Descrizion
Ansuchen um Erteilung einer Genehmigung für das Befahren gesperrter Straßen in geschützten Gebieten mit nachgewiesenem öffentlichem Interesse.

Ansuchen um Erteilung einer Genehmigung für das Befahren gesperrter Straßen in geschützten Gebieten mit nachgewiesenem öffentlichem Interesse.
Um die Genehmigung zu beantragen, müssen Sie folgende Angaben machen:
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen: eine für den Antrag und eine für die Genehmigung.
Reichen Sie den Antrag für das Befahren gesperrter Straßen über den my Civis Dienst ein. Siehe Link unten.
Nach Überprüfung des Antrags von Seiten der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wird die Fahrgenehmigung ausgestellt und übermittelt. Sie muss gut sichtbar im Fahrzeug angebracht und auf Verlangen der Kontrollorgane vorgezeigt werden.
Das Ansuchen muss 20 Tage vor Beginn der Durchfahrt eingereicht werden.
Der nach der geltenden Straßenverkehrsordnung ausgestellte Behindertenausweis ersetzt die Genehmigung für die Durchfahrt auf für den Verkehr gesperrten Straßen. Das bedeutet, dass Sie mit dem Behindertenausweis auf diesen Straßen frei fahren dürfen.
In diesem Fall liegt kein offensichtliches öffentliches Interesse im Sinne des Landesgesetzes Nr. 10/1990 vor. Außerdem ist die Durchfahrt auf für den Verkehr gesperrten Straßen aus privaten Gründen, wie etwa Feierlichkeiten, mit dem Schutzzweck nicht vereinbar und wird auch von der öffentlichen Meinung nicht unterstützt. Das Hauptziel ist nämlich die Verringerung des Fahrzeugverkehrs. Daher wird keine Genehmigung für die Durchfahrt erteilt.
In diesem Fall liegt kein offensichtliches öffentliches Interesse im Sinne des Landesgesetzes Nr. 10/1990 vor. Außerdem ist die Durchfahrt auf für den Verkehr gesperrten Straßen aus Werbegründen, wie die Organisation einer Veranstaltung zu Werbezwecken, mit dem Schutzzweck nicht vereinbar und wird auch von der öffentlichen Meinung nicht unterstützt. Das Hauptziel ist nämlich die Herabsetzung des Fahrzeugverkehrs. Daher wird keine Genehmigung für die Durchfahrt erteilt.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: https://forstdienst.provinz.bz.it/de/privacy.
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