einzigen Nachfolger übertragen, der das Fruchtgenuss- oder Wohnrecht an der Wohnung hat; außerdem muss er die allgemeinen Voraussetzungen (siehe Abschnitt „Voraussetzungen”) erfüllen und die Wohnung dauerhaft und tatsächlich besetzen.
Unter den Nachfolgern gibt es den Ehepartner, der sich in folgenden Situationen befinden kann:
  • Wenn das Amt zum Zeitpunkt des Antrags auf Förderung bereits die Voraussetzungen des Ehepartners überprüft hat, kann die Förderung ohne weitere Überprüfung auf seinen Namen übertragen werden;
  • Wenn der Ehepartner zum Zeitpunkt des Antrags auf Förderung noch nicht Teil der Familie des Förderungsempfängers war, müssen vor der Übertragung der Förderung auf seinen Namen die Voraussetzungen überprüft werden.
  • Die Förderung wird auf den Ehepartner übertragen, wenn das Wohnrecht zu seinen Gunsten im Grundbuch vermerkt ist; andernfalls muss die Förderung auf alle Nachfolger der Wohnung übertragen werden.

Übertragung mit Miete

Falls keiner der Nachfolger die allgemeinen Voraussetzungen für die Übernahme der Wohnung erfüllt, können die Nachfolger die Wohnung zu einem gebundenen Preis oder in Leihe an folgende Personen vermieten an:
  • Verwandte innerhalb des dritten Grades, welche die Voraussetzungen erfüllen;
  • allgemeine Personen, die von den Nachfolgern ausgewählt werden und die Voraussetzungen erfüllen.

Widerruf

Wenn keiner der Nachfolger die allgemeinen Voraussetzungen für die Übertragung der Förderung auf seinen Namen erfüllt, wird die Löschung der Bindung vorgenommen. Dafür führt das Amt folgende Tätigkeiten durch:
  • Berechnung des Betrags, der als Entschädigung an die Provinz zurückzuzahlen ist, basierend auf dem Datum des Ablebens des Förderungsempfängers (ob im ersten oder zweiten Jahrzehnt der Sozialbindung);
  • Aufforderung an die Nachfolger zur Zahlung der Rückerstattung;
  • Ausstellung der erforderlichen Unterlagen, die beim Grundbuchamt einzureichen sind, um die Löschung der Bindung zu veranlassen.

Sie können den Antrag innerhalb von einem Jahr nach dem Todestag stellen.

Sie erhalten die Antwort des Amtes innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Antrags.


Kann ich die Umschreibung beantragen?

Ja, wenn Sie ein Nachfolger des Förderungsempfängers sind und die Voraussetzungen erfüllen

Was passiert, wenn niemand die Voraussetzungen erfüllt?

Es kann eine Vermietung/Leihe an geeignete Personen oder der Widerruf und die Rückzahlung des Förderbeitrags erfolgen.

Was passiert nach der Antragstellung?

Das Amt prüft die Unterlagen und stellt innerhalb von 90 Tagen ein Dekret (Umschreibung, Vermietung, Widerruf) aus.