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Cëdes dl servis: 1130

Förderungen für Unternehmen im Falle von Naturkatastrophen (keine Abgrenzung des Katastrophengebietes)

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Es handelt sich um einen außerordentlichen Beitrag an Industrie-, Handwerks-, Fremdenverkehrs-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Gebieten, die von schweren Naturkatastrophen betroffen sind, der aufgrund der erlittenen Schadenshöhe gewährt wird, für Schäden an:

  • Bauwerken;
  • Einrichtung;
  • Ausstattung;
  • technischen Anlagen;
  • Lagerbestand an Waren und Produkten;
  • Lagerbestand an Materialien;
  • Personalkosten für Räumungsarbeiten.

Unternehmen, die Schäden durch Naturkatastrophen erlitten haben.
 

Antrag

  • Für das Handwerk, die Industrie, den Handel und den Dienstleistungssektor: ##1##.
  • Für den Tourismussektor: ##2##.

Anlagen zum Antrag

  • Schadensaufstellung;
  • Versicherungsposition;
  • detaillierte Erklärung über andere Rechtstitel, die für den Erhalt eines Schadensersatzes von Nutzen sind;
  • Fotomaterial und weitere Unterlagen in Farbe, welche die Schadensfestsetzung ermöglichen;
  • detaillierte Aufstellung der Arbeitsstunden für die Behebung des Schadens;
  • Inventarverzeichnisse und die Ein- und Ausgangsregister für den Zeitraum unmittelbar vor der Katastrophe sowie jegliche andere Unterlagen, die nachweisen, dass das zerstörte oder beschädigte Gut bereits vor der Katastrophe vorhanden war.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro anbringen. Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:
  • @e.bollo;
  • stempelmarke (Datum und eindeutigen Identifikationscode angeben).


Die Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Katastrophe eingereicht werden.
 

Muss ich den Schaden abrechnen?

Der Beitrag wird auf der Grundlage des Beitragsgesuches und der von vom Landesamt erstellten Schadensschätzung gezahlt.

Ich bin gegen Schäden versichert, was muss ich tun?

Sie müssen die Verwaltung über die Höhe der von der Versicherung erhaltenen Schadensersatzleistung informieren.

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/de.

Rechtsgrundlagen:Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen:
  • ##5## (bezieht sich auf Beitragsanträge für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen);
  • ##6## (bezieht sich auf Beitragsanträge für den Bereich Tourismus).

Abteilung Wirtschaftsentwicklung

Garibaldistraße 14, 39100 Bozen

Telefon
+39 0471 41 36 40 - Amt für Handwerk und Gewerbegebiete
+39 0471 41 37 00 - Amt für Industrie und Gruben
+39 0471 41 37 40 - Amt für Handel und Dienstleistungen

E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it

Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr

Funktionsbereich Tourismus

Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: turismo.provincia.bz.it


Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.