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Mitteilung zum Beginn der medizinischen Tätigkeit

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Partí

Beschreibung

Freiberufler und Freiberuflerinnen, die allein oder in Zusammenarbeit mit einer anderen Gesundheitsfachperson arbeiten und keine komplexen Tätigkeiten in der eigenen Praxis oder bei Patienten zu Hause ausüben, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit dem Amt für Gesundheitssteuerung der Autonomen Provinz Bozen melden. Diese Erklärung ist verpflichtend.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Freiberufler und Freiberuflerinnen, die allein oder in Zusammenarbeit mit einer anderen Gesundheitsfachperson arbeiten und keine komplexen Tätigkeiten in der eigenen Praxis oder bei Patienten zu Hause ausüben.
 

Voraussetzungen

Die gemeldete Tätigkeit muss vom Freiberufler oder von der Freiberuflerin in einer Berufspraxis oder in der Wohnung des Patienten oder der Patientin in der Autonomen Provinz Bozen ausgeübt werden.
 

Was benötigen Sie

Der Mitteilung über den Beginn der sanitären Tätigkeiten (##1##) ist Folgendes beizufügen:
  • Grundriss der Räumlichkeiten im Maßstab 1:100 (PDF-Format);
  • Kopie des Berufstitels oder Anerkennung des Titels in Italien für im Ausland erworbene Titel;
  • Liste der wichtigsten angebotenen Leistungen.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 


So geht es weiter

Mit der Lieferbenachrichtigung der PEC können Sie Ihre Tätigkeit beginnen.
 

Zeiten und Fristen

Sie können jederzeit eine Mitteilung einreichen.
 

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich mit meiner medizinischen Tätigkeit beginnen?

Sobald Sie die Mitteilung per PEC gemacht haben, können Sie mit der Tätigkeit beginnen.

Was sind die Voraussetzungen für die Durchführung von Gesundheitstätigkeiten mit der Bekanntmachung über die Aufnahme der Tätigkeit?

Wer kann die Mitteilung über die Aufnahme der Tätigkeit machen?

Das kann nur der Freiberufler/die Freiberuflerin/das professionelle Unternehmen tun. Wenn Sie ein Unternehmen sind, sind Sie verpflichtet, eine Bewilligung zur Ausübung von medizinischen Tätigkeiten einzureichen.