Die Dienstleistung betrifft die Gewährung von Landesbeiträgen für die Gemeinden zur Finanzierung der Kindertagesstätten für Kinder zwischen drei Monaten und drei Jahren.
Chi possa pa nuzé l servisc
Gemeinden des Landes Südtirol oder Zusammenschlüsse von Gemeinden, die Kindertagesstätten laut Artikel 15 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, in geltender Fassung, führen.
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Grundvoraussetzung für den Zugang zum Provinzbeitrag ist die Akkreditierung als Mikrostruktur durch die Agentur für die Familie.
Cie che n adrova
Antrag um Gewährung des Beitrages ##1##
Anlage zum Antrag: ##2##
geltende Verträge und Vereinbarungen mit privaten Trägern, aus denen die fakturierten Stundensätze hervorgehen
Coche fé dumanda
Senden Sie die im Abschnitt „Was Sie für den Antrag benötigen“ aufgeführten Dokumente per zertifizierter E-Mail an die Adresse familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it innerhalb der unten angegebenen Fristen.
Nscila vala inant
Die Familienagentur berechnet die Beitragshöhe, indem sie den festen Stundensatz mit der Anzahl der förderfähigen Stunden multipliziert und die geschätzte Kostenbeteiligung hinzurechnet;
Sie erhalten eine Mitteilung über die Gewährung des Beitrags und, falls beantragt, über die Vorschusszahlung, die auf die im Antrag angegebene IBAN überwiesen wird;
Bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags folgt, müssen Sie die Abrechnung und den Auszahlungsantrag per PEC bei familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it unter Verwendung der folgenden Unterlagen einreichen:
Wenn Sie Ihre Abrechnung nicht rechtzeitig einreichen, wird der Beitrag widerrufen.
Antrag um Auszahlung des Beitrages 2025 ##5##
Anlage ##6##.
Tëmps y scadënzes
Der Antrag muss eingereicht werden, bevor die Kindertagesstätte ihre Tätigkeit aufnimmt.
Sie müssen den Antrag um Beitrag bis zum 15. Dezember des Jahres einreichen, das dem Jahr vorausgeht, auf das sich der Beitrag bezieht.
Neue Anträge (für im Bezugsjahr eröffnete Kindertagesstätte) und zusätzliche Anträge für zusätzliche Stunden müssen Sie bis zum 30. September des Bezugsjahres einreichen.
Den Antrag um Auszahlung des Beitrags müssen Sie spätestens am 31. Dezember des Jahres einreichen, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben bewilligt oder in Rechnung gestellt wurden; andernfalls wird der Beitrag widerrufen.
Dumandes che vën dant suvënz
Können Familien um einen Beitrag ansuchen?
Nein, nur Gemeinden können ansuchen.
Ist es möglich, einen Beitragsantrag für eine nicht akkreditierte Kindertagesstätte zu stellen?
Nein.
Kann ich auch einen Antrag stellen, wenn ich keine Kindertagesstätte betreibe?