Beschreibung
Freiberufler und Freiberuflerinnen, die allein oder in Zusammenarbeit mit einer anderen Gesundheitsfachperson arbeiten und keine komplexen Tätigkeiten in der eigenen Praxis oder bei Patienten zu Hause ausüben, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit dem Amt für Gesundheitssteuerung der Autonomen Provinz Bozen melden. Diese Erklärung ist verpflichtend.
