- die Übertragung (Umschreibung) der Förderung auf ihren Namen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen;
- die Übertragung (Umschreibung) mit Vermietung oder Leihe an einen Dritten beantragen, der die Voraussetzungen erfüllt;
- auf die Förderung (Widerruf) verzichten und den Beitrag zurückzahlen, wenn keiner die Voraussetzungen erfüllt.
Nachfolge in der Wohnbauförderung: Umschreibung, Widerruf, Verzicht
Gesetzliche Erbfolge (ohne Testament):
- Ehepartner;
- Kinder;
- Eltern;
- Geschwister;
- Verwandte bis zum sechsten Grad.
Testamentarische Erbfolge (mit Testament):
- Erben;
- Vermächtnisnehmer.
- Wohnsitz: Sie müssen seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren in der Provinz Bozen ansässig sein.
- Kein angemessenes Eigentum: Sie dürfen in den vergangenen fünf Jahren nicht Eigentümer (auch nicht Nutznießer des Fruchtgenuss-, Gebrauchs- oder Wohnungsrechts) einer Wohnung gewesen sein, die dem Bedarf Ihrer Familie angemessen ist.
- Förderungen: Sie dürfen nicht Mitglied einer Familie sein, die bereits Wohnbauförderungen des Landes in Anspruch genommen hat.
- Einkommensgrenze: Ihr Einkommen muss innerhalb der von der Provinz festgelegten Grenzen liegen.
Antragstellung
Für die Antragstellung benötigen Sie das Formular: ##4##. Füllen Sie es aus und unterschreiben es. Bringen Sie entweder eine Stempelmarke an oder fügen Sie die 14-stellige Identifikationsnummer ins entsprechende Feld ein.
Fügen Sie dem Formular folgende Unterlagen bei:
- Kopie eines gültigen Ausweises und Steuernummer der Nachfolger, auf welche die Förderung umgeschrieben wird;
- Kopie des Erbscheins oder des Testaments;
- Kopie des Grundbuchsantrags mit Tagebuchzahl (T.Z.) oder Kopie des Grundbuchsdekrets;
- Ermächtigung zur Überprüfung der geförderten Wohnung. Diese muss ausgefüllt und unterschrieben sein.
- bei minderjährigen Nachfolgern: Ermächtigung des Vormundschaftsrichters.
Umschreibung mit Vermietung
Um die Umschreibung mit Vermietung zu beantragen, benötigen Sie das Formular: ##4##. Füllen Sie es aus und unterschreiben es. Bringen Sie entweder eine Stempelmarke an oder fügen Sie die 14-stellige Identifikationsnummer in das entsprechende Feld ein.
Fügen Sie dem Formular folgende Unterlagen bei:
- Kopie eines gültigen Ausweises und Steuernummer der Nachfolger, auf welche die Förderung umgeschrieben wird;
- Kopie des Erbscheins;
- Kopie des Grundbuchsantrags mit T.Z. (Tagebuchzahl) oder Kopie des Grundbuchsdekrets;
- Ermächtigung zur Überprüfung der geförderten Wohnung;
- registrierter Vertrag (sofern bereits vom Amt geprüft);
- Wohnsitzwechsel des Mieters;
- bei minderjährigen Nachfolgern: Ermächtigung des Vormundschaftsrichters;
- Formular zur Überprüfung der Voraussetzungen des potenziellen Mieters, vollständig ausgefüllt und vom Mieter unterzeichnet;
- Kopie des Ausweises und der Steuernummer des Mieters;
- Kopie des bei der Agentur für Einnahmen registrierten Miet- oder unentgeltlichen Leihvertrages (nur wenn das Amt die Voraussetzungen des Mieters bereits positiv überprüft hat;
- Kopie der Wohnsitzänderung des Mieters.
Widerruf
Um den Widerruf zu beantragen, benötigen Sie das Formular: ##5##. Füllen Sie es aus und unterschreiben es. Bringen Sie entweder eine Stempelmarke an oder fügen Sie die 14-stellige Identifikationsnummer in das entsprechende Feld ein.
Fügen Sie dem Formular folgende Unterlagen bei:
- Kopie des Erbscheins;
- Kopie des Grundbuchsantrags mit T.Z. (Tagebuchzahl) oder Kopie des Grundbuchdekrets;
- Kopie eines gültigen Ausweises und der Steuernummer aller Nachfolger;
- bei minderjährigen Nachfolgern: Ermächtigung des Vormundschaftsrichters.
Fristverlängerung
Um die Fristverlängerung zu beantragen, benötigen Sie das Formular: ##6##. Füllen Sie es aus und unterschreiben es. Bringen Sie entweder eine Stempelmarke an oder fügen Sie die 14-stellige Identifikationsnummer in das entsprechende Feld ein.
Fügen Sie dem Formular folgende Unterlagen bei:
- Kopie eines gültigen Personalausweises;
- Steuernummer aller Nachfolger.
- Entweder das Amt sendet eine Mitteilung an die Nachfolger.
- Oder die Nachfolger reichen den Antrag auf Umschreibung oder Widerruf beim Amt für Wohnbauprogrammierung der Abteilung Wohnbau ein.
Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Es können folgende Fälle eintreten:
Umschreibung
- Alle erfüllen oder auch nur ein Nachfolger erfüllt die allgemeinen Voraussetzungen für die Wohnbauförderung.
- Die Förderung wird auf alle Nachfolger übertragen, wenn mindestens einer von ihnen die allgemeinen Voraussetzungen (siehe Abschnitt „Voraussetzungen”) erfüllt und die geförderte Wohnung dauerhaft und tatsächlich besetzt ist.
- Die Förderung wird auf einen einzigen Nachfolger übertragen, der das Fruchtgenuss- oder Wohnrecht an der Wohnung hat; außerdem muss er die allgemeinen Voraussetzungen (siehe Abschnitt „Voraussetzungen”) erfüllen und die Wohnung dauerhaft und tatsächlich besetzen.
- Wenn das Amt zum Zeitpunkt des Antrags auf Förderung bereits die Voraussetzungen des Ehepartners überprüft hat, kann die Förderung ohne weitere Überprüfung auf seinen Namen übertragen werden;
- Wenn der Ehepartner zum Zeitpunkt des Antrags auf Förderung noch nicht Teil der Familie des Förderungsempfängers war, müssen vor der Übertragung der Förderung auf seinen Namen die Voraussetzungen überprüft werden.
- Die Förderung wird auf den Ehepartner übertragen, wenn das Wohnrecht zu seinen Gunsten im Grundbuch vermerkt ist; andernfalls muss die Förderung auf alle Nachfolger der Wohnung übertragen werden.
Übertragung mit Miete
- Verwandte innerhalb des dritten Grades, welche die Voraussetzungen erfüllen;
- allgemeine Personen, die von den Nachfolgern ausgewählt werden und die Voraussetzungen erfüllen.
Widerruf
- Berechnung des Betrags, der als Entschädigung an die Provinz zurückzuzahlen ist, basierend auf dem Datum des Ablebens des Förderungsempfängers (ob im ersten oder zweiten Jahrzehnt der Sozialbindung);
- Aufforderung an die Nachfolger zur Zahlung der Rückerstattung;
- Ausstellung der erforderlichen Unterlagen, die beim Grundbuchamt einzureichen sind, um die Löschung der Bindung zu veranlassen.
Sie können den Antrag innerhalb von einem Jahr nach dem Todestag stellen.
Sie erhalten die Antwort des Amtes innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Antrags.
Kann ich die Umschreibung beantragen?
Was passiert, wenn niemand die Voraussetzungen erfüllt?
Was passiert nach der Antragstellung?
- Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, Artikel 69 (Nachfolge in der Wohnbauförderung).
- Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, Artikel 45 (Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung des Landes für den Bau, den Kauf und die Wiedergewinnung von Wohnungen).
- Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, Artikel 64 (Verzicht auf die Wohnbauförderung).
- Landesgesetz vom 18. März 2016, Nr. 5 Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, Wohnbauförderungsgesetz, Art. 12.
- Dekret des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42 – 1. Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 - Wohnbauförderungsgesetz.
Amt für Wohnbauprogrammierung
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30
Uhr.
