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Leistungsstipendien für Studierende

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Beschreibung

Die Leistungsstipendien werden ausschließlich unter Berücksichtigung der Leistung vergeben, sind vom Einkommen unabhängig und richten sich an Studierende mit hervorragenden Studienleistungen, die an Universitäten  in Italien und im Ausland studieren.

In diesem Jahr sehen die ##1## mit der dazugehörigen ##11## und die Wettbewerbsausschreibungen (##2## und ##3## )182 Leistungsstipendien zu je 1.392,00 Euro vor. Im Zeitraum vom 16. März bis 24. April 2026, 12:00 Uhr, kann online angesucht werden. Wenn Sie alle Voraussetzungen besitzen und als Gewinnerin oder Gewinner auf der definitiven Rangordnung aufscheinen, erhalten Sie das Leistungsstipendium voraussichtlich innerhalb Ende August 2026.

In den ##4## finden Sie eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen. Auch die englische Version ##5##, können Sie hier nachlesen.

Die Rangordnungen der Leistungsstipendien sind, nachdem sie genehmigt wurden, im Abschnitt „SO GEHT ES WEITER“ einsehbar.


Wer kann den Dienst nutzen

Studierende, die im akademischen Jahr 2024/2025 universitäre Einrichtungen oder Fachhochschulen besucht oder abgeschlossen haben.
 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihre Staatsbürgerschaft, Ihren Studienerfolg und Ihre Studiendauer.

Staatsbürgerschaft und Wohnsitz

Sie können ansuchen, wenn Sie eine Universität in Südtirol besuchen, und:
  • Bürgerin oder Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, oder
  • Bürgerin oder Bürger eines Staates außerhalb der Europäischen Union mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung sind oder Ihnen gemäß Richtlinie 2011/95/EU der Flüchtlingsstatus oder der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde und dadurch italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt sind, oder
  • Bürgerin und Bürger eines Staates außerhalb der Europäischen Union mit nicht langfristiger Aufenthaltsberechtigung sind, und bei Antragstellung und bis zum Einreichtermin laut Wettbewerbsausschreibung Ihren meldeamtlichen Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens einem Jahr in Südtirol haben.
Sie können ansuchen, falls Sie eine Universität außerhalb Südtirols besuchen und
  • bei Antragstellung und bis zum Einreichtermin laut Wettbewerbsausschreibung Ihren meldeamtlichen Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens zwei Jahren in Südtirol haben. 
Ausschluss: Nicht anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie im Verzeichnis der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ("AIRE-Register") eingetragen sind.

Studienerfolg

Sie sind Studentin oder Student und waren vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025 an einer Universität inskribiert:
  1. Sie haben eine Universität in Italien besucht und haben die erforderliche Studienleistung von mindestens 42 ECTS und einen Notendurchschnitt von mindestens 28/30 oder das Studium abgeschlossen und haben eine Abschlussnote von mindestens 107/110 erzielt;
  2. Sie haben eine Universität im Ausland besucht und haben die erforderliche Studienleistung von mindestens 42 ECTS und einen Notendurchschnitt von mindestens 1,3 oder das Studium abgeschlossen und haben eine Abschlussnote von mindestens 1,3 erzielt. ACHTUNG: Für Länder, die nicht das österreichische Notensystem benutzen, ist die hier zur Verfügung gestellte ##12## zu verwenden.
Der Notendurchschnitt wird als gewichteter Durchschnitt aus den Noten und den ECTS jeder einzelnen Prüfung errechnet, die im Online-Gesuch angeben werden. WichtigEs müssen alle positiv bewerteten Prüfungen, die laut Studienplan vorgesehen sind und im Zeitraum vom 1. November 2024 bis 31 Oktober 2025 erbracht worden sind, angegeben werden (Details siehe Artikel 4 der ##13## oder ##14##. 

Prüfungen ohne ECTS können nicht berücksichtigt werden. 

Prüfungen und Praktika ohne Benotung (z. B. bestanden/mit Erfolg teilgenommen) werden im Ausmaß von max. 25 ECTS berücksichtigt.

Sie bekommen zusätzliche Punkte, wenn Sie vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025:
  • ein Sprachzertifikat C1 oder höher als C1 (siehe Tabelle ##15##) erlangt haben. Achtung: Es können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die nicht die Muttersprache der Antragstellerin oder des Antragstellers beziehungsweise die von ihr oder ihm vorwiegend gesprochene Sprache betreffen;
  • an einem internationalen Mobilitätsprogramm (z.B.: ERASMUS, ERASMUS , usw.) von mindestens 120 Tagen teilgenommen haben. Wichtig: Die Studienleistungen müssen in Form von Leistungspunkten (ECTS) anerkannt worden sein.

Studiendauer

  • Sie dürfen bei Gesuchstellung die Regelstudiendauer um nicht mehr als 6 Monate überschritten haben. Dies gilt auch, wenn Sie das Studium abgeschlossen haben.
  • Die Studiendauer zählt ab der Erst-Immatrikulation.
  • Es kann nur ein Studienwechsel berücksichtigt werden.

Weitere Voraussetzungen:
  • Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung dürfen Sie noch kein anderes Studium desselben oder eines höheren Grades abgeschlossen haben.
  • Wenn Sie eine Universität im Ausland besuchen, können Sie an der Wettbewerbsausschreibung teilnehmen, wenn das Land, in dem Sie studieren, die ##16## unterschrieben hat.
  • Wenn Sie gleichzeitig in zwei Studiengänge eingeschrieben sind, können Sie das Leistungsstipendium immer nur für denselben Studiengang beantragen und es können ausschließlich Prüfungen vom ausgewählten Studium angegeben werden.
  • Für die Bewertung der Studienleistung können Sie nur Prüfungen angeben, die im Studienplan vorgesehen oder für die Berufsausübung oder die Studientitelanerkennung in Italien Voraussetzung sind. Zudem müssen Sie zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfungen im entsprechenden Studiengang eingeschrieben sein.
  • Es gibt Studiengänge, die eine gleichzeitige, vollwertige Einschreibung an zwei unterschiedlichen Universitäten und Studienorten vorsieht (Double Degree) und wo im Bezugszeitraum der Wettbewerbsausschreibung Prüfungen an zwei unterschiedlichen Universitäten absolviert wurden. In diesem Fall muss der Studienort jener Universität ausgewählt werden, welchen Sie am Stichtag des 1. November 2024 effektiv besucht haben.
  • Die Leistungsstipendien sind mit anderen Fördermaßnahmen, (z.B. ordentliche Studienbeihilfen) kumulierbar.

Was benötigen Sie

Der Antrag auf Gewährung eines Leistungsstipendiums muss online eingereicht werden und Sie können folgende Unterlagen beilegen:
  • das Sprachzertifikat laut Tabelle „##23##“ der Wettbewerbsausschreibung (Leistung im Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025);
  • die Bestätigung der Teilnahme an einem internationalen Mobilitätsprogramm mit Angabe des Zeitraums (mindestens 120 Tage im Zeitraum 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025).

Universität außerhalb der EU

Wenn sich die Universität in einem Land außerhalb der EU befindet, müssen Sie folgende Dokumente beilegen:
  • Immatrikulationsbestätigung der ausländischen Universität;
  • Bestätigung der ausländischen Universität über die abgelegten Prüfungen, oder
  • Abschlusstitel des Studienganges mit Angabe der Abschlussnote.
Außerdem, falls Sie Bürgerin oder Bürger eines Staates außerhalb der Europäischen Union sind, müssen Sie persönlich, im Amt für Hochschulförderung, innerhalb 24. April 2026, Ihre Aufenthaltsgenehmigung im Original vorweisen. Andernfalls werden Sie ausgeschlossen.

Um sich anzumelden, wird Folgendes benötigt.

Italienische Staatsbürgerin oder Staatsbürger

Wenn Sie italienische Staatsbürgerin oder Staatsbürger sind:

  • SPID („Sistema Pubblico di Identità Digitale“), oder;
  • die elektronische Identitätskarte (CIE, „Carta d'Identità Elettronica”), oder;
  • die aktivierte Bürgerkarte/nationale Dienstekarte (CNS, „Carta Nazionale dei Servizi").

Ausländische Bürgerin oder ausländischer Bürger eines EU-Staates

Wenn Sie ausländische Bürgerin oder ausländischer Bürger eines EU-Staates sind, erfolgt der Zugang über die Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS electronic IDentification Authentication and Signature). Aufgrund technischer Probleme mit einigen eIDAS-Systemen empfehlen wir Ihnen, einen zertifizierten Account zu beantragen.
Für die Erstellung des zertifizierten Accounts können Sie, nach Terminvereinbarung, persönlich im Amt für Hochschulförderung erscheinen und müssen folgende Dokumente vorlegen:
  • Identitätskarte bzw. einen Erkennungsausweis;
  • eine Inskriptionsbestätigung der Universität; sowie
  • den Nachweis der italienischen Steuernummer.
Oder Sie können einen Termin für einen Videoanruf mit dem Amt vereinbaren, indem Sie eine E-Mail an hochschulfoerderung@provinz.bz.it mit folgenden Dokumenten senden:
  • das ausgefüllte und unterschriebene ##24## (##28##);
  • die Kopie der Identitätskarte oder eines Erkennungsausweises;
  • die Kopie des Nachweises der italienischen Steuernummer sowie;
  • die Kopie der Inskriptionsbestätigung der Universität.

Ausländische Bürgerin oder ausländischer Bürger eines Staates außerhalb der EU

Wenn Sie ausländische Bürgerin oder ausländischer Bürger eines Staates außerhalb der EU sind, kein Anrecht auf den SPID oder ein anderes der oben genannten Identifizierungsmittel haben oder wenn Sie den SPID jedenfalls nicht rechtzeitig erstellen können, erfolgt der Zugriff über den oben beschriebenen zertifizierten Account, der vom Amt für Hochschulförderung erstellt wird.

Anspruch auf einen SPID hat, wer sowohl eine Aufenthaltsgenehmigung als auch einen Wohnsitz in Italien hat und daher bei der Gemeinde (Meldeamt) einen italienischen Personalausweis beantragen kann.


So wird es gemacht

Sie können den Antrag auf Leistungsstipendium ausschließlich über den Online-Dienst von myCivis, indem Sie folgende Schritte befolgen: 
  1. Der Link zum Online-Dienst myCivis wird während des Antragszeitraumes für Leistungsstipendien hier an dieser Stelle aktiv sein. Melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Online-Dienst weitergeleitet;
  2. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. SSie finden diese im Abschnitt „WAS BENÖTIGEN SIE FÜR DAS ANSUCHEN";
  3. Geben Sie die Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

Um einen Antrag auf Leistungsstipendien korrekt einzureichen, lesen sie hier die „##28##“ und die „Wettbewerbsausschreibung an Studierende und Absolventen bzw. Absolventinnen universitärer Einrichtungen oder Fachhochschulen – Jahr 2025 – abgelegte Prüfungen/Studienabschluss vom 1. November 2023 bis 31. Oktober 2024“ (##29## oder ##30##).

Stichprobenkontrollen

Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie als Antragstellerin oder Antragsteller die erforderlichen Angaben unter Ihrer eigenen Verantwortung erklären. Daher verzichtet die Landesverwaltung größtenteils auf die Vorlage von Unterlagen, führt jedoch Stichprobenkontrollen zur Überprüfung der Wahrheitsgehalt der Erklärungen durch. Sollten sich bei den Kontrollen falsche Angaben herausstellen, werden Sanktionen verhängt, die zum Ausschluss von allen finanziellen Förderungen für einen Zeitraum von bis zu maximal zehn Jahren führen. In schwerwiegenden Fällen wird Strafanzeige erstattet.



 

So geht es weiter

  1. Nach dem Fälligkeitstermin überprüft das Amt Ihren Antrag und kann zusätzliche Dokumentation anfordern.
  2. Die provisorischen Rangordnungen werden am 26. Mai 2026, im Laufe des Tages, hier an dieser Stelle, veröffentlicht:
  3. Kontrollieren Sie Ihre Position in der Rangordnung und überprüfen Sie, ob Sie den Antrag berichtigen oder ob Sie zusätzliche Dokumentation nachreichen müssen!
  4. Sie können Ihren Antrag vom 26. Mai bis 9. Juni 2025, 12:00 Uhr, berichtigen. Berichtigungen nach dem 3. Juni 2025 werden in keinem Fall akzeptiert.
  5. Die definitiven Rangordnungen werden innerhalb 30. Juni 2026, hier an dieser Stelle, veröffentlicht. 
  6. Ist Ihr Antrag negativ, bekommen Sie eine schriftliche Mitteilung per Einschreiben.
  7. Falls Sie in der definitiven Rangordnung aufscheinen, erhalten Sie das Leistungsstipendium voraussichtlich innerhalb Ende August 2026, so wie in der Wettbewerbsausschreibung vorgesehen.
  8. Achtung: Wenn Sie Gewinnerin oder Gewinner eines Leistungsstipendiums sind, müssen Sie Inhaberin oder Inhaber eines Bank- oder Postkontos sein.  Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie rechtzeitig ein Kontokorrent öffnen. Prepaidkarten sind nicht zugelassen.
  9. Die Landesverwaltung kann Stichprobenkontrollen Ihrer Erklärungen durchführen. Haben Sie Falscherklärungen gemacht, riskieren Sie Sanktionen, und, in schwerwiegenden Fällen eine Strafanzeige.

Zeiten und Fristen

Sie können den Antrag online vom 16. März 2026 bis 24. April 2026, 12:00 Uhr, einreichen.

Dokumente, die nach Ablauf der Wettbewerbsfrist im Amt für Hochschulförderung eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. 

Es wird keine nachträgliche Integration von Dokumenten zugelassen.

Übersicht Fälligkeiten

 
  • Antragszeitraum: 16.03. – 24.04.2026, 12:00 Uhr.
  • Veröffentlichung der provisorischen Ergebnisse: 26.05.2026.
  • Berichtigungszeitraum: 26.05 – 09.06.2026, 12:00 Uhr.
  • Veröffentlichung der definitiven Ergebnisse: innerhalb 30.06.2026.
  • Auszahlung des Leistungsstipendiums: voraussichtlich innerhalb Ende August 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wen kann ich bei technischen Problemen während des Zugriffs kontaktieren?

Sie können Informationen zu den Zugriffsmöglichkeiten oder Hilfestellung bei technischen Problemen unter der grünen Nummer 800 816 836 oder vom Ausland 39 081 19737205 anfordern oder eine E-Mail an servicedesk@provinz.bz.it senden. Weitere Informationen sind auf den Seiten SPID einrichten - SpidmyCIVIS: home und  myCIVIS: Bürgerkarte ersichtlich.

Gibt es eine Liste mit allen Dokumenten, Formularen und Unterlagen, die für Einreichung des Antrags nützlich sind?

Ja, hier finden Sie eine ##46##, die für die Einreichung des Leistungsstipendiums wichtig sind.

​​​​​​Wie kommuniziert das Amt mit den Antragstellerinnen und Antragstellern?

Die Kommunikation mit den Studierenden erfolgt ausschließlich über die Veröffentlichung auf der Webseite des Amtes für Hochschulförderung oder über die elektronische Post.
Die Rangordnungen der Empfängerinnen und Empfänger, der Geeigneten und der Abgelehnten werden im Abschnitt „SO GEHT ES WEITER" veröffentlicht. Die Ergebnisse werden anhand des Vor- und Nachnamens, der Universität, des Studiums und des Betrages des Leistungsstipendiums veröffentlicht, bei den Geeigneten anhand der Position in der Rangordnung und bei den Abgelehnten anhand der Gründe für die Ablehnung des Antrages.
Die Termine der Veröffentlichung der Ergebnisse und die Berichtigungsfristen sind im Abschnitt „ZEITEN UND FRISTEN“ und in den Wettbewerbsausschreibungen enthalten. 

ACHTUNG: Sie erhalten keine Mitteilung der Ergebnisse per Post oder E-Mail

Wie werden die Rangordnungen aufgeteilt?

Da die Bewertungssysteme unterschiedlich sind, gibt es zwei verschiedene Wettbewerbsausschreibungen, eine für Italien und eine für das Ausland.
Die 182 Leistungsstipendien werden in Anlehnung zur Anzahl der Südtiroler Studierenden die in Italien bzw. im Ausland studieren, aufgeteilt, wobei 85% der Leistungsstipendien bestimmten Studienbereichen zugeteilt werden, und die restlichen 15 % über eine allgemeine Rangordnung vergeben werden.

Die Studienbereiche sind:
  • Geistes-Sozialwissenschaften;
  • Naturwissenschaft und Technik;
  • Sanität/Medizinische Studien.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird nach den europäischen Vorschriften und der Gesetzgebung der Autonome Provinz Bozen, die unter dem Lexbrowser vertieft werden kann, geregelt.

Die Rechtsgrundlagen sind:Die Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem link: ##48##.
 
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Zuständige Stelle

Amt für Hochschulförderung 

Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 29 41  
 

Ansprechpartner

Sonia Dubois – Leistungsstipendien AUSLAND: Telefon +39 0471 412942
Monika Plass – Leistungsstipendien ITALIEN: Telefon +39 0471 413379

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis17:30 Uhr.