Der Antrag auf Gewährung eines Leistungsstipendiums muss online eingereicht werden und Sie können folgende Unterlagen beilegen:
- das Sprachzertifikat laut Tabelle „##23##“ der Wettbewerbsausschreibung (Leistung im Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025);
- die Bestätigung der Teilnahme an einem internationalen Mobilitätsprogramm mit Angabe des Zeitraums (mindestens 120 Tage im Zeitraum 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025).
Universität außerhalb der EU
Wenn sich die Universität in einem Land außerhalb der EU befindet, müssen Sie folgende Dokumente beilegen:
- Immatrikulationsbestätigung der ausländischen Universität;
- Bestätigung der ausländischen Universität über die abgelegten Prüfungen, oder
- Abschlusstitel des Studienganges mit Angabe der Abschlussnote.
Außerdem, falls Sie Bürgerin oder Bürger eines Staates außerhalb der Europäischen Union sind, müssen Sie persönlich, im Amt für Hochschulförderung, innerhalb 24. April 2026, Ihre Aufenthaltsgenehmigung im Original vorweisen. Andernfalls werden Sie ausgeschlossen.
Um sich anzumelden, wird Folgendes benötigt.
Italienische Staatsbürgerin oder Staatsbürger
Wenn Sie italienische Staatsbürgerin oder Staatsbürger sind:
- SPID („Sistema Pubblico di Identità Digitale“), oder;
- die elektronische Identitätskarte (CIE, „Carta d'Identità Elettronica”), oder;
- die aktivierte Bürgerkarte/nationale Dienstekarte (CNS, „Carta Nazionale dei Servizi").
Ausländische Bürgerin oder ausländischer Bürger eines EU-Staates
Wenn Sie ausländische Bürgerin oder ausländischer Bürger eines EU-Staates sind, erfolgt der Zugang über die Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS electronic IDentification Authentication and Signature). Aufgrund technischer Probleme mit einigen eIDAS-Systemen empfehlen wir Ihnen, einen zertifizierten Account zu beantragen.
Für die Erstellung des zertifizierten Accounts können Sie, nach Terminvereinbarung, persönlich im Amt für Hochschulförderung erscheinen und müssen folgende Dokumente vorlegen:
- Identitätskarte bzw. einen Erkennungsausweis;
- eine Inskriptionsbestätigung der Universität; sowie
- den Nachweis der italienischen Steuernummer.
Oder Sie können einen Termin für einen Videoanruf mit dem Amt vereinbaren, indem Sie eine E-Mail an
hochschulfoerderung@provinz.bz.it mit folgenden Dokumenten senden:
- das ausgefüllte und unterschriebene ##24## (##28##);
- die Kopie der Identitätskarte oder eines Erkennungsausweises;
- die Kopie des Nachweises der italienischen Steuernummer sowie;
- die Kopie der Inskriptionsbestätigung der Universität.
Ausländische Bürgerin oder ausländischer Bürger eines Staates außerhalb der EU
Wenn Sie ausländische Bürgerin oder ausländischer Bürger eines Staates außerhalb der EU sind, kein Anrecht auf den SPID oder ein anderes der oben genannten Identifizierungsmittel haben oder wenn Sie den SPID jedenfalls nicht rechtzeitig erstellen können, erfolgt der Zugriff über den oben beschriebenen zertifizierten Account, der vom Amt für Hochschulförderung erstellt wird.
Anspruch auf einen SPID hat, wer sowohl eine Aufenthaltsgenehmigung als auch einen Wohnsitz in Italien hat und daher bei der Gemeinde (Meldeamt) einen italienischen Personalausweis beantragen kann.